Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sperre wegen Meldepflicht
Ich habe mal ne Frage.Ich bin zweimal einer Einladung vom Arbeitsamt nicht gefolgt,beim ersten Mal Brief nicht erhalten ,beim zweiten Mal private Gründe.Mir wurden jetzt fürs erste Mal 30%gekürzt(HartzIV).Was passiert jetzt für das zweite Mal -noch ne Kürzung oder vollständige Sperre?
StephanK
29.09.2007, 22:14
Hallo oners,
diese Sanktion ist überzogen.
Beim ersten mal gibt's eine zehnprozentige Kürzung, beim zweiten Mal eine zwanzigprozentige obendrauf (nachzulesen in § 31 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__31.html)). Die jetzige dreißigprozentige Kürzung hätte also erst beim zweiten mal verhängt werden dürfen. Du solltest Dich mit einem schriftlichen Widerspruch dagegen wehren.
Habe nochmal im obigen Zusammenhang die Frage,ob man mir bzw.wann man mir das mitteilen muß,daß mein Geld gekürzt oder gesperrt wird.Es ist nämlich auf meinen Konto bis jetzt noch nichts eingegangen (wohlgemerkt NICHTS)obwohl ein Kumpel von mir sein HartzIV schon am Freitag drauf war.
Das Geld muss erst am 1. auf deinem Konto sein. Bei den Banken sind Buchungen vom Samstag bis Montag von außen nicht sichtbar, heißt du kannst die Buchungen meist erst am Dienstag auf dem Auszug sehen.
Um Ärger zu vermeiden, aber immer erst warten bis du die Buchung auch siehst.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.