Codeman
03.10.2007, 10:57
Erfurt (AFP) - Bei der Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt entschieden. Die Ein-Euro-Jobber seien zwar keine Arbeitnehmer, seien aber weisungsgebunden in die betrieblichen Tätigkeiten eingegliedert, erklärten die obersten Arbeitsrichter zur Begründung. (Az: 1 ABR 60/06)
Bundesweit gab es im August nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 304.400 Ein-Euro-Jobber. Laut Gesetz muss ihre Arbeit zusätzlich sein und darf keine regulären Arbeitsverhältnisse verdrängen. Für den öffentlichen Dienst hatte bereits im März das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass es Aufgabe der Personalvertretung sei, dies zu überprüfen.
Mit seiner Grundsatzentscheidung für die Privatwirtschaft gab nun das BAG dem Betriebsrat eines Vereins für Altenpflege in Frankfurt am Main Recht. Es bekräftigte zwar zunächst sein Urteil von vergangener Woche, wonach die so genannten Arbeitsgelegenheiten für Empfänger von Arbeitslosengeld II keine Arbeitsverhältnisse sind. Die Ein-Euro-Jobber "werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten", erklärten die Erfurter Richter. "Dies genügt für das Mitbestimmungsrecht."
http://de.news.yahoo.com/afp/20071002/tde-d-justiz-arbeit-mitbestimmung-reform-a4484c6_1.html
Meine Meinung: Ich finde das BAG widerspricht sich selber.Auf der einen Seite sind 1 euro jobs keine regulären Arbeitsplätze,aber auf der anderen Seite
werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten
werden Sie genauso eingesetzt wie normale Arbeitnehmer.Aber ebend das soll ja mit dem Kriterium der Zusätzlichkeit nicht so sein.Frage bei mir ist jetzt,ob dies beabsichtigt so unklar gelassen worden ist oder ob es einfach Übersehen wurde.
MfG
Codeman
Bundesweit gab es im August nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 304.400 Ein-Euro-Jobber. Laut Gesetz muss ihre Arbeit zusätzlich sein und darf keine regulären Arbeitsverhältnisse verdrängen. Für den öffentlichen Dienst hatte bereits im März das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass es Aufgabe der Personalvertretung sei, dies zu überprüfen.
Mit seiner Grundsatzentscheidung für die Privatwirtschaft gab nun das BAG dem Betriebsrat eines Vereins für Altenpflege in Frankfurt am Main Recht. Es bekräftigte zwar zunächst sein Urteil von vergangener Woche, wonach die so genannten Arbeitsgelegenheiten für Empfänger von Arbeitslosengeld II keine Arbeitsverhältnisse sind. Die Ein-Euro-Jobber "werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten", erklärten die Erfurter Richter. "Dies genügt für das Mitbestimmungsrecht."
http://de.news.yahoo.com/afp/20071002/tde-d-justiz-arbeit-mitbestimmung-reform-a4484c6_1.html
Meine Meinung: Ich finde das BAG widerspricht sich selber.Auf der einen Seite sind 1 euro jobs keine regulären Arbeitsplätze,aber auf der anderen Seite
werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten
werden Sie genauso eingesetzt wie normale Arbeitnehmer.Aber ebend das soll ja mit dem Kriterium der Zusätzlichkeit nicht so sein.Frage bei mir ist jetzt,ob dies beabsichtigt so unklar gelassen worden ist oder ob es einfach Übersehen wurde.
MfG
Codeman