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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Praktikum - Verpflegungskosten bei auswärtiger Unterbringung


Kami1967
30.09.2007, 19:12
Hallo zusammen,
ich beginne demnächst mein Praktikum 600 km von zu hause entfernt.
Wohnung und Miete ist soweit klar.

Ich habe gelesen, dass man bei auswärtiger Unterbringung "Verpflegungskosten" bis max. 136 Euro im Monat erstattet bekommt.

Gibt es darauf einen Rechtsanspruch oder ist das mal wieder Glückssache wie das zuständige Jobcenter drauf ist?

mfG
Kami

Seebarsch
30.09.2007, 21:05
Hi kami,
:welcome:
ich verstehe den Sinn der Anfrage noch nicht so richtig.
Du scheinst ja über die ARGE für das Praktikum mit der Wohnung etc alles klar gemacht zu haben.
Erhältst Du denn weiterhin Alg 2? Wenn ja ist ja die Sache mit dem Verpflegungszuschuss hinfällig, da das im Regelsatz enthalten ist.
Wenn nicht, erhältst Du Einkommen, bist nicht bedürftig und musst dich selbst unterhalten!
Wenn ichs nicht ganz verstanden habe, werde bitte etwas präziser damit ich auf die Sprüngen komme!
Gruß

Kami1967
01.10.2007, 05:56
ALG2 läuft normal weiter, Wohnung am Praktikumsort bezahlt das Jobcenter.
Fahrtkosten werden wohl auch übernommen, zumindestens soll ich Anträge dafür ausfüllen.

Es gibt vom Arbeitsamt eine Infobroschüre, in der folgendes in Kurzform zum Thema auswärtiges Praktikum steht:

1. Miete bis 340,- Euro wird übernommen.
2. Fahrtkosten werden gemäß dem üblichen Kilometersatz + eine Heimfahrt im Monat bis max. 476,- Euro übernommen.
3. Verpflegunggeld wird mit einem bestimmten Tagessatz (genauen Betrag weiss ich grad nicht) bis max. 136,- Euro im Monat gezahlt.
4. 130,- Euro oder so für Betreuung von Kindern (das hab ich mir nicht so genau gemerkt, da es mich nicht betrifft).

mfG
Kami