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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gründungszuschuss; Weitergewährung abgelehnt!


kakafuja
01.10.2007, 10:22
Meine Existenzgründung (Floristik) mit Hilfe eines Gründungszuschusses lief zunächst nicht so an, wie ich mir dies erhofft hatte (außer Spesen nichts gewesen).
Jetzt (nach neun Monaten) bekam ich die Chance, einen Blumenladen zu übernehmen, der aus Altersgründen aufgegeben wurde.
Ich stellte also einen Antrag auf Weitergewährung des Gründungszuschusses.
Ich erstellte eine Gewinn/Ausgabenliste (leider hatte ich nur Ausgaben) und schilderte die vorgenannte Situation.
Dennoch wurde der Antrag abgelehnt.
Nun möchte ich Widerspruch einlegen.
Wie formuliere ich den?

StephanK
01.10.2007, 16:58
:welcome: kakafuja,
die rein formalen Dinge sind ganz einfach: Wichtig ist, dass Du Deine Kunden-Nummer bei der AA angibst, das Datum des Ablehnungsbescheides und deutlich machst, dass Du gegen diesen Bescheid Widerspruch erhebst.

Inhaltlich scheint es mir jedoch schwierig zu sein. Du schreibst, dass Du einen Antrag auf Weitergewährung gestellt hast. Nun bist Du zwar der blühenden Branche trotz nicht blühenden Geschäfts treu geblieben, übernimmst aber einen für Dich wohl ganz neuen Laden. Das muss man wohl als eine neue, zweite Existenzgründung ansehen, und da steht § 57 Abs. 4 SGB III im Weg (4) Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn nach Beendigung einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit nach diesem Buch noch nicht 24 Monate vergangen sind; von dieser Frist kann wegen besonderer in der Person des Arbeitnehmers liegender Gründe abgesehen werden.

Vielleicht ist es in Deinem Fall sinnvoll, zweigleisig zu fahren, also auf Gleis 1 den Widerspruch loszuschicken, damit nichts versäumt wird, aber auf Gleis 2 mit der ARGE zu reden und sie davon zu überzeugen, dass Du nicht komplett neu anfängst, sondern nur das Ladenlokal wechselst und die Gründe dafür darlegst.

kakafuja
03.10.2007, 15:21
Hallo StephanK,
Vielen Dank für die ausführliche Information und den Tipp.
Viele Grüße
kakafuja

sputnik282
12.01.2008, 18:28
Hallo ...
Es sieht so aus, als hättet Ihr schon Erfahrungen gemacht, mit dem "Antrag auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses"....
Auf was muss ich achten ? Ich habe das Schreiben hier liegen und muss es möglichst schnell einreichen.
Wobei wir bei der nächsten Frage wären. Wisst Ihr, wieviel früher der Folgeantrag eingegangen sein muss, bevor die erste 9 Monate der Zahlung eingestellt werden?
Ich bin nämlich jetzt quasi schon am ende der ersten Zahlung.
Grüße sputnik
:)

Ich bin es nicht
12.01.2008, 22:24
Hallo kakafuja ..

also ich würde das nun folgendermaßen machen ....

erst einmal Widerspruch einlegen ..

ich sehe nicht das du eine neue Existenz gründest ( der Zweig Floristik wird ja beibehalten ) , sondern das sich dein Betrieb nunmehr durch ein Ladenlokal vergrößert und somit effizienter im Umsatz wird ..
( was dich wiederrum schneller aus dem ALG II bringt ) ..

dafür benötigst du halt noch eine gewisse Zeit Beistand in Form vom Gründerzuschuß ..

da der momentane Inhaber des Blumenladens sich nun aus "Altersgründen" in den Ruhestand setzt , kann davon ausgegangen werden das der Laden bereits mehrere Jahre rentabel war ..

vielleicht stellt dir der momentane Inhaber ja Zahlen in Form einer betriebswirtschaftlichen Auswertung zur Verfügung ..

also ich würde der Arge klipp und klar sagen das dein Gründungsvorhaben das Ziel eines eigenen Geschäftes war und du nunmehr nicht verstehen kannst wieso mann nun vorm Ziel alles zum scheitern bringen will ????

du solltest auch dringendst eine neue Kalkulation ( Einnahmen / Ausgaben ) erstellen , aber für einen Zeitraum von 1 Jahr ..

alles was darunter liegt ist irrelevant ..ist doch klar das vor den Einnahmen erst mal die Ausgaben stehen ..

du musst nur jeden Monat einzeln auflisten mit vorraussichtlichen Einnahmen/ Ausgaben , sowie dem Verringern der Verbindlichkeiten ( entstehenmde / entstandene Schulden ) ..

sollte jedoch nach 6 Monaten mindestens ein Ausgleich sein und ab da ein tatsächlicher Gewinn sich abzeichnen ..