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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer Antrag bei Umzug


nilach
10.05.2006, 13:09
Hallo, wir ziehen Ende Juli nach Bamberg in einen anderen Bezirk. Kann ich schon im Juli den Antrag auf Hartz IV in Bamberg stellen oder erst ab August,wenn wir umgezogen sind.Der neue Mietvertrag läuft erst ab August. Und wie sieht es mit dem Mietspiegel aus.Haben eine 4 Zimmer Wohnung,wo im Mietvertrag steht 65 qm,allerdings sind es 75 qm,durch die Dachschrägen weniger.Zahlen dann WM 444,-Euros.Kaltmiete sind 308 Euros.Sind 2 Erwachsene und vier Kinder,wobei ein Baby von jetzt 6 Wochen.

Kann mir bitte einer weiter helfen.

LG Nilach

Die Ägypter
10.05.2006, 14:10
Hallo,

habt ihr die Genehmigung umziehen zu dürfen - also die Bestätigung der jetzt zuständigen ArGe dass der Umzug notwendig ist?

Die neue ArGe leistet erst ab 01.08.06, nach Einstellungbescheid durch die bisher zuständige ArGe - zumeist wird auch der Antrag erst dann abschließend bearbeitet, wenn Meldebescheinigung vorliegt und der Einstellungsbescheid vorgelegt wird. Den Antrag würde ich trotzdem zeitnah stellen - min. 6 Wochen vor Auslauf der bisherigen Leistung... Bamberg wird vermutlich auch die Notwendigkeit des Umzuges erfragen.

Deine Fragen zu den Dachschrägen kann ich leider nicht beantworten.

nilach
12.05.2006, 10:46
hallo

habe noch nie eine bescheinigung gebraucht,das ich umziehen darf.
bin letztes jahr in fürth umgezogen,hat den sachbearbeiter nicht interessiert. sind dann im september nach hassfurt gezogen auch dort normal den antrag abgegeben ohne irgendwelche erlaubnisse.

Mietvertrag ist auch schon unterschrieben und mit vier kindern werden die mir ja kaum leistungen verweigern.

gruß nilach

GofX
12.05.2006, 11:53
Kann ich schon im Juli den Antrag auf Hartz IV in Bamberg stellen oder erst ab August,wenn wir umgezogen sind.

Stell' den Antrag so früh, wie möglich.

Ansonsten hast Du nämlich das Problem der Bearbeitungszeit.

Die ARGE an Deinem alten Wohnort wird Dir und Deiner Familie für den Monat August keine Zahlungen mehr leisten und die ARGE an Deinem neuen Wohnort braucht für die Bearbeitung Deines Antrages so lange, wie es eben nunmal dauert. In der Zwischenzeit hängst Du finanziell in der Luft.

Wenn schon ein Mietvertrag existiert, kannst Du Dich am neuen Wohnort auch schon polizeilich anmelden. Als Anmeldedatum gibst Du eben einen Termin in der Zukunft an. Mit Meldebescheinigung und allen anderen erforderlichen Unterlagen wird dann eben schon im Vorfeld der Antrag gestellt, um sicher zu stellen, dass Du im August nicht verhungerst.

Die Ägypter
12.05.2006, 16:36
habe noch nie eine bescheinigung gebraucht,das ich umziehen darf.

Dann hast du bislang nette Sachbearbeiter gehabt..... *neid*

SGB II § 22 (2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

PS. ich klage gerade wegen Erteilung einer solchen Notwendigkeitsbescheinigung für den Umzug vor dem Bremer Verwaltungsgericht - und mein Umzug war notwendig (Kündigung des Mietvertrages durch den ehem. Lebenspartner mit verkürzter Frist), denn mir und meinem Kind drohte Obdachlosigkeit. Die BAgIS, die unseren Zuzug quasi geduldet hat, erwartet trotzdem eben diese Bescheinigung - O-Ton: ich solle mich weiterhin darum bemühen...

Aber auch wenn du hier in diesem Forum liest (oder in anderen)... viele haben Probs mit der dann neuen zuständigen ArGe (der alten ArGe ist es egal - die ist froh, dass du aus ihrem Zuständigkeitsbereich entfleuchst)...