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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 und gewerbl. Nebentätigkeit


sveni666666
11.05.2006, 13:04
Hallo, meine Frau bekommt nächsten Monat ALG1. Sie hat 75% das letzte Jahr gearbeitet, davor 100%. Sie möchte wegen Kind, erstmal wieder max 75% arbeiten gehen. Was bekommt Sie als ALG1 ? Sie steht somit nicht 100% zur Verfügung. Bekommt Sie die 67% (mit Kind) oder weniger...

Zweite Frage, wenn Sie ein gewerbl. Nebentätigkeit macht, max 3 Stunden in der Woche.. Vedienst mit Einnahmen/Ausgaben Rechnung Gewinn= 400 Euro wird dies denke ich mal dem ALG1 angerechnet. Muss Sie sich aber nun selber Krankenversichern/Rente..??? Ist momentan bei mir versichert (Familienversicherung).

Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

smeagul123
06.06.2006, 20:56
Also was gesetzlich exakt vorgeschrieben ist, weiss ich nicht. Ich würde davon ausgehen, wenn sie mehr ALG bekommt als sie zu verdient, dann ist sie über das ALG versichert.
Ansonsten kann sie bei weniger als 15 Stunden wöchentlich max 165 Euro verdienen. Was mehr ist wird vom ALG abgezogen.

Leider nicht 100% verbindlich.

Betroffener
06.06.2006, 21:43
Nicht ganz richtig.

15 Stunden wöchentlich und max. 165 € monatlich. Ansonsten ist sie nicht mehr arbeitslos und es gibt gar kein Geld mehr.

Allerdings gibt es eine Ausnahme.
Die Nebentätigkeit wurde schon länger ausgeübt (vor der Arbeitslosigkeit). Dann dürfen die Werte meines Wissens auch höher sein, wenn dies belegbar ist.

Details am Besten bei der Arbeitsagentur.

Das Arbeitslosengeld sollte hier selbst errechenbar sein:
ALG1-Rechner (http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php)

smeagul123
06.06.2006, 22:01
auch bei einer selbstständigen Nebentätigkeit ?
Oder nur bei einem Angestelltenverhältnis als Nebentätigkeit, wie z.B. 400 Euro Job ?

Betroffener
07.06.2006, 00:19
Eigentlich nur bei einer selbständigen oder ehrenamtlichen Tätigkeit.

Mit einem 400 € Job (Minijob) im ANgestelltenverhältnis gäbe es ja gar keine Arbeitslosigkeit - allenfalls aufstockendes ALG2.

Aber vielleicht weiss Seebarsch dazu noch etwas mehr.

Seebarsch
07.06.2006, 17:43
Die Leistungen im Alg 1 werden nach dem Bruttoentgelt berechnet, das während der letzten 12 Monate täglich erzielt wurde (Bemessungsentgelt).

In Ihrem Fall ist aber die Sonderregelung des § 131 Absatz 2 Nr 2 SGB III zu prüfen !
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0313100
Treffen die Voraussetzungen zu, werden die Leistungen nach den 100 % Arbeitszeit berechnet.

Nachdem das Bemessungsentgelt festgesetzt ist, wird dann - je nach Ergebnis von oben - das Bemessungsentgelt auf 75 % gekürzt, da sich Ihre Frau je dem entsprechend einschränkt.

Zum Nebenverdienst:
Grundsätzlich ist zu beachten, dass der Nebenverdienst keine 15 Stunden in der Woche erreicht, da ansonsten Arbeitslosigkeit gem. § 115 SGB III nicht mehr vorliegt !
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0313100

Von dem erzielten Nebenverdienst werden die Werbungskosten abgezogen (Fahrkosten). Von dem Rest werden 165,00 ,€ monatlich als Freibetrag abgezogen. Der verbleibende Rest wird voll auf die Leistungen angerechnet.

Einen Sonderfall gibt es natürlich auch noch hier, wenn die Nebenbeschäftigung in den letzten 12 Monaten vor der Arbeitslosigkeit in mindestens 10 Monaten ausgeübt wurde. Dann kann sich ein höherer Freitbetrag errechnen !
http://www.rententips.de/gesetze/03/index.php?norm_ID=0314100

Mit einem Kind auf der Steuerkarte werden 67 % gezahlt.

Zudem ist Ihre Frau während des Bezuges von Alg 1, wenn also tatsächlich gezahlt wird, selbst Kranken-, Pflege- und Rentenversichert !
8) :P 8)