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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug in gemeinsame Wohnung


Kobold
10.05.2006, 13:14
Hallo zusammen!

Hab durch Zufall bei Google euer forum gefunden, klasse das es sowas gibt :Respekt: :Respekt: :Respekt: :Respekt:

Ich habe folgendes Problem :

Meiner Freundin wurde die Wohnung wegen Eigenbedarf gekündigt, gut von daher haben wir beschlossen zusammenzuziehen. Was wir auch kurzerhand gemacht haben, ich habe meine Wohnung an einen Freund nachvermietet.
Gemeldet war ich beim Arbeitsamt Düsseldorf mit ALG2. Soweit so gut, hab mich in Köln umgemeldet.

Was muss ich jetzt tun?
Bisher hab ich einmal den Antrag auf Fortzahlungen von ALG2 ausgefüllt als ich noch in Düsseldorf wohnte. Ende Juni läuft dieser aus. Da ich jetzt mir mit meiner Freundin die Miete und Heizung teile muss ich die Kosten anteilig angeben?
Wie hoch sind die Höchstgrenzen für Unterkunft und Nebenkosten sowie die Heizung. Mein Anteil wäre 295,- € für Wohnung mit Nebenkosten und 29,- € für die Gasetagenheizung.

Da ich von Düsseldorf ja noch Leistungen beziehe wo muss ich die Veränderungsmitteilung abgeben?
Bin da leider etwas verwirrt.

Wäre echt klasse von euch wenn mir da jemand genaueres sagen könnte.

Die Ägypter
10.05.2006, 14:21
Gemeldet war ich beim Arbeitsamt Düsseldorf mit ALG2. Soweit so gut, hab mich in Köln umgemeldet.

Verstehe ich das richtig... du bist in Köln gemeldet und lässt dir von der Düsseldorfer ArGe die KdU (Warmmiete) für eine Wohnung in Düsseldorf bezahlen, die du gar nicht mehr bewohnst?

Darüberhinaus hast du mal eben eine Bedarfsgemeinschaft begründet beziehst also mehr ALG II als dir eigentlich zusteht.....

Du hättest im Vorfeld die Notwendigkeit des Umzuges bei der Düsseldorfer ArGe beantragen müssen... dann hättest du in Köln vor Unterzeichnung des Mietvertrages der ArGe den Mietvertrag vor deiner Unterschrift vorlegen müssen... Nach dem Umzug/Ummeldung - nee vorweg schon hättest du Einstellungsbescheid erhalten müssen und Neuantrag in Köln stellen müssen...

Sorry - aber... ich bin jetzt sehr ratlos, wie man das möglichst glimpflich bereinigen kann....

Du hast weder eine Zusicherung, dass sie deine Mietzahlung akzeptieren, noch einen Einstellungsbescheid der alten ArGe und wenn du die Meldebescheinigung vorlegen musst bzw. ein Datenabgleich der ArGen und/oder der einzelnen Argen mit dem Einwohnermeldeamt stattfindet, kommt das raus - da interessiert bei der Rückforderung der Düsseldorfer ArGe auch nicht, dass du zeitnah in Köln noch keinen Antrag gestellt hast.

Warte mal bitte weitergehende Antworten von anderen hier ab....

Kobold
10.05.2006, 15:19
Nein, damit wir uns richtig verstehen, ich hab mich lediglich beim Einwohnermeldeamt angemeldet wie es im Mietvertrag stand, ich beziehe lediglich Regelleistungen aus düsseldorf und wollte das ganze einfach nach Köln umstellen, und wollte mal nachfragen wie ich das anstelle? Doppelte Leistungen beziehen hatte ich nie vor, bitte dies zu beachten!

Die Ägypter
10.05.2006, 15:28
Nein, damit wir uns richtig verstehen, ich hab mich lediglich beim Einwohnermeldeamt angemeldet wie es im Mietvertrag stand, ich beziehe lediglich Regelleistungen aus düsseldorf und wollte das ganze einfach nach Köln umstellen, und wollte mal nachfragen wie ich das anstelle? Doppelte Leistungen beziehen hatte ich nie vor, bitte dies zu beachten!

Es geht auch nicht um doppelte Leistungen... es geht um örtliche Zuständigkeiten und eine BG, die du vermutlich vorher nicht hattest...

Gut, du hast also keine KdU von der ArGe in Düsseldorf erhalten (wie kommt das?) dann bleibt aber immer noch der Sachverhalt der fehlenden Umzugserlaubnis bzw. der fehlenden Abmeldung der ArGe Düsseldorf gegenüber....

denn diese zahlt 345 Euro für jemanden der in einer BG in Köln lebt und dem nur 311 Euro zustehen (voraussgesetzt, ihr habt eine Widerlegung der Bedarfsgemeinschaft vorbereitet - und/oder eine Wohngemeinschaft begründet), denn sollte die Freundin voll berufstätig sein und ihr seid einfach zusammengezogen - sieht es noch finsterer aus....

Tut mir leid, dass ich hier nichts Beschönendes schreiben kann!

Kobold
10.05.2006, 16:14
Mein Freundin ist in der Lehre und bekommt weit weniger als ich.

Zumeist leben wir von meinem Geld. Und das ist schon ziemlich hart. Mit 311 Euro würde das gar nicht mehr gehen. Und 2 Wohnungen haben wir auch nicht sondern NUR eine einzige gemeinsam. Und ich weiß ja nicht wie es in anderen Teilen der BRD zugeht, aber bei uns ist die Sklavenhaltung noch nicht erlaubt und von daher hat das Arbeitsamt mit KEINESFALLS in irgendeiner Weise zu befhlen wohin ich ziehe! Zudem wohne ich erst seit einigen Tagen in Köln.

Naja danke für eure Hilfe, weißt du evtl. die Hotline, im Netz findet man ja gar nichts über das A-Amt was verwertbar ist oder wo man sich mal informieren kann.

Die Ägypter
10.05.2006, 16:25
?


Hallo???? Du - ich bin nicht deine ArGe - aber ich schreibe dir, was Plan und Fakt ist, weil ich das für meine Pflicht halte.

Von Skavenhaltung sind wir gottseidank noch weit entfernt... aber es gibt halt auch Regeln - die ArGe befolgt die Regel, dir dein Geld pünktlich anzuweisen und du befolgst die Regel dich z.B. aus dem Zuständigkeitsbereich zeitnah abzumelden....

Gerne beantworte ich dir deine Fragen und wenn es klemmt, helfen wir alle dir hier auch weiter bei Problemlösung, Argumentation, Hilfestellung Rechtewahrnehmung etc.

Von daher empfinde ich deinen Post als ungerechtfertigt mir gegenüber, denn ich werde dir nichts in die Tasche lügen und auch die Hotline wird dir nichts anderslautendes mitteilen.


Mit 311 Euro würde das gar nicht mehr gehen. Und 2 Wohnungen haben wir auch nicht sondern NUR eine einzige gemeinsam

Auch das habe ich vernommen und verstanden - und dahingehend stellte ich dir auch Fragen - z.B. die, wieso du bislang keine KdU für deine früher genutze Wohnung erhalten hast...

Weiterhin fragte ich dich indirekt nach einer Widerlegung der Bedarfsgemeinschaft und/oder Bestehen einer Wohngemeinschaft!

Wenn du "runterkommst" - können wir gerne weiter klären, was zu tun ist - um den Schaden gering zu halten.

Kobold
10.05.2006, 16:51
Verstanden, Sorry! Naja ich bin halt was verzweifelt, weil ich sowas noch nie gemacht hab und ich hab mir einen Wolf gesucht im Netz,Branchenbuch usw. aber außer den Fortzahlungsanträgen hab ich nichts gefunden. Den alten Mietvertrag hab ich ordnungsgemäß gekündigt. Und lediglich der Nachmieter, ist ein Freund von mir von daher musste ich mich nicht darum kümmern.

Fakt ist : Ich bin seit dem 6.Mai in Kölner EMA umgemeldet. So meine hier zuständige ARGE hab ich schon auswendig gemacht, die Dame an der Hotline meinte ich müsse mich lediglich beim Arbeitsamt/ARGE ummelden. Und auf das Thema abmelden sagte man mir, das würde automatisch geschehen, von daher verstehe ich nur noch Bahnhof...tut mir leid aber ich bin ja kein Allwissender.

Die Ägypter
10.05.2006, 17:05
Kein Problem... allwissend sind wir alle nicht... nur erfahrungsgebeutelt und das stählt 8)

Gut - die paar Tage Überhang werden den Kohl nicht fett machen - sollen die ArGen das unter sich regeln. Du allerdings musst unverzüglich Neuantrag bei der ArGe Köln stellen und dann rufst du die ArGe in Düsseldorf an und meldest dich aus dem Leistungsbezug ab - mit Wirkung deiner pol. Meldung!

Ich denke nicht, dass ein Fortzahlungsantrag ausreicht, weil du in einen komplett anderen Zuständigkeitsbereich verzogen bist - was du mit deiner Freundin wirst klären müssen... ist zum Einem, ob ihr finanziell füreinander einstehen wollt und könnt - könnt oder wollt ihr das nicht, solltet ihr eine WG gründen - also für euch selbst Vereinbarungen treffen - wie die Wohnung aufgeteilt wird, wer welchen Anteil der Miete gemessen an den m² trägt - in Schriftform! Ebenfalls solltet ihr aufsetzen, dass ihr keine äeG seid, nicht finanziell füreinander einsteht, Finanzen etc. getrennt sind (zunächst nicht mit bei der ArGe einreichen).

Falls nur einer Hauptmieter der Wohnung ist, macht einen Untermietvertrag.

Um eine vernünftige Raumaufteilung werdet ihr nicht drumherum kommen... Schätzungsweise ab August gilt wahrscheinlich die Beweislastumkehr - d.h. die angeblichen eäG müssen beweisen, dass sie keine eäG und somit keine Bedarfsgemeinschaft sind - im Zuge dieser Entwicklung ist mit Schnüffeleien und Hausbesuchen zu rechnen... also wenn ihr eine 2 Zimmer-Wohnung habt, teilt sie in 2 Wohn-Schlafräume auf... Putzplan wäre auch gut...

Schlecht ist... Aufteilung Wohn-Schlafzimmer mit riesigem Doppelbett im Schlafzimmer... ebenfalls schlecht ist - wenn nur einer Miete zahlt und der andere einkauft... Bislang ist es noch so - dass ein Paar 1-3 Jahre zusammengelebt haben muss, um eine BG/eäG zu sein - Problem dabei ist - vielerorts muss man sich dieses Recht erklagen und das kann hammerhart werden.

StephanK
10.05.2006, 17:54
Erst mal :welcome: in Köln :-)
Ich denke nicht, dass ein Fortzahlungsantrag ausreicht, weil du in einen komplett anderen Zuständigkeitsbereich verzogen bist.Ein Fortzahlungsantrag ist meiner Meinung nach überhaupt nicht angesagt, sondern eine Veränderungsmitteilung. Im Formular "Veränderungsmitteilung" (PDF-Datei) (http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/pdf/v_alg2_Veraenderungsmitteilung.pdf), das Du so bald wie möglich ausdrucken und ausfüllen solltest, ist auch eine nachträgliche Umzugsmeldung vorgesehen, aber es wird ausdrücklich darauf hingewiesen: Wird für den neuen Wohnort ein anderer Leistungsträger zuständig (was der Fall ist), ist bei diesem eine persönliche Vorsprache erforderlich. Eine verspätete Vorsprache bewirkt regelmäßig finanzielle Nachteile.. Also beeil Dich!
An gleicher Stelle wird auf folgendes hingewiesen: Wird infolge eines Umzugs eine neue Bedarfsgemeinschaft begründet, ist eine erneute Antragstellung bei dem zuständigen Leistungsträger erforderlich.Das ist aber, wenn Ihr erstmals zusammenzieht, nicht der Fall. Du musst bei den Kosten der Unterkunft Deinen Anteil angeben und vor allem die Aufteilung plausibel machen, also z.B. nach dem Schema: Mein Zimmer + 1/2 Küche + 1/2 Badezimmer + 1/2 Flur = 39 m² = 1/2 der Gesamtwohnfläche von 78 m². Außer im Zusammenhang mit der Wohnung taucht Deine Freundin nirgends auf.
Die für Köln geltenden Richtlinien zu den "Kosten der Unterkunft" findest Du hier (PDF-Datei) (http://www.my-sozialberatung.de/files/KDU_Koeln.pdf).

Kobold
10.05.2006, 23:12
Wo muss ich die Veränderungsmitteilung abgeben in Köln oder in Düsseldorf?

Muss ich danach eine kompletten Neuantrag machen, also alle 13 Seiten nochmals ausfüllen?

Die Ägypter
10.05.2006, 23:29
Meiner Ansicht nach ändert sich die Zuständigkeit komplett - am Besten du fragst beide ArGen was genau zu tun ist - einige sind auch unkompliziert - lassen sich die Akte schicken und kooperieren mit der Vor-ArGE... Bei anderen wieder wird auf Neutantrag bestanden und nichts läuft....

StephanK
11.05.2006, 08:53
Meiner Ansicht nach ändert sich die Zuständigkeit komplett Natürlich - das sehe ich auch nicht anders. Ein kompletter Neuantrag ist aber trotzdem meiner Meinung nach nicht nötig, weil sich an den Dingen, die für die Regelleistung entscheidend sind (Erwerbsfähigkeit und Bedürftigkeit) durch den Umzug ja nichts ändert, sondern nur an den Kosten der Unterkunft.

Eine Veränderungsmitteilung muss an die bisher zuständige ARGE gehen. Sinnvollerweise gibst Du sie persönlich ab und lässt Dir auf einer Fotokopie die Entgegennahme bestätigen.

nefertaris Empfehlung hat schon was für sich, weil die Kölner ARGE ja neu über die Kosten der Unterkunft entscheiden muss und Du darauf angewiesen bist, dass alles möglichst nahtlos abläuft.

Kobold
12.05.2006, 14:20
Hallo! War gestern in Düsseldorf, musste erst fast 4 Stunden warten, ist ja fast normal. Aber dann wollten die weder einen Abmeldebescheid noch sonstwas geben.

Heute war ich im JobCenter der ARGE Süd, wo ich zum Glück an einen Sachbearbeiter geraten bin, der genau wusste was er tat, denke ich. Hab jetzt eine Beraterin und bekomme für nächste Woche einen Termin. Laut ihm liegt mein Mietanteil im Kölner ARGE Rahmen und dürfte keine Probleme verursachen, ebenfalls Nebenkosten und Heizung würden übernommen werden.

Was neu ist sind drei Zettel, okay die Mitwirkungspflicht kenne ich auswendig, aber die anderen sind neu.
Die anträge hab ich alle vollständig ausgefüllt und warte jetzt auf den Termin.

Mal sehen wie es sich weiter entwickelt. Drückt mir die Daumen.

Die Ägypter
12.05.2006, 15:57
Mal sehen wie es sich weiter entwickelt. Drückt mir die Daumen.

Darauf kannst du dich verlassen... Wenn du den Termin dann hast - mach dir vorweg Kopien von allem, was du ausgefüllt hast und lass dir auf den Kopien den Empfang der Originalanträge bescheinigen.

Kobold
16.05.2006, 18:18
Hallo!

Es gibt Neuigkeiten : Direkt am Montag (gestern) rief mich meine neue Betreuerin an und bot mir für heute 10 Uhr einen Termin an. Ich war pünktlich da und musste auch nur 90 Minuten warten. Dann hab ich ihr alle angeforderten Formulare vorgelegt, und war soweit okay. Kontoauszüge müsste ich nochmal einreichen weil ich mich im Datum vertran hab, aber der Antrag läuft und ich würde bis zum 1.ten Juni Geld bekommen und zusätzlich das Geld ab dem 11.ten Mai. Die Rückforderung von der ARGE Düsseldorf sollte ich vorlegen und dann darf ich die in kleinen Raten zinsfrei zurückzahlen.

So etwas war mir allerdings etwas suspekt, sie sagte sie übernehmen die Miete nur bis 396,- € + Heizkosten, die restlichen 190,- € müsste ich dann selbst tragen, gut wenn das so wäre wäre ich ja überglücklich.
Dann hätte ich untern Strich ein wenig mehr raus, obwohl sie mir nur noch 313,- € zahlen weil wir ja in eheähnlicher Gemeinschaft leben (was in Ordnung ist). ODer zahlen die mir nur 50% von den 396,- € ?

Irgendwie verstehe ich dass nicht so ganz, wisst ihr was darüber?

Das Lehrgehalt meiner Freundin würde ganz aus der Berechnung rausfallen, weil sie in der Lehre ist.

Die Ägypter
16.05.2006, 19:40
Das Lehrgehalt meiner Freundin würde ganz aus der Berechnung rausfallen, weil sie in der Lehre ist.

ok - dann erhältst du Regelsatz: 311 Euro und die Hälfte der angemessenen KdU (angem. Miete).

Kobold
17.05.2006, 11:31
Das würde dann heißen 311,- € + 198,- € Miete +29,- € Heizung? Würde dann gerademal 538,- € bedeuten. Kann doch irgendwie nicht angehen?

Für 396,- € bekommt man in ganz Köln keine 60 qm Wohnung warm mit Nebenkosten...und wenn ist zu 98% sicher dass die sagen "Arbeitslos nein Danke"

Rechnerisch würde uns nach Abzug von Strom, Nebenkosten und Gas dann gerdemal 230,- € für 2 Personen zum Leben bleiben...das sind noch 80,- € weniger als vorher ich glaube dann (sofern der Bescheid dann auch so aussieht) würde es Zeit mal meinen Anwalt zu kontaktieren, das ist ja unmenschlich.

Kobold
17.05.2006, 11:48
Naja du hattest im dem Thread hier immer Recht mit deinen Aussagen, tja die Dame in der ARGE konnte mir das nicht genau sagen, aber warum bekomme ich nicht den vollen Satz der angemessenen Unterkunft. Die Überstehenden 190,- € von der Miete über 396,- € könnten wir ja so gerade noch tragen aber nur 50% von 396,- € da ist einfach nicht drin, ich verstehe das System irgendwie nicht. Die können mir doch nicht weniger zahlen als vorher wobei unsere jetzige Wohnung im Schnitt genau 40,- € billiger ist als dass was wir in der summe vorher für jede Single Wohnung vorher bezahlt haben? Wo ist da die Logik.

Das ist nix gegen euch nur ich versuche uns eben so gerade über Wasser zu halten und mit 538,- € ist es nicht drin. Wenn der JobCenter mir dagegen mal nen Job anbieten würde wo man 700,- € verdient netto wäre mir das ganze wesentlich lieber.

StephanK
17.05.2006, 11:49
Dass Deine Freundin/Lebensgefährtin rausgerechnet wird liegt daran, dass sie als Azubi (im Regelfall) neben der Azubi-Vergütung Berufsausbildungsbeihilfe bekommt oder bekommen könnte - deswegen ist sie nicht Alg II-berechtigt. Vorausgesetzt, Ihr seit tatsächlich eine eheähnliche Gemeinschaft, ist es in Eurem Fall eben so, dass Du sozusagen nur eine halbe Bedarfsgemeinschaft bist, weil die andere Hälfte nicht Alg II-berechtigt ist. Deswegen bekommst Du nicht die vollen 345.- €, sondern nur die Hälfte dessen, was einer 2-Personen-BG zustehen würde - das sind die besagte 311.- €
Eine "zu teure" Wohnung drückt einen natürlich sehr, weil der Regelsatz so knapp bemessen ist, dass man davon eigentlich nix für die Miete und/oder Nebenkosten abzwacken kann. Auf Dauer geht das nicht gut.

"Unmenschlich" - das finden viele, und auch zurecht!

Kobold
17.05.2006, 13:02
Danke für die schnelle Antwort, ich stecke jetzt allerdings in einem Dilämmer, nochmals umziehen wäre unbezahlbar, der letzte hat schon meine gesamten Reserven aufgefressen. Und leihen kann ich mir das Geld auch nirgendwo weder bei Eltern noch bei einer Bank.


Kann ich mich evtl. ans Sozialamt oder ans Wohnungsamt wenden, denn mit 230,- € würde ich ja kaum alleine durchkommen können, geschweige denn noch Bekleidung und sonstiges kaufen. Das ist schon irgendwie nicht lustig dass am Ende es an 115,- € scheitert.

BAB sagten sie würden meine Freundin 46,- € bekommen und das wären Wohngeld alle sonstigen Dinge drin enthalten. Ich frag mich wie die so einen Wahnsinn berechnen?

Was tun...verhungern wollte ich eigentlich nicht und wenn möglich wollte ich auch mein Telefonleitung behalten, denn stand nicht der Pauschalbetrag drin : Kontakt zur Außenwelt?

StephanK
17.05.2006, 13:42
Kann ich mich evtl. ans Sozialamt oder ans Wohnungsamt wenden...?Ich hasse es, Dich schon wieder enttäuschen zu müssen: Nein. Um mich auf die entsprechenden Sozialleistungen zu beziehen, die Du damit vermutlich meinst: Sozialhilfe (jedenfalls die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) gibt es nicht für Alg II-Bezieher (Alg II ist ja die Sozialhilfe für Erwerbsfähige) und Wohngeld auch nicht, denn beim Alg II sind ja die "Kosten der Unterkunft" mit drin.

BAB ist eben elternabhängig, und ich nehme an, dass Deine Freundin deswegen nur einen so kleinen Betrag bekommt.

Nochmals umziehen dürfte tatsächlich keine Alternative sein - nicht umsonst gibt's das Sprichwort "3 x umgezogen ist so gut wie 1 x abgebrannt". Du wirst deswegen bis auf weiteres mit diesen viel zu wenigen 230 € auskommen müssen. :cry:

www.protest2006.de

Kobold
17.05.2006, 14:48
Danke dir für die traurige Antwort, dachte ich mir schon. das Problem ist ja dass die 230,- € ja noch abzüglich 71,- € für Strom, 37,40 für eine Fahrkarte (damit meine Freundin zur Arbeit und Schule kommt) sowie Telefon und Internet mit 29,- € sind. Unter Strich heißt das fürs Essen bleibt genau 92,60 €. Und die Dame von der ARGE meinte wortwörtlich : "Nein dass glaub ich Ihnen nicht... mit 92,60 € kann mann nicht überleben und schon gar nicht mit 2 Personen"

Die Frau hat ja recht aber woher soll ichs nehmen, ein Glück wenigstens das wir beide Nichtraucher sind, einem Raucher würde wohl gar nichts mehr bleiben.

Die Frage ist nur was machen? Vielleicht gegen den Bescheid Wiederspruch einlegen und die Sache an den Chef meiner Freundin weiterreichen zum Sozialgericht, ich weiß es nicht...bin da mittlerweile ziemlich verzweifelt.

Kobold
17.05.2006, 15:00
Die Eltern meiner Freundin sind leider nicht mehr existent. Von daher haben sie da keine Brechnungsgrundlage ich weiß nicht mal wie sie auf diese Berechnung kommen.

Ich hab grad gelesen man kann beim Sozialamt ein Darlehen aufnehmen, das ist ja ein Schrecken ohne Ende, auf unterster Armutsstufe und dann noch steuerbezahlte Leistungen anfordern die man wieder zurückbezahlen soll, ich versteh langsam die Welt nicht mehr, gut wir wird da wohl kaum ne andere Wahl bleiben als das annehmen und dies dann beim Sozialgericht einzuklagen.

StephanK
17.05.2006, 15:28
Die Eltern meiner Freundin sind leider nicht mehr existent. Von daher haben sie da keine Brechnungsgrundlage ich weiß nicht mal wie sie auf diese Berechnung kommen.Dann ist mir das allerdings auch schleier- und scheint mir fehlerhaft. Denn:§ 65 SGB III - Bedarf für den Lebensunterhalt bei beruflicher Ausbildung
(1) Bei Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils (...) wird bei einer beruflichen Ausbildung der jeweils geltende Bedarf für Studierende nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugrunde gelegt. Der Bedarf erhöht sich für die Unterkunft um den jeweiligen Betrag nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes; § 13 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes gilt entsprechend.Und der wegen dieser Verweisung fällige Blick in's BAföG sagt uns: § 13 BAföG - Bedarf für Studierende
(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in
1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 310
Euro, (...)
(2) Die Bedarfe nach Absatz 1 erhöhen sich für die Unterkunft, wenn der Auszubildende (...)
2. nicht bei seinen Eltern wohnt, um monatlich 133 Euro.
(...)
(3) Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich den Betrag nach Absatz 2 Nr. 2 übersteigen, erhöht sich der dort genannte Bedarf um bis zu monatlich 64 Euro.Das heisst, sie müsste den höchstmöglichen BAB-Satz von zusammengerechnet 310 + 133 + 64 = 507 € kriegen, wenn es kein elterliches oder sonstiges anzrechnendes Einkommen gibt.
Im übrigen stehen ihr auch Fahrtkosten zu, müssen aber natürlich beantragt werden.

Also: hinter diese BAB-Geschichte sollte sie sich mal klemmen - da scheint mir einiges falsch gelaufen zu sein und müsste wohl dringend korrigiert werden, wenn es dafür nicht schon zu spät ist (Widerspruchsfrist einen Monat nach Bescheid).

Kobold
19.05.2006, 09:30
Ist es richtig dass sich BAB vom Bruttogehalt des Antragstellers bemisst und nicht vom Nettoentgelt?

StephanK
19.05.2006, 10:08
Im Prinzip ja.
Die Einkomensanrechnung bei der BAB ist leider heillos kompliziert, und ich muss Dich bitten, Dich selbst dort durchzubeißen:
§ 71 Abs. 2 SGB III: Für die Ermittlung des Einkommens und dessen Anrechnung sowie die Berücksichtigung von Freibeträgen gelten § 11 Abs. 4 (http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__11.html) sowie die Vorschriften des
Vierten Abschnitts des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/BJNR014090971.html#BJNR014090971BJNG000400319) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen (http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g-einkommensv/index.html) entsprechend. Abweichend von1. § 21 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes werden Werbungskosten des Auszubildenden auf Grund der Ausbildung nicht berücksichtigt;
2. § 22 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes ist das Einkommen des Auszubildenden maßgebend, das zum Zeitpunkt der Antragstellung absehbar ist, Änderungen bis zum Zeitpunkt der Entscheidung sind jedoch zu berücksichtigen;
3. § 23 Abs. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bleiben 52 Euro der Ausbildungsvergütung und abweichend von § 25 Abs. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zusätzlich 510 Euro anrechnungsfrei, wenn die Vermittlung einer geeigneten beruflichen Ausbildungsstelle nur bei Unterbringung des Auszubildenden außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils möglich ist;
4. § 23 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes werden Leistungen Dritter, die zur Aufstockung der Berufsausbildungsbeihilfe erbracht werden, nicht angerechnet.

Kobold
23.05.2006, 20:44
Hallo!

Wieder mal ein Update, soweit sind alle Unterlagen eingereicht, was fehlt ist noch die Mietbescheinigung, die wohl aber bald kommen dürfte. Heute sagten sie mir es wäre erst Geld für Juli angesetzt, sollte ich bis zum 1.ten noch kein Geld drauf haben, sollte ich zur ARGE kommen, dann Personalausweiß und aktuellen Kontoauszug vorlegen und dann würden sie mir "evtl." das Geld in bar auszahlen, dabei weiß ich zwar mittlerweile wieviel es ist, aber ich hab noch nie Bargeld vom Amt bekommen, was meint ihr was das ein Scherz vom Amt? Langsam wird mit meinen Finanzen ziemlich eng.

538 € bekomme ich jetzt von denen, + 23,07 € für kostenaufwendige Ernährung, heißt zusammen 561,07 € und meine Freundin bekommt noch circa . 70 € BAB, damit wäre es wieder erträglich.

Melody27
26.05.2006, 07:59
aber ich hab noch nie Bargeld vom Amt bekommen, was meint ihr was das ein Scherz vom Amt? Langsam wird mit meinen Finanzen ziemlich eng




Hallo,
dazu kann ich Dir nur sagen, wenn Du bis zum 1. nichts auf Deinem Konto hast, dann mach das, du bekommst von denen die Auszahlung in Bar! So war das bei mir auch damals!
Weiterhin viel Glück Euch beiden

LG Melody

StephanK
26.05.2006, 08:50
Der Normalfall ist natürlich schon, dass das Geld überwiesen wird, aber wenn's akut klemmt, gibt es schon mal entweder Bargeld (was wegen der damit verbundenen Sicherheitsprobleme selten geworden ist) oder einen Barscheck (die Bank hat nämlich 'nen richtigen Tresor... :-). Das ist also kein Scherz.