Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : widerspruch abgelehnt, was nun
christina79
05.10.2007, 10:40
vor 2 jahren ist ein untermieter bei mir eingezogen, nach besichtigung der wohnung gab aa ok. ich stellte ihm mein wohnzimmer als sein zimmer zur verfügung, küche und bad nutzen wir gemeinsam.
im mai musste er einen neuen antrag stellen und 2 wochen später stand das aa vor der tür zur wohnungsbesichtigung.
4 wochen später bescheid, wir würden eine eheähnliche gemeinschaft füren und wollten von mir angaben und verdienstbescheide. habe dem aa schriftlich und mündlich im amt mitgeteilt, das ich keine angaben machen werde, da wir keine beziehung oder ähnliches führen.
es dauerte wieder 4 wochen, da kam der bescheid, das mein mitbewohner kein geld bekommt, da er meine angaben nicht dem aa erbracht hätte und das sie weiterhin von einer eheähn. gemeinschaft ausgehen würden.
er hat ende juli widerspruch eingelget, zum 1 gegen eheähnliche gemeinschaft, da dies nicht stimmt und wir keine voraussetzung dessen erfüllen und zum 2. das er mich wohl nicht zwingen könne mein verdienst anzugeben, den das geht meinen mitbewohner und schon recht das aa nix an.
nun kam gestern die ablehnung des widerspruches mit den begründungen: ich habe eine ehebett und beide seiten waren bezogen (war vor 2 jahren auch so und es interessierte das aa nicht, darf ich als vermieerin keinen besuch mehr bekommen oder muss ich mein bett das ich seit 10 jahren habe verkaufen wegen einem harz4 untermieter??), das sofa von meinem untermieter wäre nich mit bettlaken bezogen gewesen (habe mind. 20 zeugen die das gegnteil bestättien könnten) seine bettdecke lag neben dem sofa auf dem Boden und das ich meine frisch gefaltete wäsche irgendwo lag ( der wohnzimmertisch ist nunmal meine einzige möglichkeit wäsche zu falten und ich sie noch nicht alle weggeräumt hatte als es klingelte). Außerdem wären im kühlschrak die lebensmittel nicht getrennt gewesen. jeder von uns 2 feste fächer im kühlschrank. Muss ich all meine möbel beschriften????
in der gesammten zeit, von märz bis ende sept. hat mein mitbewohner keinen cent erhalten.
was soll er nun tun?kann er gegen die ablehnung widerspruch einlegen, oder soll er zum sozialgericht gehen???
seit 1.10. wohnt er nicht mehr bei mir, da ich ihm kündigen musste. im anhang der ablehnung war wieder ein formular, wo ich meinen verdienst angeben soll. bin ich dazu verpflichtet, ob wohl er nicht mehr bei mir wohnt?kann ihm das zum nachteil werden, wenn ich mich weiterhin weigere??ich sehe nicht ein das das aa mir eine beziehung zu meinem mitbewohner unterstellt und ich soll für ihn zahlen, obwohl wir nur befreundet sind und nicht mehr??
vielen dank schon mal
Hallo christina79,
was soll er nun tun?kann er gegen die ablehnung widerspruch einlegen, oder soll er zum sozialgericht gehen???
seit 1.10. wohnt er nicht mehr bei mir, da ich ihm kündigen musste. im anhang der ablehnung war wieder ein formular, wo ich meinen verdienst angeben soll. bin ich dazu verpflichtet, ob wohl er nicht mehr bei mir wohnt?kann ihm das zum nachteil werden, wenn ich mich weiterhin weigere??ich sehe nicht ein das das aa mir eine beziehung zu meinem mitbewohner unterstellt und ich soll für ihn zahlen, obwohl wir nur befreundet sind und nicht mehr??
Nein du musst sicherlich nichts angeben... wo wohnt er denn jetzt, hat er eine neue Wohnung?
Er sollte schnellstens (hätte er schon lang machen müssen) einen Antrag auf einstweillige Anordnung beim Sozialgericht stellen.
kann er das nicht selbst, sollte er sich mit einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) zusammsetzen, sich zuerst um einen Beratungshilfeschein und danach um prozesskostenbeihilfe kümmern, und dann sofort dagegen vor das Sozialgericht ziehen.
Mit seinem Auszug bei dir bist du aus der Nummer raus. Und damit dürfte die BG auch wiederlegt sein!
einsamer Wolf
05.10.2007, 10:55
Er muss einen Widerspruch einlegen, damit die Ablehnung nicht rechtswirksam wird. Dann sollte er zum SG gehen und dort einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, weiterhin sollte er beim SG einen Antrag auf Gerichtskosten Beihilfe Stellen.
Ich sehe aber generell ein Problem bei deiner Sache, nämlich die, dass er keinen eigenen Raum hat „für sich alleine“. Was dein einkommen betrifft, so kann er dich ja wohl schlecht zwingen dies Preis zugeben. An seiner Stelle würde ich mir lieber eine neue Wohnung suchen, denn ich sehe hier nicht wirklich die Chance, dass ihr als nicht eheähnliche Gemeinschaft durchkommen werdet. Sorry
StephanK
05.10.2007, 11:04
Er muss einen Widerspruch einlegen, damit die Ablehnung nicht rechtswirksam wird.Tut mir leid, wenn ich in diesem Punkt widersprechen muss, aber ein Widerspruchsbescheid ist ja gerade schon ergangen. Damit ist das Widerspruchsverfahren abgeschlossen und auf dem Verwaltungswege nichts mehr zu machen.
Dann sollte er zum SG gehen und dort einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen, weiterhin sollte er beim SG einen Antrag auf Gerichtskosten Beihilfe Stellen.Richtig, der Weg ist jetzt der zum Sozialgericht. Hinsichtlich einer einstweiligen Anordnung bin ich jedoch skeptisch, weil es (nur) um die Vergangenheit geht - und vergangenes ist nicht mehr eilbedürftig. Es wird also eher um ein ganz normales Klageverfahren gehen.
Natürlich darf eine Vermieterin Besuch bekommen! Sie kann sogar erklären, dass sie ausgedehnte Kontakte zu Männern unterhält - halt nur nicht zu ihrem Untermieter... :wink:
Ich muss dir hier leider auch wiedersprechen:
Hinsichtlich einer einstweiligen Anordnung bin ich jedoch skeptisch, weil es (nur) um die Vergangenheit geht
nun kam gestern die ablehnung des widerspruches mit den begründungen
seit 1.10. wohnt er nicht mehr bei mir, da ich ihm kündigen musste.
Die ARGE müsste davon aber schon Kenntnis haben... wenn sie dann immer noch nicht zahlen geht es auch um jetzt!
christina79
05.10.2007, 11:36
danke schon mal für die tips.
er wohnt jetzt in einer eigenen wohnung und bekommt seit dem auch wieder geld.aber das aa versagt ihm einer erstausstattung. er bewohnte bei mir ein möbliertes zimmer und hat nun nix außer seinen klamotten und computer. das aa sagt er bekomme nur ca 50 euro, aber wie soll man davon waschmaschine, geschirr, töpfe, decke, bettbezüge usw kaufen. die sagen bett und schrank müsse er selbst kaufen
Klar kann ich erklären das ich zwischenzeitlich männerkontakte hatte, aber muss ich dann nich auch von denen die daten angeben??müssen die dann vor gericht aussagen?denke da hätten einige was dagegen.
wo bekommt man einen beratungsschein?den eine anwalt kostet geld welches er nicht hat
Gut wenn er wirder geld bekommt, dann reicht eine normale Klage vor dem SG.
Für die erstausstattung würde ich mir ne liste machen was ich brauche und die etwa preise daran heften und zur bewilligung vorlegen!
Klar kann ich erklären das ich zwischenzeitlich männerkontakte hatte, aber muss ich dann nich auch von denen die daten angeben??müssen die dann vor gericht aussagen?NEIN! ohoh... das geht nen bissl weit in die privatsphäre und so weit wird kein Gericht bohren... da reicht normal die eidesstatliche.
wo bekommt man einen beratungsschein?den eine anwalt kostet geld welches er nicht hat
Beim Amtsgericht!
StephanK
05.10.2007, 11:46
wo bekommt man einen beratungsschein?den eine anwalt kostet geld welches er nicht hatSiehe zu diesem Thema Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=abchnittsueberschrift_allgemeines#faq_ beratungshilfegesetz)
christina79
05.10.2007, 11:48
das hat er ja gemacht, dienstag war einer vom aa da (leider der selbe der in unserer wohnung war und dann eheähnliche gemeinschaft untersellt hat.)toal unfreundlich und sagte bett und schrank müsse er selbst kaufen, schließlich könnte er nicht800km weit weg ziehe ohne möbel. aber die brauchte er in einem möblierten zimmer auch nicht. nun verlangen die, das er die möbel von zu hause (800km weit weg) her holt, ohne führerschein, auto oder geld dazu
nun verlangen die, das er die möbel von zu hause (800km weit weg) her holt, ohne führerschein, auto oder geld dazu
darf ich mal fragen wie alt er ist? Unter 25?
Ansonsten würde ich sagen da ist nichts mehr zu holen, das hat der Müllwagen beim letzten Sperrmüll gefressen!
Gegen den abgelehnten Widerspruch muss er doch eigentlich Klage bei Sozialgericht einlegen, zumindest steht es so auf meinem abgelehnten Widerspruch.
Im Gegensatz zu einsamer Wolf sehe ich es nicht so, das ihr keine Chance vor Gericht habt. Es ist prinzipiell ohne Belang wie eine Untervermietung aussieht, das es nicht leicht wird vor Gericht mag eine andere Sache sein. Es kann maximal ein Indiz sein das du ihm keinen eigenen abgeschlossenen Raum gegeben hast. Und im Endeffekt geht es hier nach seiner Wohnungskündigung um ausstehende Mietzahlungen.
Ansonsten sehe ich es so wie fragi:
Er sollte schnellstens (hätte er schon lang machen müssen) einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht stellen.
Hätte er schon gleich beim Einlegen des Widerspruches machen können/sollen. Schon allein um deine Kündigung und Wohnungslosigkeit zu vermeiden.
kann er das nicht selbst, sollte er sich mit einem Rechtsanwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) zusammensetzen, sich zuerst um einen Beratungshilfeschein und danach um Prozesskostenbeihilfe kümmern, und dann sofort dagegen vor das Sozialgericht ziehen.
Den Beratungshilfeschein sollte er beim Sozialgericht beantragen, sofern die einen rausrücken. Gesetzlich steht er ihm zu, doch bei uns geben die keine mehr gegen die ARGEN raus, oder maximal einen.
Einen Anwalt werdet ihr wohl brauchen, allein wird es etwas schwierig, aber auch nicht unmöglich. Aber wichtig ist natürlich, das ihr ihm gegenüber, alle nötigen ehrlichen Auskünfte gebt, damit er eure Chancen gut abschätzen kann.
In jedem Fall sollte er klagen, es kostet ihn erstmal nur Nerven.
Sein Umzug wird die ARGE teuer zu stehen kommen (volle Miete, Erstausstattung), das ist richtig so. Diese Politik der „Zwangverheiratung“ verstößt gegen die Menschenwürde, Entscheidungsfreiheit und ist ein Eingriff in das Eigentum anderer. Es wäre für den Staat wahrscheinlich viel billiger, alle zusammenziehen zu lassen wie sie wollen. Die Mietenkosten und auch Pflegekosten im Krankheitsfall wären wahrscheinlich geringer. Die sollten ehr fördern das sich die Menschen im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis gegenseitig unterstützen, als ihn vorsätzlich Steine in den Weg zu schmeißen. Da könnte der Staat viel Geld sparen.
christina79
05.10.2007, 12:01
naja ich nutzte das wohnzimmer ja kaum. nur für kurz ins internet zu kommen wegen dem anschluss und um meine übertragungssender vom fernseher anzuschalten und zum wäsche falten. ansonsten hatte er das zimmer für sich.
naja ich nutzte das wohnzimmer ja kaum. nur für kurz ins internet zu kommen wegen dem anschluss und um meine übertragungssender vom fernseher anzuschalten und zum wäsche falten. ansonsten hatte er das zimmer für sich.
Das ist ja das problem, es ist NICHT sein eigenes Zimmer... in einer WG z.b geht auch keiner in das Zimmer des anderen zum Wäschefalten... Damit fällt das gerüst leider, bzw wackelt sehr stark.
das hat er ja gemacht, dienstag war einer vom aa da (leider der selbe der in unserer wohnung war und dann eheähnliche gemeinschaft untersellt hat.)toal unfreundlich und sagte bett und schrank müsse er selbst kaufen, schließlich könnte er nicht800km weit weg ziehe ohne möbel. aber die brauchte er in einem möblierten zimmer auch nicht.
Besteht aus eine schriftlich Begründung der Ablehnung, da dürften kaum solche Begründungen stehen.
nun verlangen die, das er die möbel von zu hause (800km weit weg) her holt, ohne führerschein, auto oder geld dazu
Eigene Möbel hat er doch nie gehabt, gehörten seinen Eltern.
Das ist ja das problem, es ist NICHT sein eigenes Zimmer... in einer WG z.b geht auch keiner in das Zimmer des anderen zum Wäschefalten... Damit fällt das gerüst leider, bzw wackelt sehr stark.
Problem ja, aber nicht ausgeschlossen. Es gibt kein Gesetz was ein eigenen Zimmer als Untermiete vorschreibt.
einsamer Wolf
05.10.2007, 12:34
Das sehe ich anders, wenn er einen Untermietvertrag hatte, dann hat dieser sich sicherlich auf dieses Zimmer (Wohnzimmer) Bezogen. In einem Untermietvertrag wird ja schließlich festgehalten welche Räumlichkeiten ihm zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen. Nur hatte ja diese Wohnung nur zwei Wohnräume, Schlafzimmer und Wohnzimmer und beide Räume wurden von der Vermieterin mitgenutzt und das wiederum widerspricht einem Untermietvertrag im eigentlichen Sinn. Nun erkläre mal dem Richter die ganze Geschichte? Wenn er jetzt ein eigenes Zimmer gehabt hätte, dann würde die Sache anders aussehen, hatte er aber leider nicht.
Ist ja auch nicht mehr wichtig, er ist ja nun ausgezogen und bekommt wider seine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und darauf kam es ja an.
Stellt sich hier nun die Frage, ob ihm eine Erstausstattung zusteht oder nicht? Stand in dem Untermietvertrag, dass er das Mobiliar mit nutzen durfte?
Wenn ja, dann hat er nachweislich keine eigenen Möbel mehr gehabt und ihm stünde eine Erstausstattung zu. Wie kommen die eigentlich darauf das er seine Möbel holen soll?
christina79
05.10.2007, 12:55
wir hatten das mündlich abgesprochen, das ich fürs internet und zum wäsche falten in das zimmer kann, wenn die türe nich geschlossen ist, da es dafür keine andere möglichkeit gab.
er hat bei seinen eltern noch ein altes kaputtes bett stehen und einen schrank. deshalb sagten sie, er solle die möbel her holen. wie, ist ihnen egal.
einsamer Wolf
05.10.2007, 13:17
Das Problem ist halt, dass er schon zu viel gesagt hat. Er wird sicherlich dem Außendienstmitarbeiter erzählt haben, dass er noch Möbel bei seinen Eltern stehen hatte und somit verfügt er ja über eine Ausstattung, so sieht es jedenfalls die ARGE. Ich an seiner stelle würde es genau so machen, wie fragi es schon geschrieben hat. Er sollte der ARGE sagen, dass diese Möbel nicht mehr existieren und dann einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Er muss ja schließlich irgendwo schlafen, Kochen usw. und damit er das kann brauch er die entsprechende Einrichtung nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II
Er sollte der ARGE sagen, dass diese Möbel nicht mehr existieren und dann einen Antrag auf Erstausstattung stellen. Er muss ja schließlich irgendwo schlafen, Kochen usw. und damit er das kann brauch er die entsprechende Einrichtung nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 SGB II
Sobald Möbel bereits existierten ist es keine Erstausstattung mehr, somit wird es nicht als solche von der ArGe übernommen (und wenn dann sowieso nur bei Erstbezug einer Wohnung, eigene Erfahrung).
Somit ist höchstens ein Darlehen möglich.
Das sehe ich anders, wenn er einen Untermietvertrag hatte, dann hat dieser sich sicherlich auf dieses Zimmer (Wohnzimmer) Bezogen. In einem Untermietvertrag wird ja schließlich festgehalten welche Räumlichkeiten ihm zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen.
Untermiete heißt erstmal nur, das es einen Hauptbewohner (Eigentümer oder selbst Mieter) gibt, der die Wohnung ganz oder teilweise bewohnt. Er kann, sofern er die Berechtigung dazu hat, die Wohnung ganz oder teilweise vermieten.
Was und welcher Form Untermietet wird regelt der Untermietvertrag und der ist erstmal frei gestalltbar (privatrechtlicher Vertrag).
Wenn alle Räume oder zumindest der Untermietete irgendwie gemeinsam genutzt werden, stellt dies erstmal nur eine Wirtschaftsgemeinschaft dar.
Auszug z.B. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Az.: L 14 B 18/06 AS ER - Beschluss vom 02.03.2006 (aber etwas anderer Zusammenhang)
„die gemeinsame Nutzung der gesamten Wohnung begründet eine Wirtschaftsgemeinschaft“
Weiter heist es in der Begründung:
„Eheähnlich wird eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft dadurch, dass zwischen Frau und Mann innere Bindungen bestehen, die ein gegenseitiges Einstehen des Paares füreinander erwarten lassen. Diese inneren Bindungen sind – entgegen der Auffassung des Antragstellers – nicht mit einer besonderen Innigkeit der gegenseitigen Zuneigung gleichzusetzen. Soweit der Gesetzgeber in § 7 Abs. 3 Nr. 3 b) SGB II auf die Eheähnlichkeit einer Gemeinschaft abstellt, nimmt er ersichtlich Bezug auf die einer Ehe auch innewohnende Absicherungsfunktion durch gegenseitige Unterhaltsansprüche. Entscheidend für die Eheähnlichkeit ist nicht (nur) der Grad der Zuneigung, sondern (auch) die für den anderen übernommene Verantwortung, worüber bei einer eheähnlichen Beziehung nicht die eingegangene rechtliche Bindung, sondern die tatsächlichen Verhältnisse entscheiden.“
Also ist ein Erfolg der Klage nicht aussichtslos. Halt nur schwierig. Und ich würde den Weg über einen Anwalt gehen, wie fragi beschrieben hat.
Betroffener
05.10.2007, 16:54
Gut - daß das LSG Berlin-Brandenburg da zuweilen sehr eigenwillige Vorstellungen hat - zumeist zu Lasten der Antragsteller beim Bedarfsgemeinschaftsthema - , ist sattsam bekannt.
Die Frage wäre, wie das in RP aussieht. Hierzu wäre es sicher sinnvoll, sich die dortige Beschlüsse und Urteile zum Thema anzuschauen.
Die aktuelle Reaktion der ArGe ist auf die Gesetzesänderung ab dem 01.08.06 zurückzuführen, wo nach spätestens 1 Jahr die Unterhaltsvermutung anzunehmen ist.
Leider ist durch zu viele Äußerungen schon viel Porzellan unrettbar zerschlagen für eine vernünftige rechtliche Positionierung und auch die Gegebenheiten mit nur zwei Zimmern, die dann auch noch gemischt genutzt werden, bieten da nicht viel Möglichkeiten, den "Indizien" zu begegnen - auf die es allerdings tatsächlich gar nicht ankommt - nach denen aber geurteilt und gehandelt wird.
Denn wie das BVerfG schon 1992 so treffend feststellte, kommt es allein darauf an, das tatsächlich Zahlungen fliessen bzw. Leistungen erbracht werden, das dies sich jederzeit ändern kann, "wenn eigene Bedürfnisse vorrangig befriedigt werden" - denn es gibt nach wie vor keine Unterhaltsverpflichtung zwischen Unverheirateten.
Nur leider interessiert sich weder der Gesetzgeber noch die Ausführenden, noch die meisten SGs für diese Inhalte des BVerfG-Beschlusses.
Es wird zwar eingeräumt, daß die Unterhaltsvermutung widerlegt werden kann (sonst wäre die Anrechnung an sich verfassungswidrig), aber das ist bislang nach meinem Kenntnisstand noch keinem gelungen. Und die Gerichte haben die Textpassagen aus dem BVerfG-Urteil nicht angenommen, sondern mit anderen Urteilen agiert - was eigentlich auch verfassungswidrig ist - insbeondere, wenn explizit auf das BVerfG Urteil hingewiesen wird.
hallo an alle die sich hier geäußert haben.
ich darf mich kurz vorstellen ich bin derjenige um den es hier geht.ich habe mir viele antworten/ratschläge von euch durchgelesen und möchte mich dafür auch bedanken.
was mich aber ein wenig stört ist die art und weise wie man als hartz 4 bezieher behandelt wird. ich muss das mal so sagen das man sich als mensch 2ter oder 3ter klasse fühlt (wenn nicht sogar 4ter oder 5ter klasse).
ich verstehe an diesem staat eines nicht
"vor dem gesetz sind alle menschen gleich" oder "jeder ist als unschuldig zu betrachten bis seine schuld erwiesen wurde". wie kann es aber sein das mir eine beziehung untergeschoben wird!!!! nach aussage von 2 leuten vom "aussendienst"! die egal was gegen ihre theorie gesprochen hat es nicht beachtet haben bzw es nicht wollten (ok das gesetz hat sich dazu noch nicht geäußert).
ok wir haben für uns entschieden das wenn wir zusammen eine wohnung ziehen und eine wg gründen finanzielle vorteile haben. nur eine "ehe ähnliche beziehung" wird doch vom staat so ausgelegt das man entweder
mind. ein kind hat
finanziell für einander einseht bzw auf das konto des anderen zugreifen kann
gemeinsame anschaffungen bzw versicherungen hat
länger als ein jahr zusammen in einer wohnung lebt (was bei mir ja zutrifft)
und bei hartz 4 ist man gleich "ehe ähnlich" wenn "nur" ein jahr oder länger zusammenlebt? nur wieviele wgs in deutschland leben länger als 1 jahr zusammen?
irgendwo verstehe ich das ehrlich gesagt nicht.
was mich noch so daran stört die nicht erfolgte "aufklärung".
wieso hat beim ersten besuch der wg niemand vom "aussendienst" darauf hingewiesen das es probleme geben könnte?
irgendwie kommt es mir so vor als läßt man die leute in offene messer laufen ihnen nichts mehr zahlt und dann sagt "die lage hat sich in deutschland verbessert".
ich bekomme immer zuhören das und jenes muss ich machen aber meine rechte die ich habe die muss ich mir von 3ten erfragen (bsp. wie hier im forum) da ich vom amt darüber fast keine auskunft bekomme.
ps.mein gedanken wieso ich in einer wg gezogen bin war
wie spare ich geld (wie oben erwähnt)
und da ich mich bundesweit bewerbe kann ich ohne größere probleme zu bekommen aus der wohnung raus und eine neue beziehen.
irgendwie kommt es mir so vor als läßt man die leute in offene messer laufen ihnen nichts mehr zahlt und dann sagt "die lage hat sich verbessert"
Nun sei denen mal zugestanden, dass es keine Absicht war. Doch es ist ein Amt das immer und immer wieder überprüft ob sich deine lange geändert hat und vor allem ob man nun Geld an dir sparen kann. Dabei kommt so etwas leider heraus.
Das ich euer Meinung bin und laut eurer Beschreibung die Chancen nicht für aussichtslos halte, hab ich schon geschrieben.
Leider beleibt euch seit 2006 (glaube ich) kein anderer Weg als es vor Gericht auszufechten. Auf Grund der widersprüchlichen Urteile würde ich dies möglichst mit einem Anwalt tun.
Euren Ärger darüber verstehe ich voll und ganz. Macht es einfach, es kostet nur Nerven.
Lasst euch nicht unterkriegen.
StephanK
06.10.2007, 23:33
und bei hartz 4 ist man gleich "ehe ähnlich" wenn "nur" ein jahr oder länger zusammenlebt? nur wieviele wgs in deutschland leben länger als 1 jahr zusammen?
irgendwo verstehe ich das ehrlich gesagt nicht.Man kann das auch gar nicht verstehen, weil es schlicht Unsinn ist - jedenfalls wenn man neutral-sachlich darüber nachdenkt. So hat der Gesetzgeber aber nicht gedacht, sondern sein Denken war von einem Verdacht "vergiftet", nämlich dem Verdacht, dass massenhaft Arme mit Gutverdienenden zusammenwohnen, sich von diesen finanzieren lassen und trotzdem Alg II beziehen. Vor knapp zwei Jahren gab's eine regelrechte Medien-Kampagne dazu, in der "Abzocker" an den Pranger gestellt wurden. Natürlich gab und gibt es so etwas in Einzelfällen, aber wie so oft hat die Politik nicht besonnen, sondern panikartig und deshalb übermäßig reagiert, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und Regeln eingeführt, die sowieso schon höchst fragwürdig sind und zu allem Überfluss von den Behörden dann auch noch extensiv ausgelegt werden.
was mich noch so daran stört die nicht erfolgte "aufklärung".
wieso hat beim ersten besuch der wg niemand vom "aussendienst" darauf hingewiesen das es probleme geben könnte?
irgendwie kommt es mir so vor als läßt man die leute in offene messer laufenJa, es herrscht leider vielerorts eine quasi-polizeiliche Mentalität, ein Vorverständnis, man wolle "den Sozialbetrügern auf die Spur kommen". Mit Sachverhaltsaufklärung, die eigentlich die Aufgabe ist, hat das leider oft nur wenig zu tun, um so mehr mit der Haltung "wir werden schon irgendetwas finden".
ps.mein gedanken wieso ich in einer wg gezogen bin war wie spare ich geld (wie oben erwähnt) und da ich mich bundesweit bewerbe kann ich ohne größere probleme zu bekommen aus der wohnung raus und eine neue beziehen.Damit beschreibst Du die klassische Zweck-WG, die gerade keine Bedarfsgemeinschaft ist...
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