Inviolate
09.05.2006, 13:03
Hallo, seit 01.05. bin ich in eine neue Wohnung gezogen, Wohnung wurde auch bewilligt. Vorher habe ich mit meiner Tochter bei meinen Eltern gewohnt.
Habe auch schon vor einem Monat Erstausstattung beantragt.
Für heute habe ich mir dann einen Termin geben lassen, weil ich langsam nicht mehr weiß, wie ich ohne Möbel (vorallem aber ohne Haushaltsgeräte) überleben soll.
Warum ich ausgezogen bin, ist erstmal zweitrangig, aber es bestand auf jedenfall ein schwerwiegender Grund, so dass ich die Zusicherung erhalten habe.
Nun habe ich aber nicht alles beantragt beim Amt, da ich schon vorher immer Möbel (Badmöbel, Schlaf/ und Wohnzimmer, Kinderbett) von Bekannten erhalten habe, die ausgemistet haben.
Nun sagte mir die Frau, dass ich nur Erstausstattung bekommen würde, wenn ein ganz dringender Bedarf besteht (z.b. Knastentlassung, nach Therapie, Wohnungsbrand usw.).
Aber im Internet lese ich, dass Erstausstattung bewilligt wird, wenn man in die ERSTE eigene Wohnung zieht.
Jetzt möchte sie jemanden lang schicken.
Das kann aber bis zu 4 Wochen dauern.
Ich habe nun von einer Arbeitskollegin meiner Mutter vorerst eine Couch zum schlafen und die Küche (ohne Geräte) bekommen.
Mit Leihvertrag, um erstmal über die Runden zu kommen.
Habe das auch beim Amt angeben. Soll ich das jetzt wieder zurück geben, weil die Wohnung ja leer sein soll und auf dem Boden schafen und auf dem Boden Brote schmieren? bis die sich irgendwann mal auskäsen???Mein Kind ißt seit Tagen nix anderes als Nutellschnitte,
Gemüse kennt sie schon gar nicht mehr, da ich ja keinen Kühlschrank habe, und unsere Wäsche müßte auch mal gewaschen werden.
LG Ilka
Habe auch schon vor einem Monat Erstausstattung beantragt.
Für heute habe ich mir dann einen Termin geben lassen, weil ich langsam nicht mehr weiß, wie ich ohne Möbel (vorallem aber ohne Haushaltsgeräte) überleben soll.
Warum ich ausgezogen bin, ist erstmal zweitrangig, aber es bestand auf jedenfall ein schwerwiegender Grund, so dass ich die Zusicherung erhalten habe.
Nun habe ich aber nicht alles beantragt beim Amt, da ich schon vorher immer Möbel (Badmöbel, Schlaf/ und Wohnzimmer, Kinderbett) von Bekannten erhalten habe, die ausgemistet haben.
Nun sagte mir die Frau, dass ich nur Erstausstattung bekommen würde, wenn ein ganz dringender Bedarf besteht (z.b. Knastentlassung, nach Therapie, Wohnungsbrand usw.).
Aber im Internet lese ich, dass Erstausstattung bewilligt wird, wenn man in die ERSTE eigene Wohnung zieht.
Jetzt möchte sie jemanden lang schicken.
Das kann aber bis zu 4 Wochen dauern.
Ich habe nun von einer Arbeitskollegin meiner Mutter vorerst eine Couch zum schlafen und die Küche (ohne Geräte) bekommen.
Mit Leihvertrag, um erstmal über die Runden zu kommen.
Habe das auch beim Amt angeben. Soll ich das jetzt wieder zurück geben, weil die Wohnung ja leer sein soll und auf dem Boden schafen und auf dem Boden Brote schmieren? bis die sich irgendwann mal auskäsen???Mein Kind ißt seit Tagen nix anderes als Nutellschnitte,
Gemüse kennt sie schon gar nicht mehr, da ich ja keinen Kühlschrank habe, und unsere Wäsche müßte auch mal gewaschen werden.
LG Ilka