pr
10.05.2006, 17:30
Aktuelle Problemstellung:
Ich habe mit dem JobCenter ein Beratungsgespräch geführt, da bei mir wieder eine Tätigkeit auf dem so genannten ersten Arbeitsmarkt bevorsteht, diesmal jedoch vermutl. auf Honorarbasis (freiberufl.) und in einer 600 km entfernten Stadt (Inland). Lt. Angaben des JobCenters gibt es dafür keinerlei Fördermöglichkeiten zur Arbeitsaufnahme (z. B. Umzugskosten). Somit kann ich nur von meinem jetzigen Wohnort aus für dieses Unternehmen tätig werden, was eine Festanstellung derzeit ausschließt.
Einige Zeit später erhielt ich ein Schreiben des JobCenters, innerhalb einer Frist von ca. 14 Tagen den Arbeitsvertrag und die Verdienstbescheinigung vorzulegen. Andernfalls (nach Ablauf der Frist) könne die AlgII-Leistung komplett versagt werden. Da der Job noch nicht angetreten worden ist, sondern weiter mit dem Unternehmen im Gespräch ist (allerdings sehr konkret), kann ich beides noch nicht liefern. Dies habe ich dem JobCenter innerhalb der Frist schriftlich mitgeteilt, u. a. mit dem Hinweis, dass es bei einer Honorartätigkeit nicht zwangsläufig zu einem Vertrag kommt. Als Zeugen habe ich den Geschäftsführer des Unternehmens benannt.
Vor Ablauf der gesetzten Frist wurde die Zahlung von AlgII komplett eingestellt, so dass nun Daueraufträge und Einzugsermächtigungen für Miete, Energie und sonstige lfd. Kosten von der Bank storniert bzw. nicht eingelöst worden sind. Stornokosten fallen bereits an. Eine Mitteilung über den Grund dieser Einstellung erfolgte nicht.
Ich habe nun vor einer Woche beim Sozialgericht Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt - bislang kein Ergebnis.
Was kann ich noch tun? Ich bin jetzt komplett mittellos und kann weder fällige Rechnungen (vor allem die Miete) begleichen noch Essen kaufen oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder telefonieren. Im Moment lebe ich von Leitungswasser bzw. Tee und muss zur Obdachloseneinrichtung Die Tafel, um essen zu können. Ohne Kommunikationsmöglichkeit mit dem Unternehmen geht mir der aussichtsreiche Job womöglich verloren.
Mein Telefonanschluss wurde im vergangenen Herbst vom Anbieter gekündigt, weil die Rechnungen drei Monate nicht beglichen wurden. Seinerzeit hatte das JobCenter für ein Vierteljahr nach letztem Job weiterhin die Abzüge des Verdienstes so vorgenommen, als ob der Job weiterbestehen würde (trotz persönlicher Vorsprache und schriftlicher Änderungsmitteilung/befristeter Arbeitsvertrag lag vor). Erst nach Einschalten der Direktorin des JobCenters wurde nachträglich gezahlt.
Vielen Dank für jeden Tipp.
Ich habe mit dem JobCenter ein Beratungsgespräch geführt, da bei mir wieder eine Tätigkeit auf dem so genannten ersten Arbeitsmarkt bevorsteht, diesmal jedoch vermutl. auf Honorarbasis (freiberufl.) und in einer 600 km entfernten Stadt (Inland). Lt. Angaben des JobCenters gibt es dafür keinerlei Fördermöglichkeiten zur Arbeitsaufnahme (z. B. Umzugskosten). Somit kann ich nur von meinem jetzigen Wohnort aus für dieses Unternehmen tätig werden, was eine Festanstellung derzeit ausschließt.
Einige Zeit später erhielt ich ein Schreiben des JobCenters, innerhalb einer Frist von ca. 14 Tagen den Arbeitsvertrag und die Verdienstbescheinigung vorzulegen. Andernfalls (nach Ablauf der Frist) könne die AlgII-Leistung komplett versagt werden. Da der Job noch nicht angetreten worden ist, sondern weiter mit dem Unternehmen im Gespräch ist (allerdings sehr konkret), kann ich beides noch nicht liefern. Dies habe ich dem JobCenter innerhalb der Frist schriftlich mitgeteilt, u. a. mit dem Hinweis, dass es bei einer Honorartätigkeit nicht zwangsläufig zu einem Vertrag kommt. Als Zeugen habe ich den Geschäftsführer des Unternehmens benannt.
Vor Ablauf der gesetzten Frist wurde die Zahlung von AlgII komplett eingestellt, so dass nun Daueraufträge und Einzugsermächtigungen für Miete, Energie und sonstige lfd. Kosten von der Bank storniert bzw. nicht eingelöst worden sind. Stornokosten fallen bereits an. Eine Mitteilung über den Grund dieser Einstellung erfolgte nicht.
Ich habe nun vor einer Woche beim Sozialgericht Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt - bislang kein Ergebnis.
Was kann ich noch tun? Ich bin jetzt komplett mittellos und kann weder fällige Rechnungen (vor allem die Miete) begleichen noch Essen kaufen oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder telefonieren. Im Moment lebe ich von Leitungswasser bzw. Tee und muss zur Obdachloseneinrichtung Die Tafel, um essen zu können. Ohne Kommunikationsmöglichkeit mit dem Unternehmen geht mir der aussichtsreiche Job womöglich verloren.
Mein Telefonanschluss wurde im vergangenen Herbst vom Anbieter gekündigt, weil die Rechnungen drei Monate nicht beglichen wurden. Seinerzeit hatte das JobCenter für ein Vierteljahr nach letztem Job weiterhin die Abzüge des Verdienstes so vorgenommen, als ob der Job weiterbestehen würde (trotz persönlicher Vorsprache und schriftlicher Änderungsmitteilung/befristeter Arbeitsvertrag lag vor). Erst nach Einschalten der Direktorin des JobCenters wurde nachträglich gezahlt.
Vielen Dank für jeden Tipp.