Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld für Ältere: Nichts dazugelernt
ALN - Robot
08.10.2007, 19:50
http://www.iwkoeln.de/pic/logo.gif
Teile der SPD, aber auch anderer Parteien erwägen, die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für Ältere von gegenwärtig
18 Monaten auf bis zu 24 Monate zu erhöhen. Dabei ist im vergangenen Jahr die Kürzung von zuvor 32 Monaten auf 18 Monate
gerade erst voll wirksam geworden.
Die Rolle rückwärts sei gerecht, weil Ältere auch länger eingezahlt hätten, heißt es jetzt.
Damit wird jedoch der Charakter der Arbeitslosenversicherung als Risikoversicherung verkannt.
Außerdem könnte die Kehrtwende zum Bumerang für ältere Beschäftigte werden.
Weiterlesen... (http://www.iwkoeln.de/home.aspx?i=20581&t=27)
Ich muss zu dem Thema auch mal was sagen...
Allgemein finde ich gerecht jemanden der länger einzahlt auch länger Geld aus dem ALG I Topf zuzugestehen.
Nur muss man zwischen dem Modell von Beck und von Rütgers unterscheiden.
Beck will die ALG I Bezugsdauer erhöhen, und zwar ans Alter gekoppelt. Eine Gegenfinanzierung gibt es nicht, daher ist es mit höheren Kosten verbunden. Sollte sich kein weiterer Überschuss der BA herausstellen, muss die Arbeitslosenversicherung wohl wieder leicht erhöht werden. (Wurde sie nicht erst gesenkt?)
Rütgers möchte auch die Bezugsdauer erhöhen, allerdings gekoppelt an die Jahre, die man eingezahlt hat, nicht an das Alter. Gegenfinanziert soll es dadurch werden, dass es den jüngeren weggenommen wird. Jüngere heißt hier aber nichtnur U25... sondern auch gekoppelt an die Jahre die man eingezahlt hat.
Bei der derzeit unsicheren Joblage halte ich Modell Rütgers für untragbar.
Modell Beck wäre wenigstens das darüber sprechen Wert.
Nur wieso dann nicht gleich sagen dass die gesamte Agenda 2010 ein reinfall war?
Man muss sich doch, nachdem das halbe SGB II schon korrekturen durch gerichte erfahren hat, und die anzahl der klagen nicht abnimmt, einmal eingestehen, dass es "schei**" war. Einfach zu überzogen.
Aber es geht ja eher darum das "Gesicht zu wahren", und das halte ich für nicht angebracht.
Wer sich mit dem Thema nur ein wenig beschäftigt der weiss, was läuft. Hier wäre ehrlichkeit der bessere Weg als diese Scheinheiligkeit. Vorallem von Müntefering!
Im überigen halte ich die Meinung des Institutes aus köln mal wieder für einen totalen reinfall :)
ratsuchende
10.10.2007, 17:28
Hallo!
Gerechter ist natürlich, die Bezugsdauer an die Jahre der Versicherungspflichtigen Einzahlungen zu knüpfen.
Wie auch immer sich die Politik entscheidet, eine Verlängerung der Bezugsdauer wird nur max. 5 % der Betroffenen weiterhelfen, die noch eine Chance haben, mit 50 oder 55 Jahren einen Job zu bekommen, evtl. brauchen die etwas länger...
Das Problem wird aber im Grunde nur ein paar Monate hinausgezögert. Wer mit 55 Jahren innerhalb eines Jahres keinen Job bekommt, bekommt ihn wahrscheinlich auch in weiteren 6 Monaten nicht. Und was machen die Betroffenen dann die restlichen 10 Jahre???
Deshalb muß ich Müntefering leider recht geben, daß er gegen eine Verlängerung der Bezugsdauer ist, obwohl auch ich es als ungerecht empfinde.
Deshalb wäre ich dafür, das Alg1 so zu lassen, wie es jetzt ist, dafür aber bei ALG2 die Vermögensfreigrenzen für Ältere und langjährige Beitragszahler erheblich anzuheben und das bei Alg1 gesparte Geld für Weiterbildung und Wiedereingliederungsmaßnahmen zu nutzen. Damit wäre den Leuten mehr geholfen. Die restlichen 10 Jahre können halt nicht mit Alg2 überbrückt werden!!! Da es äußerst knapp bemessen ist, schwindet das Vermögen, in welcher Form auch immer, eh von selber....
Die Geschwindigkeit des Absturzes in die Altersarmut könnte durch höhere Freibeträge abgemildert werden. Die Ungerechtigkeit, daß man 30 oder mehr Jahre gearbeitet und einbazahlt hat und dann innerhalb eines Jahres vor dem nichts steht und gezwungen ist, seine sauer ersparte Altersversorgung innerhalb von ein paar Monaten 10 Jahre vor der Rente ausgeben zu müssen, muß weg!!!
Bei einem Ehepaar, das zusammen 100 Jahre alt ist, wären ja allenfalls 15000 EUR + 20000 EUR im günstigsten Fall als Freibeträge vorhanden. Da die meisten Lebensversicherungen, die häufig die Altersvorsorge bilden, im Alter bereits höher bespart sind, wird die Altersvorsorge bereits 10-15 Jahre vor Rentenbeginn verbraten und im Alter ist dann nichts mehr da.
Wenn man den Leuten mehr Freibeträge zugesteht, vermehrt sich das Geld noch die nächsten 10 Jahre bis zur Rente. Wird es verkonsumiert, ist es einfach so weg und vermehrt sich anderswo (Wo, das wissen wir ja alle!!!!)
Nämlich bei den Konzernen, Banken und all denen, die eh schon genug haben...
Ich hoffe, daß sich gerade wegen der demografischen Entwicklung bald eine Trendwende für ältere (ab 40 Jahren) Arbeitssuchende abzeichnet.
Seebarsch
14.10.2007, 16:55
Hallo zusammen,
auch wenn man mich jetzt prügelt, halte ich jede Verlängerung des Alg 1 Bezuges, gekoppelt an das Lebensalter, für einen ausgemachten Schwachsinn und reine Populärpolitik nach Geld- bzw. Haushaltslage.
Wenn man sich an die Protagonisten der damaligen Verlängerung der Alg 1 Anspruches, Kohl/Blüm, erinnert und deren Intention zur der Aktion kennt, wird man verstehen warum ich das sage.
Die Verlängerung, in Verbindung mit der Regelung des § 428 SGB III, hat nur zwei Ziele. Das eine war die Verringerung der Statistik durch den § 428 SGB III und das andere war es, der deutschen Wirtschaft, durch eine Verkürzung der Lücke zwischen Alg und Renteneintritt zu helfen, massiv ältere AN zu entlassen!
Zudem ist meiner Meinung nach eine Koppelung, ausschliesslich an das Lebensalter, völlig ungerecht. Es gibt genug ältere AN die auf Grund ihrer Lebensvita, Selbständigkeit etc., wesentlich kürzer in die ALV eingezahlt haben, als der 40 jährige AN der seit seinem 15 Lebensjahr versicherungspflichtig gearbeitet hat.
:wut:
Wenn also eine Verlängerung unbedingt kommen soll, müsste die aus Gerechtigkeitsgründen an die Gesamtdauer der Einzahljahre gekoppelt sein.
Das ist allerdings weder finanziell noch aus verwaltungstechnischen Gründen machbar.
StephanK
14.10.2007, 18:29
Diese Diskussion zeigt meiner Meinung nach (wieder einmal) vor allem eines: Die Arbeitslosenversicherung ist von ihrer Entstehung her eine Sozialversicherung. Das bedeutet: bestimmte Risikofaktoren, die mit der persönlichen (Berufs-) Biographie zusammenhängen, werden ausgeblendet und durch einheitliche Beiträge ausgeglichen. Das ist das gleiche Prinzip wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gegenzug haben auch alle Versicherten die gleichen Ansprüche, unabhängig vom individuellen Risiko.
Dieses Prinzip wird durchbrochen durch verlängerte Alg-Bezugsdauern für ältere Arbeitslose. Daran ändert auch die längere Beitragszahlung nichts, denn die Arbeitslosenversicherung ist keine Anspar-Versicherung - oder nur noch in sehr geringem Ausmaß, wie die geringe Spreizung der Alg-Bezugsdauer (nachlesbar in § 127 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__127.html)) zeigt.
Wenn es überhaupt wieder eine verlängerte Bezugsdauer für ältere Versicherte geben soll, dann müsste das dafür nötige zusätzliche Geld aus Steuer- und nicht aus Beitragsmitteln kommen, d.h. der Bund müsste die Mehrkosten der BA erstatten. Allerdings hat das Gegenargument schon eine ganze Menge für sich, dass die längere Bezugsdauer Firmen förmlich dazu einlädt, ihre Belegschaften auf Kosten der Arbeitsagentur - und natürlich der individuell betroffenen Arbeitslosen - zu verjüngen.
Man kann es drehen und wenden wie man will: von der "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes in ein bestimmtes rückwärtiges Körperteil gekniffen sind nun mal vor allem drei Gruppen: Geringqualifizierte, Ältere und Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Ob die kommende massive Subventionierung von Arbeit für diese "Risikogruppen" die bessere Lösung ist wird sich erst noch erweisen müssen.
Sollte die Verlängerung kommen,so ist ja geplant,die Mehrkosten der jüngeren Generation aufzuhalsen,sei es durch einen abgesenkten Regelsatz bei ALG II oder durch weitere Leistungsbeschneidung.Es wurde heute in den Nachrichten,fragt mich nicht wo,das Stichwort ALG II Regelsatz von 200 Euro fallen gelassen.Nun ja,.....
Egal wie es kommt,die ganze Agenda 2010 und diese widerlichen Hartz-Gesetze müssen weg ! Das ist meine Meinung.Und das muss notfalls auch mit mehr als nur einer friedlichen Demonstration geschehen !
Die Möglichkeit lässt das Grundgesetz ja !
Artikel 20
[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
MfG
Codeman
Seebarsch
14.10.2007, 20:42
Ja, ja das Versicherungsprinzip!
Das habe ich garnicht mehr erwähnt, da der Grundgedanke zur Einrichtung der Arbeitslosenversicherung durch die Politiker permanent ad absurdum geführt wird!
:(
So, Versicherungsprinzip, das habe ich auch in meinem Beitrag vergessen...
Es ist doch normal so, dass die Arbeitslosenversicherung nichts anderes ist als eine Versicherung, wie z.b auch fürs KFZ... hier wird auf die letzten 2 Jahre geschaut, wieviel man hier eingezahlt hat.
Daraus entsteht ein Anspruch! Entweder bei einem Jahr arbeitet innerhalb der letzten 2 Jahre 6 Monate, oder bei vollen 2 Jahren entstehen 12 Monate.
Würde man jetzt hieran drehen, dass bei über xx Jahre aus den 2 Jahren aufeinma 18Monate entstehen, kann da doch was nicht stimmen.
Vorallem wenn bei nem Jüngeren aus den 2 Jahren aufeinma nurnoch 6 Monate entstehen...
Es müssten doch normal alle gleich behandelt werden, egal wie alt, da bei allen auf die letzten 2 Jahre geschaut wird und nicht wielange sie wirklich im Leben gearbeitet haben.
Würde das daher durchkommen verstößt es meiner Meinung nach gegen die Gleichbehandlung aus dem GG!
StephanK
15.10.2007, 09:19
Es müssten doch normal alle gleich behandelt werden, egal wie alt, da bei allen auf die letzten 2 Jahre geschaut wird und nicht wielange sie wirklich im Leben gearbeitet haben.
Würde das daher durchkommen verstößt es meiner Meinung nach gegen die Gleichbehandlung aus dem GG!Genau das ist die Frage!
Zum Vergleich ist ein Blick auf die Krankenversicherung nützlich: Ältere Menschen haben höhere Krankheitsrisiken. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge altersunabhängig und werden nur nach dem Einkommen bemessen. D.h. das höhere Krankheitsrisiko wird auf alle Mitglieder verteilt und die jüngeren zahlen etwas höhere Beiträge als es sein müsste, wenn man das Risiko "gruppenweise" berechnen würde.
Die private Krankenversicherung darf ihre Tarife nach Alter staffeln und tut das auch. Deswegen kann sie jüngeren Menschen niedrige Prämien anbieten und wird für diese Gruppe dadurch attraktiv. Folge: die Mitglieder der gesetzlichen Kassen sind überdurchschnittlich alt, was die Beiträge in die Höhe treibt.
Das lässt sich begrenzt auf die Arbeitslosenversicherung übertragen: Das Arbeitslosigkeits-Risiko älterer Menschen ist jedenfalls dann höher, wenn sie arbeitslos werden, denn dann sind sie meist länger arbeitslos als jüngere. (Allerdings werden sie nicht so schnell arbeitslos wie jüngere, weil sie oft noch unbefristete Verträge haben.)
Dem Prinzip der Sozialversicherung entspricht es eigentlich, diese Unterschiede durch einheitliche Beiträge und einheitliche Leistungen auszugleichen. Wenn man also bei gleichen Beiträgen einer Gruppe (ältere Versicherte) höhere Leistungen (nicht monatlich, sondern durch eine längere Bezugsdauer) zugesteht, entspricht das zwar deren höhrerem Risiko, aber nicht ihren gleichhohen Beiträgen. Risikoadäquanz steht also gegen Beitragsadäquanz, um es ganz knapp mit versicherungstechnischen Begriffen auf den Punkt zu bringen.
Seebarsch schrieb, dass das Versicherungsprinzip schon lange ad absurdum geführt werde. Es ist richtig, dass das Versicherungsprinzip in der Arbeitslosenversicherung vor den Hartz-Reformen nicht streng durchgehalten wurde; die Hartz-Reformen haben einzelne Aspekte davon hineingebracht, allerdings recht unsystematisch. Es gibt jetzt einige Elemente davon (z.B. die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitslosmeldung), andere fehlen bewusst "aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit" oder aus rein politischen Erwägungen. Deswegen folgt die Arbeitslosenversicherung jetzt teilweise dem Versicherungsprinzip, teils sozialstaatlichen Grundsätzen, aber in welchen Punkten sie diesem oder jenem Prinzip folgt ist nicht nach klaren, durchschaubaren und nachvollziehbaren Maximen geregelt, sondern dieser Aufteilung haftet viel unsystematisches an, das deswegen auch den Geruch der Willkür hat.
Das ist übrigens auch der Grund dafür, warum von der Führungsspitze der BA immer wieder Forderungen erhoben werden, dass dieses und jenes nicht aus Beitragsmitteln, sondern durch direkte Zuschüsse des Bundes finanziert werden solle, genauer gesagt die "rein sozialstaatlich" motivierten Leistungen oder Leistungsanteile.
einsamer Wolf
15.10.2007, 11:21
Wenn ich auch mal was dazu sagen darf, in der Schule hatten wir ja alle schon einmal was vom Sozialsystem gehört und wie es funktionieren soll! Das Sozialsystem einer Volkswirtschaft (http://de.wikipedia.org/wiki/Volkswirtschaft) fasst die über Steuern (http://de.wikipedia.org/wiki/Steuern) und Sozialabgaben (http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialabgaben) finanzierten Absicherungen für die Bevölkerung zusammen.
Zum Sozialsystem zählen als Teilsystem u. a. das Gesundheitssystem (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesundheitssystem), die Arbeitslosenversicherung (http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosenversicherung) und die Rente (http://de.wikipedia.org/wiki/Rente). Wie jeder von uns weiß unterliegt dieses System der Volkswirtschaft. Meiner Meinung nach würden wir einen Fehler machen wenn wir jetzt versuchen würden daraus auszubrechen, denn das würde passieren, wenn wir die älteren verstärkt fördern würden zu lasten der jüngeren Generation. Das der Generationen Vertrag nicht mehr funktioniert das wissen wir doch alle! Grundsätzlich liegt es meiner Meinung nach an den Arbeitslosen Zahlen, denn wer bitte schön kommt für das Sozialsystem den auf? Wenn genug Arbeit da wäre dann würde es der Bevölkerung besser gehen, der Einzelhandel und die Großunternehmen hätten mehr Umsätze und sollten dies auch wiederum an die Arbeitende Bevölkerung zugute kommen lassen. Dies geschieht aber schon lange nicht mehr, steigende Umsätze singende Löhne (Maximaler Gewinn), mit dem Wohlwollen der Regierung. Die Agenda 2010 war ein falscher Schritt, darüber sind wir uns doch alle einig. Man hat die Arbeitslosen für die Unfähigkeit der Regierung verantwortlich gemacht und nun bluten wir alle dafür. Die Diskussion um die Erhöhung der ALG I Bezüge für ältere Arbeitslose ist nur ein weiterer Punkt, der deutlich macht das die Agenda 2010 nicht funktioniert. Ich bin mal gespannt was die sich noch so alles einfallen lassen?
Gestern habe ich bei ZDF mitbekommen, wie der DGB sich für eine Erhöhung einsetzte (wahrscheinlich zu Werbe zwecken), der Moderator gab folgendes von sich: Meinen Sie nicht, dass wir damit die Soziale Hängematte für die Arbeitslosen wider ausbreiten?
Ich frage mich echt auf welchen Stern wir leben!:confused:
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