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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gerichtsurteil: Per SMS kündigen reicht nicht


ALN - Robot
04.10.2007, 08:20
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/Zeitungen/spiegel-online.gif


Die Kündigung kam per SMS, der Betroffene klagte dagegen - und bekam Recht:
Arbeitsverträge müssen schriftlich gekündigt oder aufgelöst werden, da eine Kündigung nur mit Unterschrift gilt
- so hat es nun ein Landesarbeitsgericht bestätigt.

Urteil vom 17. August 2007, AZ: 10 Sa 512/07

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