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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Finanzamt - Steuerrückzahlung


Vermeer76
06.10.2007, 11:40
Guten Tag,

ich habe mich zwar durchs Forum gelesen, werde aber aus den Beiträgen bezüglich Steuerrückzahlung nicht ganz schlau.

Daher stelle ich hier mal meinen Fall dar und dazu die Fragen.
1.) Gearbeitet habe ich dieses Jahr vom 01.01.2007 - 28.02.2007
2.) ALGI habe ich bezogen vom 01.03.2007 - 24.08.2007
3.) ALGII wurde mir genehmigt ab dem 01.09.2007 (Wiederspruch läuft noch wegen der Lücke vom 25.08.2007 - 31.08.2007)

Nun habe ich heute meine eingereichten Unterlagen zu meiner Einkommenssteuererklärung wiederbekommen. (musste zwischendurch noch unterlagen nachreichen und somit ist diese Verzögerung endstanden)

Normalerweise ist die Rücksendung der Unterlagen ein Zeichen dafür, das ich bald meine zuviel gezahlten Steuern aus dem Jahr 2006 bald wieder bekomme.

Ich rechne damit, das ich ca. 500 - 1.000 Euro wiederbekomme. Wie muss ich jetzt am besten vorgehen, damit ich das Geld behalten darf? Evtl. mein "Vermögen" soweit reduzieren, so das ich innerhalb meiner Freiheitsgrenze bin? Oder kann man das Finanzamt darum bitten, dies auf ein Konto zu überweisen, welches nicht auf meinen Namen läuft? Denn ich fände es ne Frechheit, wenn dieses Geld.. welches ich 2006 zuviel gezahalt .. der ARGE zufliessen würde.

MFG Thomas

StephanK
06.10.2007, 12:39
Wie muss ich jetzt am besten vorgehen, damit ich das Geld behalten darf? Evtl. mein "Vermögen" soweit reduzieren, so das ich innerhalb meiner Freiheitsgrenze bin?Das würde voraussetzen, dass der Steuerrückerstattungsanspruch als Vermögen und die Steuererstattung selbst als Vermögensumwandlung angesehen würde. Diese Ansicht vertritt das nordrhein-westfälische Landessozialgericht gerade nicht, sondern leider die umgekehrte (siehe dieses Urteil (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=69311&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) vom Juni dieses Jahres).
Allerdings wurde gegen dieses Urteil Revision eingelegt und die Sache liegt jetzt beim Bundessozialgericht (Aktenzeichen B 14 AS 29/07 R); ein Verhandlungs- und Entscheidungstermin steht noch nicht fest. Derzeit besteht also eine Schwebe-Situation.

Oder kann man das Finanzamt darum bitten, dies auf ein Konto zu überweisen, welches nicht auf meinen Namen läuft?So einfach geht das nicht, aber Ansprüche auf Steuererstattung können an Dritte abgetreten werden. Damit die Abtretung wirksam ist, müssen die Voraussetzungen eingehalten werden, die in § 46 der Abgabenordnung (http://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__46.html) beschrieben sind. Die Abtretung würde bewirken, dass bei Dir kein Einkommenszufluss erfolgt.
Strenggenommen ist es allerdings so, dass, wenn der Grund der Abtretung nur fingiert wäre, Du einen Herausgabeanspruch gegen den Abtretungsempfänger hättest, der wiederum Geldes wert und damit Einkommen wäre. Solltest Du aber irgendwelche Schulden haben und der Gläubiger damit zufrieden sein, dass Du sie durch Abtretung Deiner Steuerrückzahlungsforderung begleichst, dann wäre dies ein Weg.

restart
06.10.2007, 13:01
Solltest Du aber irgendwelche Schulden haben und der Gläubiger damit zufrieden sein, dass Du sie durch Abtretung Deiner Steuerrückzahlungsforderung begleichst, dann wäre dies ein Weg.
Ich bin zwar auch deiner Meinung was das Thema an sich angeht. Doch dieser Punkt klingt mir nicht ganz legal.

Wenn es so ist, könnte man ja als Harz IV-Empfänger arbeiten gehen, eine Lohn-Abtretungserklärung an seine Gläubiger machen und trotzdem noch volles Harz IV beanspruchen, bis die Schulden getilgt sind. Doch soweit mir bekannt ist geht das leider nicht.

Vermeer76
06.10.2007, 13:02
Danke schön für deine Antwort. Da ich bei meiner Antragsstellung keine Schulden angegeben habe, wirds schwer dies plausiebel zu begründen um das Geld auf ein anderes Konto zu überweisen.

Aber hat die ARGE wirklich das Recht, die zuviel gezahlten Steuern aus dem Jahr 2006 von mir zu behalten? Denn wenn ich schon Anfang des Jahres meinen Einkommenssteuer abgegeben hätte... wäre ja ca. 3 Monate später das Geld dagewesen.... und da war ich ja mal gerade beim Anfang meiner Arbeitslosikkeit. Und dann hätte die ARGE davon ja auch nichts bekommen. Nur weil ich diesen Antrag recht spät gestellt habe, dann noch Unterlagen nachreichen musste... und es deswegen zu so einer verspäteten Zahlung kommt.... haben die das Recht dieses Geld zu bekommen? Denn normalerweise zahle ich von diesen Rückzahlungen meine Rechnungen die ende des Jahres kommen (z.B. KFZ Steuer, KFZ Versicherung, Rechtschutzversicherung) was alleine schon rund 800 Euro sind. Kann man dies evtl. damit verrechnen lassen?

MFG Thomas

restart
06.10.2007, 13:14
Da ich bei meiner Antragsstellung keine Schulden angegeben habe, wirds schwer dies plausiebel zu begründen um das Geld auf ein anderes Konto zu überweisen.
Kann mich gar nicht erinnern, dass da die Frage nach Schulden im Antrag stand. Nur ob man Geld verliehen hat.

StephanK
06.10.2007, 13:57
Aber hat die ARGE wirklich das Recht, die zuviel gezahlten Steuern aus dem Jahr 2006 von mir zu behalten? Denn wenn ich schon (...) hätte... (...) Und dann hätte die ARGE davon ja auch nichts bekommen. Nur weil ich diesen Antrag recht spät gestellt habe, dann noch Unterlagen nachreichen musste... und es deswegen zu so einer verspäteten Zahlung kommt.... haben die das Recht dieses Geld zu bekommen?Genau das ist die umstrittene Frage, siehe oben.
Eine Verrechnungsmöglichkeit mit Deinen Versicherungsbeiträgen besteht jedenfalls nicht.

Doch dieser Punkt klingt mir nicht ganz legal.
Wenn es so ist, könnte man ja als Harz IV-Empfänger arbeiten gehen, eine Lohn-Abtretungserklärung an seine Gläubiger machen und trotzdem noch volles Harz IV beanspruchen, bis die Schulden getilgt sind. Doch soweit mir bekannt ist geht das leider nicht.Dein Einwand ist berechtigt, wenn eine solche Abtretung sittenwidrig ist, denn dann wäre sie auch nichtig und damit wirkungslos. Ob das im konkreten Fall so wäre ist nicht einschätzbar. Wenn und so lange wegen der Forderung nicht gepfändet wird, wäre diese Vorgehensweise riskant.