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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Betriebsrat muss Beschäftigung von 1-€-Jobbern zustimmen


ALN - Robot
02.10.2007, 19:40
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 02.10.07
Aktenzeichen: 1 ABR 60/06

Kernaussage: Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber in seinem Betrieb erwerbsfähige Hilfebedürftige iSv. § 16 Abs. 3 S. 2 SGB II - sog. Ein-Euro-Jobber - beschäftigen will. Die Beschäftigung dieser Personen ist eine mitbestimmungspflichtige Einstellung iSv. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG. Zwar sind die Ein-Euro-Jobber keine Arbeitnehmer. Sie werden aber in den Betrieb eingegliedert und verrichten zusammen mit den dort beschäftigten Arbeitnehmern zur Verwirklichung des Betriebszwecks weisungsgebundene Tätigkeiten. Dies genügt für das Mitbestimmungsrecht.
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts gab daher - wie bereits die Vorinstanzen - dem Antrag des Betriebsrats einer Pflegeeinrichtung statt, der gerichtlich festgestellt wissen wollte, dass ihm bei der Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ein Mitbestimmungsrecht zusteht.

Quelle: Pressemitteilung (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2007&nr=12126&pos=0&anz=70) des Gerichts

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