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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückforderung Zahlungsaufforderung der ARGE?


mevz77
04.10.2007, 10:28
Hallo zusammen.
Ich hätte da mal eine Frage bezüglich Rückforderungen der ARGE.

Und zwar:

Ich habe vor kurzem einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid von der ARGE bekommen, in dem von 2006 für den Monat August zuviel gezahltes Geld zurück gefodert wird. Zeitgleich ging mir auch die Zahlungsaufforderung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen zu.



Ein kurzer Rückblick:

Ich hatte mich letztes Jahr im Juni 2006 arbeitslos gemeldet. Ich war damals Selbständig und hatte keine Aufträge mehr.
Die Selbständigkeit musste ich dann laut ARGE abmelden, was ich auch sofort tat.
Der Bewilligungsbescheid wurde bis Ende November 2006 ausgestellt.

Ende Juli 2006 bekam ich dann für August 2006 einen sehr lukrativen Auftrag angeboten, den ich natürlich auch annahm.
So meldete ich am 01. August 2006 mein Gewerbe wieder an und teilte dies auch gleich im Anschluss der ARGE mit.
Ich musste noch eine Selbsteinschätzung abgeben, was ich auch tat (auch im August).


Ende Juli 2006 hatte mir die ARGE allerdings schon mein Geld für August 2006 überwiesen.
Da mir klar war, dass ich dieses zurück überweisen musste, da ich ja nun wieder Einnahmen hatte, bat ich bei der ARGE um Zusendung eines Überweisungsträgers, damit die Sache erledigt war.

Seit diesem Tage (im August 2006) habe ich nie wieder irgendetwas von der ARGE gehört.
Ich muss gestehen, mit der Zeit habe ich auch ehrlich gesagt nicht mehr daran gedacht, dass ich noch Geld zurück zahlen musste.

Nun gut. Vor kurzem bekam ich dann wie oben schon erwähnt diesen Brief von der ARGE (Datum vom 13. September 2007),
indem das vor über einem Jahr zuviel gezahlte Geld zurückgefordert wird.

Und nun meine Frage. Darf die ARGE das Geld eigentlich nach über einem Jahr noch zurückfordern?
Ich meine ganz ich hätte mal was von einer Jahresfrist gehört, bin mir aber auch nicht sicher.
Also, ich bin ja nun voll und ganz meiner Pflicht nachgekommen. Ich habe sofort nach Gewerbeaufnahme eine Meldung bei der ARGE gemacht, habe die Selbstauskunft abgegeben und habe zusätzlich sogar noch darum gebeten, dass Geld zurückzahlen zu dürfen. Und nichts ist passiert.
Das dürfte doch eigentlich nicht meine Schuld sein, wenn die Damen und Herren dort über ein Jahr für die Bearbeitung brauchen, oder sehe ich das falsch?

Ich würde mich sehr freuen, wenn mir diesbezüglich jemand helfen könnte.

Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße,

mevo77

Trish
04.10.2007, 12:30
Es gab mal die Regel das Ansprüche grundsätzlich bis zum 31.12. des Folgejahres (in Deinem Fall 31.12.2007) in Erinnerung gerufen werden müssen, damit sie nicht verjähren.
Ob diese Regelung noch gilt weiß ich aber gerade nicht, das kann sicher jemand anderes beantworten :)

restart
04.10.2007, 13:00
Also ich gehe mal davon aus das du bereits 2006 einen Aufhebungsbescheid bekommen hast, aus dem hervorgeht, das du zu unrecht Leistungen bezogen hast. Dann würde wahrscheinlich § 50 SGB 10 gelten, wonach die Verjährungsfrist 4 Jahre beträgt.

mevz77
04.10.2007, 13:41
Hallo. Vielen Dank für eure Antworten.

@restart: Nein, ich habe 2006 keinen Aufhebungsbescheid bekommen.

Viele Grüße
mevz77