StephanK
11.05.2006, 15:43
In den Finanzbeziehungen zwischen der Bundesagentur und den für die "Kosten der Unterkunft" verantwortlichen Kommunen scheint es gehörig zu knirschen - womöglich zum Nachteil der Alg II-Bezieher.
Alg II wird als einheitliche Leistung ausgezahlt, also die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts zusammen mit den Kosten der Unterkunft. So sieht das SGB II es vor. "Hinter den Kulissen" ist es so, dass die Bundesagentur die Gesamtleistung auszahlt und die Kommunen ihren Anteil für die Kosten der Unterkunft an die Bundesagentur überweisen. Offenbar tun sie das so schleppend, dass die Bundesagentur jetzt damit droht, nur noch die Regelleistung zu überweisen. Das hätte die Folge, dass wir den Kosten der Unterkunft sozusagen hinterherlaufen könnten und die Gemeinde oder den Landkreis auffordern müssten, dieses Geld direkt an uns zu zahlen.
Auch wenn ich den Ärger auf der BA-Seite verstehen kann, halte ich das doch für eine Ungeheuerlichkeit.
Lest die Pressemitteilung selbst:
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 11. Mai 2006
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BA fordert Kommunen auf, Kosten für kommunale Leistungen zu erstatten
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Kommunen, die gemeinsam mit ihr Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II betreuen, aufgefordert entstandene Außenstände bei der Auszahlung der kommunalen Leistungen zu erstatten und durch Teilnahme am Lastschriftverfahren diese künftig zu vermeiden. Für kommunale Träger, die diesem Verfahren nicht zustimmen, wird die BA ab Juli die Auszahlung der kommunalen Leistungen einstellen.
Die BA zahlt seit Beginn vergangenen Jahres für kommunale Träger Leistungen aus. Die kommunalen Träger sind verpflichtet, diese Vorleistungen umgehend zu erstatten. In vielen Fällen ist das auch der Fall. Diese Kommunen haben entweder der BA eine Abbuchungsermächtigung erteilt oder überweisen die Kosten auf der Grundlage von täglichen Einzelnachweisen. Allerdings gibt es auch Kommunen, die ihrer Verpflichtung nicht vollständig nachkommen. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Außenstände der BA auf durchschnittlich 220 Millionen Euro. Der BA bzw. dem Bund entstanden und entstehen so nicht unerhebliche Vermögensschäden.
Das Verfahren wurde bisher geduldet, um die Auszahlung der Leistungen aus einer Hand sicherzustellen. Da sich keine gravierende Verbesserung abzeichnet, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die BA nunmehr aufgefordert geordnete finanzielle Verhältnisse mit allen Konsequenzen herzustellen.
Daher wurden nun alle kommunalen Träger, die bisher noch keine Einzugsermächtigung zur Sicherstellung einer taggleichen Erstattung erteilt haben, aufgefordert dies bis zum 15. Juni 2006 nachzuholen. In Fällen, in denen kommunale Träger nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die BA ab Juli an Arbeitslosengeld II-Bezieher keine kommunalen Leistungen mehr auszahlen. Das betrifft zunächst alle Neu- bzw. Fortzahlungsbewilligungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Einmalzahlungen. Für laufende Fälle erfolgt die Umstellung mit Beginn eines neuen Bewilligungsabschnittes.
Alg II wird als einheitliche Leistung ausgezahlt, also die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts zusammen mit den Kosten der Unterkunft. So sieht das SGB II es vor. "Hinter den Kulissen" ist es so, dass die Bundesagentur die Gesamtleistung auszahlt und die Kommunen ihren Anteil für die Kosten der Unterkunft an die Bundesagentur überweisen. Offenbar tun sie das so schleppend, dass die Bundesagentur jetzt damit droht, nur noch die Regelleistung zu überweisen. Das hätte die Folge, dass wir den Kosten der Unterkunft sozusagen hinterherlaufen könnten und die Gemeinde oder den Landkreis auffordern müssten, dieses Geld direkt an uns zu zahlen.
Auch wenn ich den Ärger auf der BA-Seite verstehen kann, halte ich das doch für eine Ungeheuerlichkeit.
Lest die Pressemitteilung selbst:
Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 11. Mai 2006
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BA fordert Kommunen auf, Kosten für kommunale Leistungen zu erstatten
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Kommunen, die gemeinsam mit ihr Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II betreuen, aufgefordert entstandene Außenstände bei der Auszahlung der kommunalen Leistungen zu erstatten und durch Teilnahme am Lastschriftverfahren diese künftig zu vermeiden. Für kommunale Träger, die diesem Verfahren nicht zustimmen, wird die BA ab Juli die Auszahlung der kommunalen Leistungen einstellen.
Die BA zahlt seit Beginn vergangenen Jahres für kommunale Träger Leistungen aus. Die kommunalen Träger sind verpflichtet, diese Vorleistungen umgehend zu erstatten. In vielen Fällen ist das auch der Fall. Diese Kommunen haben entweder der BA eine Abbuchungsermächtigung erteilt oder überweisen die Kosten auf der Grundlage von täglichen Einzelnachweisen. Allerdings gibt es auch Kommunen, die ihrer Verpflichtung nicht vollständig nachkommen. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Außenstände der BA auf durchschnittlich 220 Millionen Euro. Der BA bzw. dem Bund entstanden und entstehen so nicht unerhebliche Vermögensschäden.
Das Verfahren wurde bisher geduldet, um die Auszahlung der Leistungen aus einer Hand sicherzustellen. Da sich keine gravierende Verbesserung abzeichnet, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die BA nunmehr aufgefordert geordnete finanzielle Verhältnisse mit allen Konsequenzen herzustellen.
Daher wurden nun alle kommunalen Träger, die bisher noch keine Einzugsermächtigung zur Sicherstellung einer taggleichen Erstattung erteilt haben, aufgefordert dies bis zum 15. Juni 2006 nachzuholen. In Fällen, in denen kommunale Träger nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die BA ab Juli an Arbeitslosengeld II-Bezieher keine kommunalen Leistungen mehr auszahlen. Das betrifft zunächst alle Neu- bzw. Fortzahlungsbewilligungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Einmalzahlungen. Für laufende Fälle erfolgt die Umstellung mit Beginn eines neuen Bewilligungsabschnittes.