ALN - Robot
08.05.2006, 23:23
Nebenverdienste ohne Wenn und Aber melden
Karlsruhe
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung beziehen, müssen jeden Verdienst unverzüglich melden.
Darauf weist die Agentur für Arbeit Karlsruhe nochmals hin.
Wer seinen Nebenjob nicht rechtzeitig anzeigt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Beim Nebenverdienst sind 165 Euro monatlich frei.
Darüber hinausgehende Nebenverdienste werden auf die Leistungen der Agentur für Arbeit angerechnet.
Unabhängig von der Höhe des Verdienstes gilt zudem die Grenze von 15 Stunden pro Woche:
Jeder Arbeitslose, der 15 Stunden und mehr wöchentlich arbeitet,
verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und gilt dann nicht mehr als arbeitslos.
Auch wer Arbeitslosengeld (ALG) II bezieht, muss jedes Nebeneinkommen unverzüglich mitteilen.
Hier liegt die Freigrenze bei 100 Euro im Monat. Wird mehr erzielt, gelten gesonderte Regelungen.
Zu Unrecht erhaltene Leistungen werden zurückgefordert.
Darüber hinaus kann ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden.
Mehr Hinweise zum Thema enthält das Merkblatt "Nebeneinkommen" für Arbeitslosengeld-Bezieher,
das Merkblatt "SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende"
zum Thema Arbeitslosengeld und Sozialgeld oder auch das Internet. (ps)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=pbe200655-50G)
Karlsruhe
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung beziehen, müssen jeden Verdienst unverzüglich melden.
Darauf weist die Agentur für Arbeit Karlsruhe nochmals hin.
Wer seinen Nebenjob nicht rechtzeitig anzeigt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Beim Nebenverdienst sind 165 Euro monatlich frei.
Darüber hinausgehende Nebenverdienste werden auf die Leistungen der Agentur für Arbeit angerechnet.
Unabhängig von der Höhe des Verdienstes gilt zudem die Grenze von 15 Stunden pro Woche:
Jeder Arbeitslose, der 15 Stunden und mehr wöchentlich arbeitet,
verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und gilt dann nicht mehr als arbeitslos.
Auch wer Arbeitslosengeld (ALG) II bezieht, muss jedes Nebeneinkommen unverzüglich mitteilen.
Hier liegt die Freigrenze bei 100 Euro im Monat. Wird mehr erzielt, gelten gesonderte Regelungen.
Zu Unrecht erhaltene Leistungen werden zurückgefordert.
Darüber hinaus kann ein Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet werden.
Mehr Hinweise zum Thema enthält das Merkblatt "Nebeneinkommen" für Arbeitslosengeld-Bezieher,
das Merkblatt "SGB II - Grundsicherung für Arbeitssuchende"
zum Thema Arbeitslosengeld und Sozialgeld oder auch das Internet. (ps)
Der Artikel zur Meldung hier... (http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=pbe200655-50G)