Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeiten Ausland, Wohnen in D, Anspruch auf ALG I ?
Hallo zusammen,
ich werde zum 1.8. eine Arbeit in Dänemark aufnehmen (bin derzeit ALG II Empfänger), aber weiter in Deutschland wohnen. Sollte ich nur 12 Monate beschäftigt werden, besteht für mich dann auch ein Anspruch auf 6 Monate ALG I ?
Ich bin dadurch, daß ich in Dänemark arbeite, aber in Deutschland wohne, in Dänemark nur "bedingt steuerpflichtig", zahle also meine Steuern in Dänemark. Im Falle der "vollständigen Arbeitslosigkeit" habe ich jedoch grundsätzlich wieder Anspruch in Deutschland. Gilt dann auch der Anspruch auf ALG I ?
Hallo PPK,
ich weiß nicht ob DU durch eine im Ausland tätige Arbeitsaufnahme einen Anspruch auf ALG hier in Deutschland aufbauen kannst.
In diesem Fall würde ich mich beim Amt lieber direkt erkundigen, um hinterher nicht bös auf die Nase zu fallen. (am besten schriftlich bestätigen lassen das nach der auswäritigen Arbeitstätigkeit Anspruch auf ALG in Deiutschland besteht.
hier mal ein link zur Anwartschaftszeit:
http://www.also-zentrum.de/berat/tips/alg_sgb3/bez_dauer_alt.htm
aber vielleich weiß ja noch jemand mehr dazu.
MfG
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StephanK
10.05.2006, 17:25
Die Steuerpflicht spielt für diese Frage keine Rolle.
Im Grundsatz ist es schon so, dass Du durch sozialversicherungspflichtige Arbeit im EU-Ausland Ansprüche auf Arbeitslosengeld erwerben kannst, die dann in Deutschland von der Bundesagentur ausgezahlt werden; das garantiert die Europäische Verordnung zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, die innerhalb der Gemienschaft zu- und abwandern (http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1971R1408:20050505:DE:PD F) - langer Name... :wink:
Du wärest dann ein sog. Grenzgänger, für den Art. 71 Abs. 1 Buchst. a) Ziff. ii) der genannten Verordnung gelten würde: ii) Grenzgänger erhalten bei Vollarbeitslosigkeit Leistungen nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet sie wohnen, als ob während der letzten Beschäftigung die Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats für sie gegolten hätten; diese Leistungen gewährt der Träger des Wohnorts zu seinen Lasten;Es wären also die Vorschriften des deutschen SGB III über Anwartschaftszeit, Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes anzuwenden. Weil die Höhe eines später möglicherweise zu zahlenden Arbeitslosengeldes also vom dänischen Lohn abhängt, aber keine Beiträge an die Bundesagentur abgeführt werden, solltest Du sorgfältig darauf achten, alle Lohnabrechnungen aufzubewahren, um die Höhe des gezahlten Lohns nachweisen zu können.
Im übrigen ist das alles ganz gut so und für Dich lukrativ, denn nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit (http://www.europaserviceba.de/content/countries/DK/soziale_sicherung.html) ist die Arbeitslosenversicherung in Dänemark keine Pflichtversicherung, so dass Du ohne Beitragszahlung zu einem Anspruch auf Arbeitslosengeld kommen kannst.
Seebarsch
10.05.2006, 19:24
Informationen findest du hier:
http://www.europaserviceba.de/
Grundsätzlich sind Beschäftigungen im EU-Ausland, aber auch in Ländern mit denen besondere Abkommen bestehen, wie Beschäftigungen im Inland zu sehen.
Insbesondere für Grenzgänger, d.h. Personen die in Deutschland wohnen, aber im Ausland arbeiten (täglich pendeln), sind die Regelungen einfach.
- mit der ausl. Beschäftigungszeit wird die Anwartschaft in Deutschland erworben und zwar war nach den deutschen Regelungen = 360 Kalendertage Arbeit = 6 Monate Anspruch etc.
- die Kranken- und Pflegeversicherung wird bei der bisherigen deutschen Krankenkasse durchgeführt ( dort beraten lassen ),
- die Rentenversicherung wird auch bei der deutschen Rentenversicherung durchgeführt !
Sollte die Beschäftigung im Ausland beendet werden, stellt die ausländische Arbeitsverwaltung ( über den Arbeitgeber erfragen) eine Bescheinigung E 301 aus. Das ist ein international abgestimmtes Formular zur Anerkennung der Ansprüche. Zudem ist eine sofortige Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit notwendig.
Weitere Beratungen erteilen auch die "EURES-Berater" bei den Agenturen für Arbeit !
Viel Erfolg in Dänemark !
:Respekt:
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