Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gehaltsvorstellungen
Hallo Zusammen,
ich bin seit Anfang September arbeitslos und habe eine Frage bezüglich den Gehaltsvorstellungen.
Natürlich möchte man sich im neuen Job ein wenig finanziell verbessern, aber auf keinen Fall finanziell verschlechtern.
Mir ist jetzt vom Arbeitsamt eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma angeboten worden, die aber bei weitem nicht so viel zahlen wie ich bisher verdient habe. Ich kann mich erinnern, dass mir meine Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt mal gesagt hat, dass ich in den ersten drei Monaten auch einen Job mit soundso % weniger Lohn annehmen müsste. Desto länger man arbeitslos ist, würde das immer weiter sinken.
Kann mir jemand hier die genauen Prozentzahlen geben, damit ich eine Orientierung habe ?
Vielen Dank !
StephanK
29.09.2007, 13:07
Kann mir jemand hier die genauen Prozentzahlen geben, damit ich eine Orientierung habe ?Basis der Vergleichrechnung ist das Arbeitsentgelt, nach dem Dein Arbeitslosengeld bemessen wurde (wie hoch das ist, steht im Bescheid über Arbeitslosengeld).
In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit musst Du Einbußen von 20 %, in den folgenden drei Monaten um 30 % hinnehmen; ab dem siebten Monat ist jeder Job zumutbar, dessen Nettoentgelt abzüglich Deiner Werbungskosten mindestens so hoch ist wie das Arbeitslosengeld.
Hallo Stephan :)
DANKE für deine schnelle Antwort..
Hab fast meinen Thread nicht mehr gefunden, aber hier in der Rubrik ist er auch gut aufgehoben..
Viele Grüsse,
Bine
Stephan :)
nochmal kurz eine Frage...
Wenn ich also diesen Job bei der Zeitarbeitsfirma ablehne, weil sie mir auch nicht einen Lohn zahlen können, der 20 % unter meinem alten Lohn liegt, muss ich dann mit keiner Sperrzeit rechnen, oder ?
Verstehe mich bitte nicht falsch, aber ich habe schon viele leider schlechte Erfahrungen mit Zeitarbeitsfirmen gemacht und hoffe auf eine baldige Festanstellung bei einer Firma.
Danke für deine Antwort.
Grüsse
StephanK
09.10.2007, 17:56
Wenn ich also diesen Job bei der Zeitarbeitsfirma ablehne, weil sie mir auch nicht einen Lohn zahlen können, der 20 % unter meinem alten Lohn liegt, muss ich dann mit keiner Sperrzeit rechnen, oder?
Vorsicht und bitte genau hingucken. "20 % unter meinem alten Lohn" kann exakt sein, muss es aber nicht. Ich hatte weiter oben geschrieben Basis der Vergleichrechnung ist das Arbeitsentgelt, nach dem Dein Arbeitslosengeld bemessen wurde (wie hoch das ist, steht im Bescheid über Arbeitslosengeld).Ein möglicher Unterschied kann z.B. darauf beruhen, dass Du vor Deinem letzten Job schon mal arbeitslos warst, zuvor weniger verdient hattest und Dein Arbeitslosengeld deswegen nicht neu, sondern auf der Basis des länger zurückliegenden, niedrigeren Lohnes berechnet wurde.
Schau also in Deinen Alg-Bescheid; dort ist das sog. Bemessentgelt angegeben, und dieses ist Basis für die Prozentrechnerei bei der Frage nach der Zumutbarkeit neuer Angebote.
Sorry Stephan..
ich meinte mit 20 % unter meinem Lohn das Arbeitsentgelt, das auf meinem Bescheid steht. Bisher war ich noch nie arbeitslos und das Arbeitsentgelt ist auch höher als das Durchschnittsgehalt, da auch Weihnacht- und Urlaubsgeld dazugerechnet wurde.
Danke und Gruss
StephanK
10.10.2007, 10:20
Weihnachts- und Urlaubsgeld fließen in diese Berechnung mit ein; das ist so in Ordnung.
Im übrigen: Kein Anlass, Dich zu entschuldigen :)
Es ist halt so: als Moderator habe ich immer nebenbei im Kopf, dass auch viele andere solche Beiträge lesen. Deswegen bin ich darauf "trainiert", so zu lesen, dass ich Möglichkeiten für Missverständnisse auch da entdecke, wo ich mir sicher bin, dass der/die Schreiber/in selbst das richtige gemeint, es aber so ausgedrückt hat, dass andere es missverstehen könnten, und dann stelle ich es richtig. Auch wenn es nicht so gemeint ist mag das manchmal als überkorrekt oder kleinkrämerisch erscheinen, aber es geschieht im Interesse der vielen anderen, die es lesen.
Stephan :)
Bin immer wieder erstaunt, wie schnell du antwortest..
Das mit dem überkorrekt und kleinkrämerisch finde ich besonders hier in diesem Forum sehr wichtig, damit man es auch 100 % versteht...
Und deshalb habe ich auch nochmal eine Frage..;-)
In meinem Bescheid ist ja das Bemessungsentgelt täglich (brutto) und das Leistungsentgelt täglich (netto), anhand dem dann mein Leistungssatz berechnet wurde (60 %).
Ziehe ich die 20 % vom Bemessungsentgelt oder vom Leistungentgelt ab ?
Du hast weiter unten geschrieben, dass man ab dem siebten Monat jeden Job annehmen muss, dessen Nettoentgelt abzüglich meiner Werbungskosten mindestens so hoch ist wie das Arbeitslosengeld.
Heisst das, man bezieht sich auf das Nettogehalt ? Und steht irgendwo zur Debatte, was für eine Stundenwoche man hatte ?
Vielen Dank !
StephanK
10.10.2007, 11:30
Ziehe ich die 20 % vom Bemessungsentgelt oder vom Leistungentgelt ab ?vom Bemessungsentgelt! (Sonst wären die Zumutungen noch schlimmer...)
Du hast weiter unten geschrieben, dass man ab dem siebten Monat jeden Job annehmen muss, dessen Nettoentgelt abzüglich meiner Werbungskosten mindestens so hoch ist wie das Arbeitslosengeld.
Heisst das, man bezieht sich auf das Nettogehalt ?Ja. Der siebte Monat ist nicht nur bei Schwangerschaften ein kritischer, sondern auch bei Arbeitslosigkeit... :? Der Zumutbarkeits-Maßstab ändert sich dann, und zwar dessen Basis. In den ersten sechs Monaten geht's noch darum, nur eine bestimmte Einbuße gegenüber der früheren Lohnhöhe in Kauf nehmen zu müssen; ab dem siebten Monat ist dann das Arbeitslosengeld der Maßstab, und deswegen auch das im neuen Job erzielbare Nettoeinkommen, weil das Arbeitslosengeld ja von vornherein "netto" ist.
Und steht irgendwo zur Debatte, was für eine Stundenwoche man hatte ?In diesem Zusammenhang jedenfalls nicht. Wenn Du z.B. vorher nur eine 3/4-Stelle hattest ist leider auch eine Vollzeitstelle zumutbar, die Dir den gleichen Monatslohn bringt, obwohl natürlich der Stundenlohn deutlich geringer ist.
:danke:
Jetzt habe ich erstmal keine Fragen mehr... ;-)
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