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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berechnungsgrundlage Selbständigkeit Alg II


Spirit58
01.10.2007, 16:39
hallo,
wer kann mir helfen!?
ich habe vor drei monaten eine eingliederungsvereinbarung für eine selbständige tätigkeit mit meinen sb abgeschlossen. meine g+v habe ich im ersten monat mit einen verlust von rund 300 € abgegeben im zweiten monat habe ich einen gewinn von 260 € gemacht. nun erhalte ich auf meiner überweisung einen abzug (vom zweiten monat) von rund 750 € was in etwa die summe der brutto einnahmen entspricht (natürlich ohne kommentar). die kosten des unternehmens wurden überhaupt nicht berücksichtigt. auch der verlust vom ersten monat wurde nicht berücksichtigt. es kann doch nicht sein, dass die summe der einnahmen als einkünfte gesehen werden - wovon soll ich dann leben? wer kennt die berechnungsvorschriften vom gesetzgeber?

ich sage schon mal danke für eure unterstützung

reiner

Betroffener
02.10.2007, 03:08
:welcome: spirit58,

das ist das alte Problem, das die Damen und Herren SB keine Ahnung haben, wie sich Gewinn und Verlust errechnen und immer von den Bruttobeträgen ausgehen.
Denn der Gewinn ist das, was nach Abzug aller Kosten, Steuern und Wareneinsätzen unterm Strich übrig bleibt. Und das ist wenig genug.

Wie ist es bei Dir? Mußt Du auch MwSt. einziehen und abführen?
Hast Du mindestens 25% Steuern abgezogen? Denn das Finanzamt will auch noch was abhaben, was Du zurücklegen mußt für die Einkommensteuererklärung.

In Deinem Fall hilft nur, mit den Leuten reden bis zum umfallen, dass Einnahmen eben nicht gleich Gewinn sind. Die können sich das echt nicht vorstellen.

Notfalls auf einem Gespräch mit dem Teamleiter bestehen.

Viel Erfolg