PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abgrenzung Einkommen ./. Vermögen bei Lohnnachzahlung


StephanK
05.10.2007, 22:50
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif
Gericht: Landessozialgericht Baden-Württemberg
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 09.08.07
Aktenzeichen: L 7 AS 5695/06

Kernaussagen:
1. Einkommen sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die den Vermögensstand dessen vermehren, der diese Einnahmen hat. Vermögen ist ein Bestand von Sachen und Rechten in Geld oder Geldeswert. Für die aufgrund wertender Betrachtung zu treffende Unterscheidung ist darauf abzustellen, ob eine Forderung aus bewusst angesparten vormaligen Einnahmen stammt - dann ist der Zufluss als Vermögen zu behandeln - oder ob der Grund der Forderung zunächst nicht realisierte Einnahmen waren - dann stellt der Zufluss Einkommen dar. Nachzahlungen von Arbeitsentgelt sind Einkommen, das in Anwendung des § 2 Abs. 3 Satz 3 Alg II-V auf einen angemessenen Zeitraum monatsweise zu verteilen ist.

2. Nach Sinn und Zweck der Freibetragsregelungen des § 11 Abs. 2 Satz 2 (Grundfreibetrag) und Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 SGB II (Erwerbstätigenfreibetrag) sind diese Freibeträge für die Monate zu berücksichtigen, in denen das Entgelt erworben wurde. Eine nur einmalige Anwendung liefe der Anreizfunktion der genannten Freibeträge zuwider.

Wortlaut (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=Sozialgerichte&Art=en&Datum=2007&nr=9127&pos=5&anz=124) des Urteils