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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : AlgII nicht überwiesen - mittellos


pr
10.05.2006, 17:30
Aktuelle Problemstellung:

Ich habe mit dem JobCenter ein Beratungsgespräch geführt, da bei mir wieder eine Tätigkeit auf dem so genannten ersten Arbeitsmarkt bevorsteht, diesmal jedoch vermutl. auf Honorarbasis (freiberufl.) und in einer 600 km entfernten Stadt (Inland). Lt. Angaben des JobCenters gibt es dafür keinerlei Fördermöglichkeiten zur Arbeitsaufnahme (z. B. Umzugskosten). Somit kann ich nur von meinem jetzigen Wohnort aus für dieses Unternehmen tätig werden, was eine Festanstellung derzeit ausschließt.

Einige Zeit später erhielt ich ein Schreiben des JobCenters, innerhalb einer Frist von ca. 14 Tagen den Arbeitsvertrag und die Verdienstbescheinigung vorzulegen. Andernfalls (nach Ablauf der Frist) könne die AlgII-Leistung komplett versagt werden. Da der Job noch nicht angetreten worden ist, sondern weiter mit dem Unternehmen im Gespräch ist (allerdings sehr konkret), kann ich beides noch nicht liefern. Dies habe ich dem JobCenter innerhalb der Frist schriftlich mitgeteilt, u. a. mit dem Hinweis, dass es bei einer Honorartätigkeit nicht zwangsläufig zu einem Vertrag kommt. Als Zeugen habe ich den Geschäftsführer des Unternehmens benannt.

Vor Ablauf der gesetzten Frist wurde die Zahlung von AlgII komplett eingestellt, so dass nun Daueraufträge und Einzugsermächtigungen für Miete, Energie und sonstige lfd. Kosten von der Bank storniert bzw. nicht eingelöst worden sind. Stornokosten fallen bereits an. Eine Mitteilung über den Grund dieser Einstellung erfolgte nicht.

Ich habe nun vor einer Woche beim Sozialgericht Antrag auf einstweilige Anordnung gestellt - bislang kein Ergebnis.

Was kann ich noch tun? Ich bin jetzt komplett mittellos und kann weder fällige Rechnungen (vor allem die Miete) begleichen noch Essen kaufen oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder telefonieren. Im Moment lebe ich von Leitungswasser bzw. Tee und muss zur Obdachloseneinrichtung Die Tafel, um essen zu können. Ohne Kommunikationsmöglichkeit mit dem Unternehmen geht mir der aussichtsreiche Job womöglich verloren.

Mein Telefonanschluss wurde im vergangenen Herbst vom Anbieter gekündigt, weil die Rechnungen drei Monate nicht beglichen wurden. Seinerzeit hatte das JobCenter für ein Vierteljahr nach letztem Job weiterhin die Abzüge des Verdienstes so vorgenommen, als ob der Job weiterbestehen würde (trotz persönlicher Vorsprache und schriftlicher Änderungsmitteilung/befristeter Arbeitsvertrag lag vor). Erst nach Einschalten der Direktorin des JobCenters wurde nachträglich gezahlt.

Vielen Dank für jeden Tipp.

Die Ägypter
10.05.2006, 17:46
Wenn du beim Sozialgericht neben der eigentlichen Klage eine Einstweilige Anordnung erwirkt hast und die Dringlichkeit belegen konntest, müsste sich innerhalb der nächsten Woche etwas tun!

Auch ich sehe keinerlei Begründung für eine komplette Einstellung der Leistung - zumal sie dir hätte schriftlich mitgeteilt werden müssen - ebenso hätte dir die Gelegenheit zuteil werden müssen, dich zum Sachverhalt schriftlich zu äußern.

Problematik - dein Schreiben bezüglich Verhandlungen mit pot. AG... hast du das per Einschreiben/Rückschein gesandt?

Du hast jetzt folgende Möglichkeiten:

1) Vielleicht schwirrt dein Brief irgendwo in der ArGe rum oder dümpelt auf einem Aktenstapel vor sich hin... ruf morgen bei der ArGe an - besser noch geh direkt hin und erkläre den Sachverhalt...

2) Ruf morgen vormittag beim Sozialgericht an - biete an ggf. Kontoauszüge nachzureichen, die die Eiligkeit entsprechend belegen.

3) Da sie gleich die komplette Leistung eingestellt haben, vermute ich dass sie das wegen fehlender Mitwirkung tun - was für meine These spricht, dass dein Schreiben abhanden gekommen ist... Fehlende Mitwirkung lässt sich nachholen... Nimm eine Kopie deines Schreibens morgen mit, wenn du dort hingehst und lasse dir dieses Mal den Empfang direkt bestätigen (Stempel und Unterschrift auf noch einer identischen Kopie)...

Wenn du das getan hast - ist klar, dass dir die Leistung dem Grunde nach zusteht - dann hast du die Möglichkeit:

4) einen Vorschuss zu beantragen - auf die dir zustehende Leistung - bereite das am Besten in Schriftform vor und nimm es morgen gleich mit - auch hier - Stempel und Unterschrift als Eingangsbeweis für dich...

Von den Kopien machst du dir wieder Kopien, die du für das Sozialgericht eintütest zusammen mit deinen Kontoauszügen - als Nachzügler deiner Klage.... falls du bei der ArGe gar nichts erreichst!

Ich drücke dir die Daumen!!!

pr
10.05.2006, 18:36
Hallo und vielen Dank für die rasche Antwort und Hilfestellung.

Mein Antwortschreiben liegt dem JobCenter gleich mehrfach vor, ich habe es mit nicht eingeschriebener Briefpost eingesandt, persönlich vor Ort beim Team abgegeben und noch einmal separat als Anlage einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin an die Direktorin eingereicht, seit ich bemerkt habe, dass die Bank die Daueraufträge und Einzugsermächtigungen nicht mehr ausführt, weil die AlgII-Zahlung ausblieb. Zudem ist es zusammen mit Kontoauszügen als Anlage meines Antrages auf einstweilige Verfügung beim Sozialgericht. Eine Klage habe ich nicht eingereicht.

Die Sachbearbeiter im Team sind nicht zu sprechen - lediglich nach Terminvereinbarung, die von diesen ausgehen muss. Ich kann nur beim allgemeinen Empfang des Hauses vorsprechen und dort etwas in den PC diktieren oder Schriftstücke abgeben. Das JobCenter hatte mich bisher lediglich einmal in einer Gruppeninformation darüber informiert, dass wir (die Eingeladenen) vom JobCenter keine Vermittlung erwarten könnten und sollten sofort eine Eingliederungsvereinbarung für eine kommunale Beschäftigungsgesellschaft unterschreiben. Das habe ich nicht gemacht, da ich bereits in Verhandlungen mit einem Arbeitgeber war und habe dies auch dem JobCenter gegenüber angegeben. Persönlichen Kontakt zur ArGe/dem Team, das für mich zuständig ist, gab es bislang keinen. Wie gesagt, man bekommt einfach keinen Termin. Telefonisch sind die Damen und Herren nicht zu sprechen, man landet trotz Durchwahl stets in der Zentrale und wird an eine allgemeine Stelle verbunden, die keine konkreten Angaben zu Einzelfällen machen kann.

Wie bereits ausgeführt: die Leistungen wurden bereits eingestellt, bevor die Frist zur Beantwortung der Aufforderung zur Einsendung eines Arbeitsvertrages/von Verdienstnachweisen bereits abgelaufen war. Mein Schreiben datiert im April, die Frist lief erst Ende der ersten Mai-Woche ab.

Ansonsten werde ich den Tipps folgen. Danke!

kschaufert
11.05.2006, 09:49
Hallo,

bei mir kam immer erst alles ins Rollen, wenn ich beim "Bundesministerium für Arbeit und Soziales" in Berlin angerufen habe (Tel: 01888 - 527 - 0, Email: poststelle@bmas.bund.de).

Dort hatte ich meinen "Fall" (siehe: Umzug in Berlin-Neukölln) geschildert.
Innerhalb einer halben Stunde kam der Rückruf vom Ministerium mit einem Termin beim Jobcenter (gleich am nächsten Tag - erhielt auch dann sofort mein Geld).

Versuche es mal - fragen kostet (außer Telefon) nix.

Viel Glück
Katja, Berlin