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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Enge räumliche Gemeinschaft spricht für Einstandsgemeinsch.


StephanK
08.10.2007, 16:27
Gericht: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 21.09.07
Aktenzeichen: L 7 B 151/07 AS ER

Kernaussage: Bei einer sehr engen räumlichen Gemeinschaft (gemeinsame Nutzung von Bett und Kleiderschrank) ist die Annahme einer reinen Zweck-Wohngemeinschaft praktisch ausgeschlossen und bei mehr als einjährigem Zusammenwohnen die gesetzliche Vermutung einer Einstandsgemeinschaft allenfalls durch zusätzliche, dagegen sprechende Tatsachen zu widerlegen.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=72125&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses