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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann ich gezwungen werden umzuziehen?


Andrea1985
07.10.2007, 20:43
Hallo.

Nun muss ich schonwieder das nächste Thema öffnen...


Ich bezihe ja seit 1.9. (also erste Zahlung ende Sept.) ALG1.

In meinem ersten Vermittlungsgespräch wurde mir mitgeteiel, dass ich mich im Tagespendelberei bewerben soll. Ist ja sogesehen kein Problem. Auf meinem Zettel hatte ich angegeben das ich im Stadtbusbereich eine Stelle suche, wo es ja nicht wirklich gute Chancen gibt. Ich habe weder Führerschein noch ein Auto und bin daher auf öffentl. Verkerhrsmittel angewiesen.

Nun meinte die Dame zu mir, dass ich mich nach den 3 Monaten sowieso Bundesweit bewerben "muss"! Zu dem Umzugskosten wird was beigesteuert oder sogar ganz bezahlt (weiß nicht mehr genau was sie gesagt hat).
:sdagegen:



Mir ist eigentlich sowieso schon klar das ich nicht umziehen werde. Bewerbungen muss ich ja nun schreiben, dass werde ich auch tun, aber wie gesagt, mit dem umziehen kann ich mich "noch" nicht anfreunden!
Tagespendelbereich ist ja ok.

Kann mich das Arbeitsamt "zwingen" umzuziehen wenn ich doch mal eine Zusage bekäme die ich aus diesem Grunde absagen müsste?

Streichung der Geldes ist ja dann eigentlich klar. Kriege ich dann eine Verwahnung oder wird mir dann alles gleich gestrichen für längere Zeit?


Wohne noch im Elternhaus und habe erst vor kurzem meine "eigene Wohnung" im Keller bezogen, nachdem mein Bruder entlich raus war. Bin natürlich froh drüber. Aber ganz wo anders hinziehen, damit würde ich mich noch nicht anfreunden können. Ich glaub dann wäre ich arbeitsunfähig nach einiger Zeit (Depressionon oder so...).

Das hat jetzt einige private/familiäre Gründe weswegen ich das noch nicht könnte. Aber ich denke mal das die bei der AfA das nicht interessiert. Ich finde es auch nicht so ok, wenn ich den alles genau erzählen müsste (ist halt privat und geht die eigentlich nichts an!) um mir dann bestimmt anhören zu müssen "andere haben auch Probleme" oder "das ist kein Grund"!

Ich hoffe natürlich da sich baldmöglichst eine feste Stelle bekomme, aber was ist wenn nicht?? Dumm stellen beim Bewerbungsgespräch kann sich ja jeder, nur dumm wenn das Arbeitsamt es dann so hört...!

Viele grüße

restart
07.10.2007, 20:58
Das du die bundesweit Bewerben muss, heißt erstmal noch nicht, dass es auch klappt. Bis zu einem Umzug ist meist ein weiter Weg, auf dem viel passiert. Zumal es ja nicht ausschließt das du dich auch lokal weiter bewirbst.

Außerdem ist ja nicht ausgeschlossen, dass du bei deinen bundesweiten Bewerbungen nicht sogar deinen Traumjob findest, für den du sofort bereit bist umzuziehen. Also nicht in Panik verfallen.

Sollte es soweit kommen, das du eine positive Antwort bekommst, das Bewebungsgespräch positiv läuft und der Arbeitgeber dich haben will, du aber doch ablehnst wird dir das Amt eine Sperre aufbrummen (sofern es davon Wind bekommt). Einen Zwang zum Umzug gibt es nicht. Einzige denkbare weiter Folge, wäre das man dir nun verstärkt bundesweite Stellenangebote schickt, um dich umzustimmen oder dir weiter Sperren aufzubrummen.

Doch wie gesagt, das ist ein längerer Prozess, bei dem du nicht jetzt schon in Panik verfallen musst.

fragi
07.10.2007, 21:12
Hallo Andrea1985,

also ich sag mal so, das mit dem ab dem 4. Monat bundesweit bewerben stimmt schon, aber ich stimme restart zu, dass du ja nicht unbedingt dort eine Stelle bekommen musst...
Sätze wie "gehaltsvorstellungen" oder dergleichen bewirken da wunder... da sind absagen meist vorprogrammiert.
Dir ist es zwar zuzumuten dich bundesweit zu bewerben, bist dazu aber nicht gezwungen...
Das heißt, eine Sperre kannst du nur bekommen, wenn du von der BA einen Vorschlag ablehnst.
Diese Vorschläge sind aber meist mist... jedenfalls die von meiner BA, und die gehört auch zur BA Gö.
Also, selbst bewerben "musst" du dich bundesweit nicht, wenn deine eigenbemühungen regional auch ausreichen...

Die Entsprechenden zumutbarkeitsregeln sind im §121 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__121.html) geregelt. Würde dir empfehlen das mal durchzulesen... hier spielt auch das gehalt eine Rolle was dabei rausspringen würde :)

Andrea1985
08.10.2007, 13:34
Hi!

Danke für deine Antwort!
Komme gerade vom Arbeitsamt, habe mich jetzt ab dem 1.11. abgemeldet von den Bezügen, stehe dann nur noch arbeitsuchent bei denen.

Hab das jetzt gemacht weil ich bis 23 Jahre noch über meine Eltern Versichert sein kann. Wenn es so sein sollte und ich nach dem halben Jahr immernoch keine Stelle habe, muss ich mich ja privat versichern, was ja nicht billg ist. So kann ich dann, ab 23 Jahre, mein Rest Anspruch vom Arbeitsamt nehmen, sind dann immerhin 4 Monate die ich sparen würde.

Ich hoffe nur das die Dame am Empfang das auch so verstanden hat wie ich das gemeint habe. Jedenfalls meinte die das ich das so machen könnte.

Durch meinen Honorarvertrag hab ich ja öfter bzw. fast regelmäßig Arbeit. Beim anderen AG steh ich ja jetzt auch auf der "Aushilfsliste".


Viele grüße