abendstern11
04.10.2007, 13:34
hallo,
ich habe mich im august 2007 selbstständig gemacht.einstiegsgeld beantragt,was auch gewährt wurde.ich habe dann anfang september das formular 2.1 ausgefüllt,hatte nur ausgaben und noch keine einnahmen.daraufhin habe ich dann einen bescheid bekommen dass ich hartz 4 weiterhin gezahlt bekomme,in dem bescheid steht auch "zur endgültigen berechnung ihres anspruches benötigen wir den einkommenssteuerbescheid für das vorjahr 2007 und das laufende jahr 2008.nach vollständiger klärung der sach und rechtslage werden sie einen abschliesenden bescheid erhalten."
nun meine frage,muss ich weiterhin jeden monat das formular 2.1 ausfüllen und abgeben?
danke!
mfg
ich habe mich im august 2007 selbstständig gemacht.einstiegsgeld beantragt,was auch gewährt wurde.ich habe dann anfang september das formular 2.1 ausgefüllt,hatte nur ausgaben und noch keine einnahmen.daraufhin habe ich dann einen bescheid bekommen dass ich hartz 4 weiterhin gezahlt bekomme,in dem bescheid steht auch "zur endgültigen berechnung ihres anspruches benötigen wir den einkommenssteuerbescheid für das vorjahr 2007 und das laufende jahr 2008.nach vollständiger klärung der sach und rechtslage werden sie einen abschliesenden bescheid erhalten."
nun meine frage,muss ich weiterhin jeden monat das formular 2.1 ausfüllen und abgeben?
danke!
mfg