rebecca77
05.10.2007, 22:59
Hallo,
Kann mir jemand sagen, wie es sich bei der Anwartschaftszeit auf ALG 1 mit Monaten verhält, in denen man nicht ab dem 01. gearbeitet hat ?
Ich möchte mich selbstständig machen mit Selbständigenförderung, und mir wurde heute völlig überraschend der negative Bescheid über meinen Antrag auf ALG1 zugeschickt. Ich hatte den Antrag schriftlich abgegeben. Davor hatten mir noch zwei Beraterinnen bei der Agentur für Arbeit unabhängig voneinander zugesichert, ,dass ich Anspruch habe.
Es sieht bei mir rechnerisch so aus.
- Ich habe insgesamt in den letzten 2 Jahren in zwei versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gestanden, von denen eine 6 Monate, die andere 6,5 Monate ging.
- Ich habe insgesamt 10 Monate vom ersten des Monats bis zum letzten des Monats gearbeitet
- Dann habe ich in den jeweiligen Anfangsmonaten der Beschäftigungverhältnisse jeweils nur am 03. Tag bzw. am 07. Tag des Monats mit der Beschäftigung begonnen
_Dafür habe ich aber noch einen (13.) Monat des letzten Beschäftigungsverhältnisses, in dem ich vom 01. bis zum 18. des Monats gearbeitet habe
Sollte dieser gute halbe Monat nicht die fehlenden Zeiten aus den beiden anderen Monaten ausgleichen?
Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, ausserdem davon, dass jeder volle Monat pauschal mit 30 Tagen berechnet wird, und ich auf 30 x 12 Monate, also auf 360 Kalendertage kommen muss...
Kann mir da jemand beim Rechnen oder mit Erfahrungen in der Richtung weiterhelfen, bevor ich Anfang der Woche wieder eine Telefon-Odyssee antrete ? Wäre echt nett :razz:
Kann mir jemand sagen, wie es sich bei der Anwartschaftszeit auf ALG 1 mit Monaten verhält, in denen man nicht ab dem 01. gearbeitet hat ?
Ich möchte mich selbstständig machen mit Selbständigenförderung, und mir wurde heute völlig überraschend der negative Bescheid über meinen Antrag auf ALG1 zugeschickt. Ich hatte den Antrag schriftlich abgegeben. Davor hatten mir noch zwei Beraterinnen bei der Agentur für Arbeit unabhängig voneinander zugesichert, ,dass ich Anspruch habe.
Es sieht bei mir rechnerisch so aus.
- Ich habe insgesamt in den letzten 2 Jahren in zwei versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen gestanden, von denen eine 6 Monate, die andere 6,5 Monate ging.
- Ich habe insgesamt 10 Monate vom ersten des Monats bis zum letzten des Monats gearbeitet
- Dann habe ich in den jeweiligen Anfangsmonaten der Beschäftigungverhältnisse jeweils nur am 03. Tag bzw. am 07. Tag des Monats mit der Beschäftigung begonnen
_Dafür habe ich aber noch einen (13.) Monat des letzten Beschäftigungsverhältnisses, in dem ich vom 01. bis zum 18. des Monats gearbeitet habe
Sollte dieser gute halbe Monat nicht die fehlenden Zeiten aus den beiden anderen Monaten ausgleichen?
Ich bin bis jetzt davon ausgegangen, ausserdem davon, dass jeder volle Monat pauschal mit 30 Tagen berechnet wird, und ich auf 30 x 12 Monate, also auf 360 Kalendertage kommen muss...
Kann mir da jemand beim Rechnen oder mit Erfahrungen in der Richtung weiterhelfen, bevor ich Anfang der Woche wieder eine Telefon-Odyssee antrete ? Wäre echt nett :razz: