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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg II-Zahlung mancherorts bald ohne Miet-Anteil?


StephanK
11.05.2006, 15:43
In den Finanzbeziehungen zwischen der Bundesagentur und den für die "Kosten der Unterkunft" verantwortlichen Kommunen scheint es gehörig zu knirschen - womöglich zum Nachteil der Alg II-Bezieher.

Alg II wird als einheitliche Leistung ausgezahlt, also die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts zusammen mit den Kosten der Unterkunft. So sieht das SGB II es vor. "Hinter den Kulissen" ist es so, dass die Bundesagentur die Gesamtleistung auszahlt und die Kommunen ihren Anteil für die Kosten der Unterkunft an die Bundesagentur überweisen. Offenbar tun sie das so schleppend, dass die Bundesagentur jetzt damit droht, nur noch die Regelleistung zu überweisen. Das hätte die Folge, dass wir den Kosten der Unterkunft sozusagen hinterherlaufen könnten und die Gemeinde oder den Landkreis auffordern müssten, dieses Geld direkt an uns zu zahlen.

Auch wenn ich den Ärger auf der BA-Seite verstehen kann, halte ich das doch für eine Ungeheuerlichkeit.

Lest die Pressemitteilung selbst:

Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 11. Mai 2006
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BA fordert Kommunen auf, Kosten für kommunale Leistungen zu erstatten

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat Kommunen, die gemeinsam mit ihr Empfänger von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II betreuen, aufgefordert entstandene Außenstände bei der Auszahlung der kommunalen Leistungen zu erstatten und durch Teilnahme am Lastschriftverfahren diese künftig zu vermeiden. Für kommunale Träger, die diesem Verfahren nicht zustimmen, wird die BA ab Juli die Auszahlung der kommunalen Leistungen einstellen.

Die BA zahlt seit Beginn vergangenen Jahres für kommunale Träger Leistungen aus. Die kommunalen Träger sind verpflichtet, diese Vorleistungen umgehend zu erstatten. In vielen Fällen ist das auch der Fall. Diese Kommunen haben entweder der BA eine Abbuchungsermächtigung erteilt oder überweisen die Kosten auf der Grundlage von täglichen Einzelnachweisen. Allerdings gibt es auch Kommunen, die ihrer Verpflichtung nicht vollständig nachkommen. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Außenstände der BA auf durchschnittlich 220 Millionen Euro. Der BA bzw. dem Bund entstanden und entstehen so nicht unerhebliche Vermögensschäden.

Das Verfahren wurde bisher geduldet, um die Auszahlung der Leistungen aus einer Hand sicherzustellen. Da sich keine gravierende Verbesserung abzeichnet, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die BA nunmehr aufgefordert geordnete finanzielle Verhältnisse mit allen Konsequenzen herzustellen.

Daher wurden nun alle kommunalen Träger, die bisher noch keine Einzugsermächtigung zur Sicherstellung einer taggleichen Erstattung erteilt haben, aufgefordert dies bis zum 15. Juni 2006 nachzuholen. In Fällen, in denen kommunale Träger nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die BA ab Juli an Arbeitslosengeld II-Bezieher keine kommunalen Leistungen mehr auszahlen. Das betrifft zunächst alle Neu- bzw. Fortzahlungsbewilligungen bei den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Einmalzahlungen. Für laufende Fälle erfolgt die Umstellung mit Beginn eines neuen Bewilligungsabschnittes.

Seebarsch
11.05.2006, 18:20
Für die Alg 2 Empfänger wäre das verheerend.
Als Folge müssten an 2 verschiedenen Stellen Anträge gestellt, bearbeitet und ausgezahlt werden. Allerdings stellen ständige 220 Mio ja auch keinen Pappenstiel dar! Die "Vorfinanzierung" durch die BA kostet sicherlich einiges an Zinsen. Diese Zinsen werden mit Sicherheit nicht durch den Bund oder die Kommunen erstattet. Ausserdem hat ja nach dem Artikel der BMA der BA den Weg klar vorgegeben.

Vielen Dank ihr lieben säumigen Kommunen !
8) :kotz: 8)

Betroffener
12.05.2006, 01:30
Tja,

ALG II und Sozialgeld Empfänger zwischen den Mühlen von BA und Kommune. Die haben ja sonst nichts zu tun, als zwischen beiden Ämtern hin und her zu rennen, um ihr Überleben und die Miete zu sichern.

Mit Hartz IV sollten die Verschiebebahnhöfe beendet werden - aber bewusst ohne dafür tatsächlich echte Voraussetzungen zu schaffen über z.B. klare Definitionen zur Wohnung und Miethöhe.

Nun versuchen offensichtlich einige Kommunen sich zu entziehen aus dem ihnen größtenteils aufgezwungenen Mietanteil von 71% und versuchen den Bund über die BA auf dem Rücken der "Almosenempfänger" zu erpressen, daß:

1. die Anteile verändert werden zugunsten der Kommunen (die Sozialhilfezeit war sicherlich erheblich billiger)
2. wenn das nicht funktioniert, die Angemessenheit neu nach unten zu definieren
3. ggf. die Zahlungen einzustellen mangels Masse.

Denkbar wäre dieses Szenario jedenfalls. Leider.

StephanK
12.05.2006, 07:35
Das betriebswirtschaftliche Denken ist ja seit einigen Jahren in die kommunale Haushaltsführung eingedrungen. Es ist keineswegs nur Sprachspielerei, wenn in der Fachwelt inzwischen gerne vom "Konzern Stadt" gesprochen und geschrieben wird.
Andere Konzerne werden "saniert", indem unrentable Betriebsteile oder Tochterfirmen entweder dicht gemacht, an ausländische Investoren verkauft oder in Billiglohnländer verlagert werden.
Die Kommunen haben in länger zurückliegenden Zeiten ihre Armen in Armenspitäler gesteckt und die, die dort nicht mehr hineinpassten, schlicht vor die Stadtmauer gesetzt. Sind wir eigentlich - außer in Sachen Rhetorik - sehr viel weiter? :twisted: