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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Flugkostenerstattung?


Keoma
07.10.2007, 00:08
Hallo!

Ich habe ein Vorstellungsgespräch n München ergattert, was von Berlin nun ein wenig entfernt liegt weswegen ich die Erstattung der Fahrtkosten sowie eine Übernachtung einplanen müsste. Meine Fallmanagerin wollte mir gleich eine Fahrkarte für die Bahn ausdrucken (und meinte sogar zu mir, ich solle doch gleich mal da übernachten und mir München ansehen, ich MAG die Frau). Allerdings werde ich wohl auf die Bahnfahrt verzichten, da momentan die Zeichen auf Streik stehen und ich mich langsam um eine Buchung kümmern muss.

Ersetzt das Jobcenter auch Flugkosten?

BTW...wünscht mir Glück! Wenn DER Job klappt seht Ihr mich hier nie wieder (das ist nicht abwertend gemeint :-) )

restart
07.10.2007, 00:45
Natürlich wünschen wir dir viel Glück.

Was deine Frage angeht, befürchte ich nicht. Die ARGE wird wohl nur die günstigste Variante bezahlen. Wen du natürlich mit einem Billigflieger fliegst, könnte das wohl sein, das musst du dann aber lieber vorher abklären.

Was aber die Aussage betrifft du sollst du München anschauen, könnte man auch als mögliche Falle sehen. Wenn du das mit einem privaten Kurztrip verbindest muss die ARGE wohl nicht alles zahlen. Ist aber nur so ein Gedanke der mir da kommt.

Betroffener
07.10.2007, 12:23
Ich denke eher an ein klares NEIN.

Zumal Mensch auch noch mindestens 30 € für den Transfer Flughafen-München und zurück einplanen sollte zum zusätzlich höheren Flugpreis. Mit dem Zug bist Du bereits in der Stadtmitte und wenn Dir die Fahrkarte 2. Klasse und gar die Übernachtung(en) bezahlt werden sollen ... in allen Ausführungsbestimungen ist immer von der Bahnfahrkarte 2. Klasse die Rede.

Außerdem sollen die Lokführer im Fernverkehr nicht streiken dürfen - im Nahbereich (Flughafen/München) hingegen ist eher damit zu rechnen.

Genieße die Bahnfahrt und den Aufenthalt in München - immerhin die fast teuerste Region Deutschlands. Mögliche Fallen sehe ich da nicht unbedingt.

Keoma
07.10.2007, 18:24
Danke für die Antworten. Naja, nicht dürfen und machen sind zwei verschiedene Sachen. Gestern wurde angekündigt, dass ohne Vorankündigung gestreikt werden wird und ich habe nicht unbedingt Lust irgendwo in Deutschland zu zu stranden weil die Züge plötzlich ausfallen.

Meine Fallmanagerin hatte mir gesagt, ich müsse Fluggeld erstmal auslegen und dann die Quittung zusammen mit dem Antrag einreichen. 103,- € hin und zurück kostet mich der Flug. Ich traue der Frau eigentlich, mein Verhältnis zu ihr ist recht gut und bisher habe ich immer alles bekomen wenn ich gefragt hatte (MAE z.B.). Würde das Jobcenter im Zweifelsfall denn wenigstens anteilsmäßig das bezahlen, was eine Fahrkarte gekostet hätte? Weiss das wer?

Betroffener
08.10.2007, 01:22
Na ja - wenn die SB wirklich mitspielt, sollte das klappen, daß der Bahnpreis auf die Flugkosten erstattet wird und vielleicht auch die Transferkosten.

Viel Erfolg.