bandit
08.05.2006, 22:34
Hallo Allerseits,
Ich beziehe laufend ALG2,und da ich mit dem Geld einen Zeitlang nicht auskam habe ich mir bei einem Bekannten geld ausgeliehen (1500 Euro).Auf den Kontoauszügen hat meine Sachbearbeiterin dies bemerkt (Bargeldeinzahlungen),und bat mich zu erläutern wo dieses Geld herkommt.Ich habe Ihr dann erzehlt dass ich mir das Geld ausgeliehen habe und es später zurückzahlen muss.Daraufhin meinte Sie,dass ich Ihr einen Beleg darüber bringen soll,dass ich dieses geld tatsächlich ausgeliehen habe und dass sie die ausgeliehene Summe anrechnen muss.
Dies schien mir aber recht unlogisch zu sein.Schliesslich muss das Geld doch zurück bezahlt werden.So müssten Sie ja die Kreditkarten-verschuldungen auch anrechnen.
Nun meine Fragen:
1) Reicht es aus wenn mein bekannter Formlos bestätigt dass er mir das geld geliehen hat?
2) Darf ein ausgeliehenes Geld von ARGE angerechnet werden?
Ich bitte um einen schnellen Antwort,da ich am Mittwoch schon dahin muss,und bedanke mich für die Hilfe.
Ich beziehe laufend ALG2,und da ich mit dem Geld einen Zeitlang nicht auskam habe ich mir bei einem Bekannten geld ausgeliehen (1500 Euro).Auf den Kontoauszügen hat meine Sachbearbeiterin dies bemerkt (Bargeldeinzahlungen),und bat mich zu erläutern wo dieses Geld herkommt.Ich habe Ihr dann erzehlt dass ich mir das Geld ausgeliehen habe und es später zurückzahlen muss.Daraufhin meinte Sie,dass ich Ihr einen Beleg darüber bringen soll,dass ich dieses geld tatsächlich ausgeliehen habe und dass sie die ausgeliehene Summe anrechnen muss.
Dies schien mir aber recht unlogisch zu sein.Schliesslich muss das Geld doch zurück bezahlt werden.So müssten Sie ja die Kreditkarten-verschuldungen auch anrechnen.
Nun meine Fragen:
1) Reicht es aus wenn mein bekannter Formlos bestätigt dass er mir das geld geliehen hat?
2) Darf ein ausgeliehenes Geld von ARGE angerechnet werden?
Ich bitte um einen schnellen Antwort,da ich am Mittwoch schon dahin muss,und bedanke mich für die Hilfe.