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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erstausstattung


Inviolate
09.05.2006, 13:03
Hallo, seit 01.05. bin ich in eine neue Wohnung gezogen, Wohnung wurde auch bewilligt. Vorher habe ich mit meiner Tochter bei meinen Eltern gewohnt.
Habe auch schon vor einem Monat Erstausstattung beantragt.
Für heute habe ich mir dann einen Termin geben lassen, weil ich langsam nicht mehr weiß, wie ich ohne Möbel (vorallem aber ohne Haushaltsgeräte) überleben soll.
Warum ich ausgezogen bin, ist erstmal zweitrangig, aber es bestand auf jedenfall ein schwerwiegender Grund, so dass ich die Zusicherung erhalten habe.
Nun habe ich aber nicht alles beantragt beim Amt, da ich schon vorher immer Möbel (Badmöbel, Schlaf/ und Wohnzimmer, Kinderbett) von Bekannten erhalten habe, die ausgemistet haben.
Nun sagte mir die Frau, dass ich nur Erstausstattung bekommen würde, wenn ein ganz dringender Bedarf besteht (z.b. Knastentlassung, nach Therapie, Wohnungsbrand usw.).
Aber im Internet lese ich, dass Erstausstattung bewilligt wird, wenn man in die ERSTE eigene Wohnung zieht.
Jetzt möchte sie jemanden lang schicken.
Das kann aber bis zu 4 Wochen dauern.
Ich habe nun von einer Arbeitskollegin meiner Mutter vorerst eine Couch zum schlafen und die Küche (ohne Geräte) bekommen.
Mit Leihvertrag, um erstmal über die Runden zu kommen.

Habe das auch beim Amt angeben. Soll ich das jetzt wieder zurück geben, weil die Wohnung ja leer sein soll und auf dem Boden schafen und auf dem Boden Brote schmieren? bis die sich irgendwann mal auskäsen???Mein Kind ißt seit Tagen nix anderes als Nutellschnitte,
Gemüse kennt sie schon gar nicht mehr, da ich ja keinen Kühlschrank habe, und unsere Wäsche müßte auch mal gewaschen werden.
LG Ilka

StephanK
09.05.2006, 13:50
Schön, dass Dein Um- / Auszug jedenfalls im Prinzip funktioniert hat. :-)
Nun sagte mir die Frau, dass ich nur Erstausstattung bekommen würde, wenn ein ganz dringender Bedarf besteht (z.b. Knastentlassung, nach Therapie, Wohnungsbrand usw.).Das ist so meiner Ansicht nach nicht richtig. Erstausstattung ist alles das, was man noch nicht hat, wenn man erstmalig eine eigene Wohnung bezieht und was zu einem (bescheiden ausgestatteten) Haushalt gehört - allerdings abzüglich der Dinge, die man ggf. von Verwandten oder Freunden geschenkt bekommen hat. Den Hinweis auf bestimmte Situationen à la Wohnungsbrand etc. halte ich für eindeutig verfehlt.
Du solltest vor allem mit Hinweis darauf, dass Du ein kleines Kind zu versorgen hast, Druck machen, damit das alles schneller geht. Manchmal muss man halt ein wenig "auf die Tränendrüse drücken"... Zwischenzeitlich wird Dir eben nichts anderes übrig bleiben, als - mangels Kühlschrank - täglich einkaufen zu gehen und von Hand zu waschen. Das ist zwar lästig und mühsam, aber für einen Übergangszeitraum eben nicht anders zu bewerkstelligen.

Inviolate
09.05.2006, 13:59
Hallo ;-)
das mit dem Kind funktioniert nicht, die haben kein Erbarmen.
Mich kotzt halt an, dass ich nichtmal etwas leihen kann (wie ein Sofa, wo ich erstmal drauf schlafen kann.
Selbst ein Leihvertrag funktioniert ja wohl nicht.
Also müßte ich jetzt alles was geliehen ist, wieder raus nehmen, bis sich jemand bemüht vorbei zu kommen, und dann krieg ich wahrscheinlich eh ne Ablehnung, weil die sich stur stellen.
Ist doch echt sch***

Inviolate
09.05.2006, 16:14
Man sind die dreist, jetzt war wohl gerade jemand da vom Amt, bestimmt weil ich heute morgen aufgekreuzt bin.
Nun war ich aber nicht da, weil ich mit meiner Tochter spazieren war, wirklich nicht absichtlich nicht dagewesen.
Habe nun einen Termin am Donnerstag morgen.
Der Typ hat meine Nachbarin gefragt ob sie einen Schlüssel hat. Dürfen die sowas? Natürlich hat sie keinen, aber die Dreistigkeit, einfach zu fragen is hammerhart. Auch alle anderen Nachbarn wurden gefragt, was ich für Möbel habe. Weiß keiner, denn ich wohne ganz oben und die haben keine Ahnung. Anstatt er einfach versucht mich telefonisch zu erreichen, die haben doch meine Handynummer.
Kann ich jetzt bis Donnerstag morgen noch auf der Schlafcouch schlafen und sie dann wieder zurück geben an die Arbeitskollegin meiner Mutter?
Mit den Küchenschränken, das ist mir nun wurscht, dann krieg ich die halt nicht bewilligt, wenn das mit der Leihgabe nicht klappt. habe eben mit der Kollegin telefoniert und die meinte ich kanns zurückzahlen wie ich kann. Also das was über ist, (wenn ich mal was über hätte Winken ) geb ich ihr dann.
aber auf dem sofa kann man definitiv nicht lange schlafen ohne irgendwelche Rückenschmerzen zu bekommen.

LG Ilka

StephanK
09.05.2006, 16:30
Der Typ hat meine Nachbarin gefragt ob sie einen Schlüssel hat. Dürfen die sowas?Fragen ist nie verboten... :wink: Aber ohne Wissen und Erlaubnis in jemandes Wohnung eindringen ist Hausfriedensbruch und wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist allerdings straffrei. Jedenfalls ist das ein starkes Stück und mal einer der Fälle, in denen eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Geschäftsführer der ARGE angebracht wäre.
Kann ich jetzt bis Donnerstag morgen noch auf der Schlafcouch schlafen und sie dann wieder zurück geben an die Arbeitskollegin meiner Mutter?Es wäre wahrscheinlich schon besser, wenn keine Gegenstände sich in der Wohnung befänden, bei denen Du nur schwierig erklären kannst, dass sie nicht Dir gehören und dass Du diese Leihgaben alsbald zurückgeben musst.