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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kürzung der Unterkunftskosten


simplezauber
11.05.2006, 15:42
Hallo zusammen,
ich habe mal eine kurze Frage:
Leider haben wir hier in Bremen keinen Mietspiegel. Ich bin letztes Jahr im Mai mit 4 Personen in diese Wohnung gezogen. Damals bekam ich von der BAGIS (Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales) eine Mietübernahmebescheinigung in Höhe von 490 € ohne Heizkosten. Diesen Monat haben sie mir 85€ von meinen Leistungen gekürzt (den Bescheid habe ich nicht bekommen aber die meinten, dass sie ihn mir Anfang April zugeschickt haben *komisch komisch*). Die Kürzung begründen sie damit, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung angepasst wurden. Nun meine Frage: Können die das einfach so machen und wie komme ich an Informationen aus denen ich ersehen kann wieviel Unterkunftskosten uns zustehen, da wir ja (wie schon geschrieben) keinen Mietspiegel haben.
Danke im Voraus
Grüße aus Bremen
Brita

Die Ägypter
11.05.2006, 17:14
Hallo Bremerin,

in Bremen richten sich die Angemessenheitsbestimmungen der KDU (Miete) nach den Wohngeldtabellen.

Bremen hat die Mietstufe IV das sind 455 Euro bis 490 Euro Grundmiete inkl. Betriebskosten (ohne Heizkosten) - je nach Baujahr oder Zwischensanierung des Hauses.

Wurde das Haus in dem sich die Wohnung befindet nach 1966 modernisiert, gilt eine Kaltmiete inkl. Nebenkosten und ohne Heizung in Höhe von 490 Euro für 4 Personen als angemessen!

Die Wohngeldtabellen sind schon niedrig angesetzt - viele Sozialgerichte urteilen da im Sinne der HE, wenn es sich um 10,20 oder 30 Euro Differenz zur angemessenen Mietobergrenze handelt.

In Bremen ist es sogar so - dass in bestimmten Stadtteilen höhere KdU zugelassen werden, um Blockbildung in wieder anderen Stadtteilen zu vermeiden... Also kann in Schwachhausen oder Findorff z.B. eine um bis zu 10 % höhere Miete noch anerkannt werden - das hängt dann allerdings vom Ermessen des SB ab - wobei dieses pflichtgemäß vollzogen werden muss...

Und da kommen wir zum Dreh- und Angelpunkt, wenn ihr bereits zu ALG II-Zeiten in die Wohnung gezogen seid, die ja nun angemessen ist (!) und diese Angemessenheit von der ArGe festgestellt wurde - und das wurde sie durch vollständige Leistung der KdU - dann ist da nix mit einfach Kürzen!

Weiterhin: Selbst wenn die Wohnung schon länger bewohnt wurde, gilt immer noch die Regel, dass schriftlich seitens der BAgIS eine Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft ergehen muss - und dann hat man ein halbes Jahr Zeit seine KDU zu senken (Vermieter anschreiben, Untermieter aufnehmen, Wohnungssuche). Und erst, wenn das halbe Jahr abgelaufen ist, kann die KdU seitens der Arge (BAgIS) gesenkt werden!!! Und das auch nur dann, wenn die HE nicht den Nachweis der umfassenden, vergeblichen Wohnungssuche liefern - weist der HE nämlich nach, dass eine angemessene Wohnung trotz intensiver Bemühung (die muss man natürlich nachweisen) nicht gefunden werden kann, ist die Differenz über den angemessenen KDU weiterhin zu übernehmen.

Darf ich fragen, in welchem Stadtteil ihr wohnt? Also für mich z.B. ist die BAgIS West zuständig - und die ist bekanntermaßen "schwierig"... BAgIS Mitte ist als kulant bekannt....

Gegen die Kürzung umgehend schriftlich und nachweisbar (Einschreiben/Rückschein) Widerspruch einlegen - Frist von ca. 2 Wochen setzen und erwähnen dass dann Einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht in Bremen erwirkt wird. Eine Woche nach Absendung die BAgIS anrufen und an Widerspruch und Frist erinnern - ist meistens sehr wirkungsvoll.

Argumentation im Widerspruch:

- Keine Aufforderung Wohnkosten zu senken
- Miethöhe unverändert
- Wohnung und Miethöhe wurden anerkannt seitens der BAgIS
- Kürzung unberechtigt
- Kürzung gefährdet das Wohl der Familie (Kinder!)

Viel Glück!!!

Und schreib mir doch mal bitte eine PN - ich würde mich nämlich freuen, mal ein paar Bremer kennenzulernen - ich bin relativ frisch zurückgekehrt nach 20 Jahren und möchte mal schauen, ob man nicht eine Ini vor Ort aufzieht - eine Art Netzwerk der gegenseitigen Hilfe - die eben nicht nur über das Internet läuft!

freeman2810
11.05.2006, 23:07
Hallo,

ich komme auch aus Bremen und bin bei der BAgIS Ost. Ich wohne im Stadtteil Borgfeld.
Ich bae auch gestern ein Schreiben bekommen, dass ich mich bis zum 01.08.2006 äußern soll, ob und wenn ja, wie ich meine Mietkosten senken kann. Meine Lebensgefährtin und ich zahlen zusammen momentan 540 Euro Miete für etwa 45 Quadratmeter (ist eben Borgfeld).

Das Mietshaus in dem wir wohnen, gehört den Eltern meiner Freundin. Wir zahlen aber wirklich die Miete und "zocken" das Amt nicht ab. Die Eltern brauchen nämlich alle Mieten aus dem Haus, um den Kredit für den Umba dieses Hauses abzubezahlen. Wir zahlen nicht den vollen Mietpreis (der wäre in Borgfeld sonst noch etwas höher).

Was bedeutet dieser Brief jetzt für mich? Wird dann bereits ab dem 01.08.2006 die Miete gekürzt? Das sind ja nicht mal mehr drei Monate bis dahin. Da könnte ich ja nicht einmal, wenn ich wollte, diese Wohnung kündigen.
Oder muss ich mich nur bis zum 01.08.2006 äußern und danach bekomme ich dann noch einmal einen Bescheid und habe dann noch mal 3 bis 6 Monat Zeit, etwas neues zu suchen oder die Kosten selber zu tragen?

Kann man dann auch sagen, dass man eine neue Wohnung suchen will und dann vor Ablauf der Frist, sich doch entscheiden, die Differenz irgendwie selber zu tragen oder fühlt sich das Amt dann auf dem Arm genommen und läuft Amok?

Habe jetzt Angst, dass ich schon zum 01.08.2006 oder kurz danach ausziehen muss. Aber wie gesagt...das kann ja eigentlich nicht sein....sind ja nicht mal 3 Monate. Die haben mir auch so einen Fragenbogen mitgeschickt, den ich ausfüllen soll (Hat die Wohnung einen Einstellplatz usw.)
Ich bekomme ja jetzt die Hälfte der Miete, also 270 Euro bezahlt. Dann wären es ja nur noch 177 Euro.

Würde ja eventuell auch um ziehen, aber
1. ist die Wohngegend natürlich super
2. können wir auch mal die Miete erst eine Woche später bezahlen, wenn es knapp wird
3. wohnen die Eltern nur eine Straße weiter, so dass wir da auch manchmal zu mittag essen können und dadurch Geld sparen.

Wohnen schon seit knapp 8 Jahren hier.

Wie gesagt....wichtig wäre mir die Frage, ob das jetzt schon eine endgültige Frist und ab dem 01.08. oder dem 01.09. schon weniger gezahlt wird oder ob man dafür noch nach dem 01.08. einen zusätzlichen Bescheid mit einer neuen Frist bekommt.

Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Freeman

Upsala
11.05.2006, 23:40
Den Termin 01.08. würde ich schon ernst nehmen. Bei mir steht allerdings ich soll monatlich unaufgefordert meine Bemühungen nachweisen. Also x Anrufe bei potentiellen Vermietern, denen ich meine Arbeitslosigkeit auf die Nase binden muß, weil die Frage nach den Einkünften unausweichlich ist, protokollieren und dem Amt per Anzeigenausdruck und Telefonnummer die vermeintliche Bemühung nachweisen. Eventuell noch bei der örtlichen Behörde einen Antrag auf Sozialwohnung stellen. Bis zum August sollte das alles etwas schwierig werden, aber ich würde zusätzlich mal den zuständigen SB anrufen und fragen wie er/sie sich das tatsächlich vorstellen und dieses schriftlich formulieren lassen. 8)

freeman2810
12.05.2006, 09:52
Hallo,

also hier steht "Bitte bemühen Sie sich bis zum 01.08.2006 um die Senkung der Unterkunftskosten......"

Und als letzter Satz in dem Schreiben steht dann "Sollte es Ihnen bis zum 01.08.2006 nicht gelingen, Ihre Unterkunftskosten zu senken oder den unangemessenen hohen Teil eigenverantwortlich aufzubringen, behalten wir uns vor, Sie danach verbindlich aufzufordern, in eine preislich angemessene Wohnung umzuziehen."

Was heißt das nun? Bekomme ich dann nach dem 01.08.2006 noch einmal eine 3 - 6 monatige Frist und geht danach (nach dem 01.08.) dann auf einmal alles ganz schnell?

Falls ich dann nach dem 01.08.2006 aufgefordert werde, umzuziehen (egal ob mit einer Frist oder ohne), kann ich dann immer noch sagen, dass ich dann den zu hoehen Anteil selber übernehme oder muss ich dann zwingend umziehen?
Über Nachweise von Eigenbemühungen steht hier überhaupt nichts.

Den SB bekommt man mal wieder nicht ans Telefon. Habe es beim letzten Mal über 3 Tage alle halbe Stunde versucht und erst jemanden am 3. Tag erreicht.

Wäre für Eure Antworten sehr dankbar.

simplezauber
12.05.2006, 10:20
Hallo Freeman,

vergiss das mit dem Telefon! Das klappt eh nicht. Ich werd mich jetzt auch auf die Socken machen und denen persönlich auf die Finger klopfen !!!

Upsala
12.05.2006, 11:27
Unterkunftskosten
Sie beziehen seit ….
Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist die überhöhte Miete als Bedarf der Leistungsberechtigten anzuerkennen, so lange es diesen Personen nicht möglich oder nicht zumutbar ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder andere Weise die Mietaufwendungen zu senken, längstens aber sechs Monate.
Um zu vermeiden, dass die ARGE XXXX nur noch die angemessene Miete in der Leistungsberechnung ansetzt, fordern wir Sie auf, sich ab sofort intensiv um die Senkung Ihrer Unterkunftskosten zu bemühen (z. B. durch Untervermietung oder Wohnungswechsel). Diese Bemühungen müssen Sie uns bis xx.xx.2006 jeden Monat unaufgefordert am Monatsende belegen. Geeignete Nachweise sind z.B. bei Bewerbungen um Wohnungen eine Aufstellung, mit der Sie dokumentieren, wann Sie mit wem telefoniert haben und welche Gründe einer Anmietung entgegen standen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, können Sie sich an Ihre zuständige Sachbearbeitung wenden. Wir weisen Sie bereits jetzt darauf hin, dass bei der Berechnung Ihrer Leistungen ab
xx.xx.2006 die Unterkunftskosten nur noch in Höhe der angemessenen Mietobergrenze von
xxx,xx € berücksichtigt werden.
Sollten berechtigte Gründe vorliegen, durch die es Ihnen nicht möglich bzw. nicht zumutbar ist, eine Senkung der Unterkunftskosten herbeizuführen, dann teilen Sie diese bitte umgehend schriftlich Ihrer Sachbearbeitung mit und legen Sie entsprechende Nachweise bei.

So stehts bei mir geschrieben. Ist sicherlich nicht allgemeingültig! Solltest dein Amt aber trotzdem auffordern, besser schriftlich, dir auch mal die Alternativen aufzuzeigen, so es sie gibt. Das möglichst flott!