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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : BAG zu Mitbestimmung bei 1€ Jobs


Codeman
03.10.2007, 10:57
Erfurt (AFP) - Bei der Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt entschieden. Die Ein-Euro-Jobber seien zwar keine Arbeitnehmer, seien aber weisungsgebunden in die betrieblichen Tätigkeiten eingegliedert, erklärten die obersten Arbeitsrichter zur Begründung. (Az: 1 ABR 60/06)

Bundesweit gab es im August nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 304.400 Ein-Euro-Jobber. Laut Gesetz muss ihre Arbeit zusätzlich sein und darf keine regulären Arbeitsverhältnisse verdrängen. Für den öffentlichen Dienst hatte bereits im März das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass es Aufgabe der Personalvertretung sei, dies zu überprüfen.

Mit seiner Grundsatzentscheidung für die Privatwirtschaft gab nun das BAG dem Betriebsrat eines Vereins für Altenpflege in Frankfurt am Main Recht. Es bekräftigte zwar zunächst sein Urteil von vergangener Woche, wonach die so genannten Arbeitsgelegenheiten für Empfänger von Arbeitslosengeld II keine Arbeitsverhältnisse sind. Die Ein-Euro-Jobber "werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten", erklärten die Erfurter Richter. "Dies genügt für das Mitbestimmungsrecht."

http://de.news.yahoo.com/afp/20071002/tde-d-justiz-arbeit-mitbestimmung-reform-a4484c6_1.html


Meine Meinung: Ich finde das BAG widerspricht sich selber.Auf der einen Seite sind 1 euro jobs keine regulären Arbeitsplätze,aber auf der anderen Seite

werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten

werden Sie genauso eingesetzt wie normale Arbeitnehmer.Aber ebend das soll ja mit dem Kriterium der Zusätzlichkeit nicht so sein.Frage bei mir ist jetzt,ob dies beabsichtigt so unklar gelassen worden ist oder ob es einfach Übersehen wurde.

MfG
Codeman

StephanK
03.10.2007, 11:19
Meine Meinung: Ich finde das BAG widerspricht sich selber. (...) Frage bei mir ist jetzt,ob dies beabsichtigt so unklar gelassen worden ist oder ob es einfach Übersehen wurde.Ich kann mir kaum vorstellen, dass das übersehen wurde. Es ist wohl eher so, dass die rechtliche Konstruktion der 1-€-Jobs und auch die konkrete Fragestellung im entschiedenen Fall es dem Gericht leicht machten, sozusagen Scheuklappen aufzusetzen.

Ein Revisionsgericht wie das Bundesarbeitsgericht hat nur darüber zu entscheiden, ob die Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes rechtliche Fehler aufweist. Es kann nicht von sich aus Fragen aufwerfen, die "irgendwie" mit dem ihm vorgelegten Fall zusammenhängen. Also hatte es nur eine ja-oder-nein-Entscheidung darüber zu treffen, ob das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates verletzt ist, wenn 1-€-Jobs ohne dessen Beteiligung eingerichtet werden - und diese Frage ist einzig und allein anhand des Betriebsverfassungsgesetzes (bei Großunternehmen ggf. anhand des Mitbestimmungsgesetzes) zu entscheiden.

Die Frage, ob die eingerichteten 1-€-Jobs den Anforderungen des § 16 SGB II entsprechen, darf ein Arbeitsgericht jedenfalls nicht von sich aus prüfen. Sie käme erst dann auf den Tisch, wenn ein Betriebsrat die Zustimmung mit der Begründung verweigern würde, dass diese Anforderungen nicht erfüllt seien. Dann allerdings müssten sich auch die Arbeitsgerichte mit dieser Frage beschäftigen.