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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALGII -Abzug bei Gewerbeanmeldung?


MPK8404
08.05.2006, 21:02
Hallo!

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann, denn meine zuständige ARGE hüllt sich seit 3 Wochen in Schweigen und auch auf Telefonate
bekomme ich keine Antwort!
Vorab ein paar Worte über mich:

Ich hatte bis Winter letzten Jahres einen Montagebetrieb, der leider pleite ging, da mehrere AG nicht zahlten.
Seitdem bin ich Hartz4-Empfänger.

Nun stehe ich mit einigen potentiellen Auftraggebern in Kontakt.
Bevor ich jedoch Aufträge annehmen kann bzw. für eine Angebotsabgabe in Betracht gezogen werde, muss ich einigen
davon erst die Gewerbeanmeldung, sowie die zwingend nötige Freistellungsbescheinigung vorlegen.
Außerdem möchten meine Frau und ich als 2.Standbein ein Nagelstudio eröffnen.
Und damit man sich über Preise und Produkte informieren kann benötigt man ebenfalls den Gewerbeschein!

Nun zu meiner Frage:
Kann mir die ARGE Leistungen kürzen oder gar ganz versagen, weil ich ein Gewerbe anmelde?
Ich habe ja vorerst keine Einnahmen aus selbständiger Arbeit!
Die Anmeldung dient momentan lediglich nur zur Auftragsbeschaffung und zur Preisinformation für den Geschäftsaufbau!

Ohne die Zahlungen der ARGE wären wir verloren!

Vielen Dank im voraus!

M.K.

Die Ägypter
08.05.2006, 22:39
Hallo...

Also für ein Nagelstudio - zur reinen Preisinformation zu Tips, Feilen, UV-Geräten, Acryl und Liquid etc. pp. benötigt ihr zunächst keinen Gewerbeschein.... Da ist allein bei Ebay gute Orientierung möglich - viele von den bei Ebay vertretenen Händlern versenden auch Kataloge an gewerbl. Interessierte; der Gewerbeschein ist dann erforderlich, wenn es losgeht - losgehen soll...


Für dich... wenn du den Gewerbeschein holst, meldet die Stadt dich auch an das Finanzamt... da ewig und drei Tage ohne Umsatz rumdümpeln, wird das Finanzamt nicht sehr erfreuen... aber ok, eine Zeitlang geht das...

Nehmt schriftlich mit der ArGe Kontakt auf und teilt mit, was ihr wie - in welchen Zeitrahmen vorhabt = bekanntgeben müsst ihr das Gewerbe (beide) in jedem Fall, einschließlich Umsatz- und Gewinneinschätzung, Vorlage der GUV und monatliche/vierteljährliche Ein- und Ausgabebelege... etc.

Was da wie angerechnet wird und welche Freibeträge verbleiben, ist hier im Forum allerdings mehrfach erfragt und beantwortet worden; bitte selbst suchen und bei spezifischen Fragen ggf. wieder hier melden.