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ALN - Robot
02.06.2005, 14:00
Die Mieterhöhung bei Modernisierung gem. § 559 BGB

Hat der Vermieter heizenergiesparende Verbesserungen durchgeführt und verlangt deswegen eine Mieterhöhung nach
§ 3 Miethöhegesetz (jetzt § 559 BGB), so muss er dem Mieter vorrechnen, welche Einsparung eingetreten ist
(Rechtsentscheid des Kammergerichts, 8 RE-Miet 6159/00,
Beschluss vom 17.8.2000 - WuM 2000, 535).

Er braucht allerdings keine Wärmebedarfsberechnung beizufügen (BGH, VIII ARZ 3/01, Rechtsentscheid vom 10.4.2001).

Aber er hat im Erhöhungsschreiben entsprechende Tatsachen darzulegen, die dem Mieter eine qualifizierte Überprüfung ermöglichen
(AG Hamburg-Barmbek, 816 C 331/03, Urteil vom 3.12.2003, MieterJournal 2004, 37).

Mietrechtliche Urteile und Tipps vom Mieterverein zu Hamburg
http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-recht/recht_m-mietrecht-mietertipps-urteile.htm

Modernisierung - DMB (Dt. Mieterbund)
http://www.mieter-themen.de/printout712.html