StephanK
05.10.2007, 09:43
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 09.08.07
Aktenzeichen: L 7 AL 1160/07
Kernaussage:
Die für die Einstufung in die Qualifikationsgruppen des § 132 Abs. 2 SGB III maßgeblichen Beschäftigungen, auf die sich die Vermittlungsbemühungen "in erster Linie" zu erstrecken haben, sind solche, mit denen der Arbeitslose bestmöglich wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann. Vorrangig maßgeblich sind die aus § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB III zu entnehmenden persönlichen Vermittlungskriterien Eignung und Leistungsfähigkeit des Arbeitsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellen. Die hierbei von der Arbeitsverwaltung zu treffende Prognoseentscheidung ist im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar.
Die Tatsache, dass jemand mehrere Jahre nicht in der Branche tätig war, für die seine Qualifikation besteht, führt nicht automatisch zu einer Entqualifizierung.
(Leitsätze des Gerichts)
Wortlaut (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2007&nr=9124&pos=3&anz=124) des Urteils
Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 09.08.07
Aktenzeichen: L 7 AL 1160/07
Kernaussage:
Die für die Einstufung in die Qualifikationsgruppen des § 132 Abs. 2 SGB III maßgeblichen Beschäftigungen, auf die sich die Vermittlungsbemühungen "in erster Linie" zu erstrecken haben, sind solche, mit denen der Arbeitslose bestmöglich wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann. Vorrangig maßgeblich sind die aus § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB III zu entnehmenden persönlichen Vermittlungskriterien Eignung und Leistungsfähigkeit des Arbeitsuchenden sowie die Anforderungen der angebotenen Stellen. Die hierbei von der Arbeitsverwaltung zu treffende Prognoseentscheidung ist im gerichtlichen Verfahren voll überprüfbar.
Die Tatsache, dass jemand mehrere Jahre nicht in der Branche tätig war, für die seine Qualifikation besteht, führt nicht automatisch zu einer Entqualifizierung.
(Leitsätze des Gerichts)
Wortlaut (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2007&nr=9124&pos=3&anz=124) des Urteils