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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : meine schwester darf nicht ausziehen


silvia77
12.05.2006, 10:11
Hallo

Ich wohne mit meiner 21 jährigen Schwester und meiner 2 jährigen Tochter in einer 3 Zimmerwohnung. Da es in den letzten Wochen immer wieder zu Auseinandersetzungen kam, wollen wir getrennte Wege gehen. Sie hat sich ein Wohnungsangebot geholt und ist damit zum Jobcenter gegangen. Die haben den Umzug abgelehnt, mit der Begründung, daß der jetzige Wohnraum angemessen ist. Wir sollen die Wohnung so aufteilen, daß ich mit meiner Tochter in ein Zimmer soll, damit meine Schwester ein eigenes Zimmer bekommt. Ist das Rechtens????

Betroffener
12.05.2006, 12:46
:welcome: Silvia77,

ich nehme mal an, dass Du so um die 29 bist, Deine Schwester hingegen erst 21 Jahre und möglicherweise ohne abgeschlossene Berufsausbildung?

Für unter 25 jährige gelten seit kurzem verschärfte Regelungen bezüglich der Wohnungssuche (Themenkreis Hotel "Mama"), die sich allerdings ausschließlich auf die Eltern beziehen, die für die eigenene "Brut" sorgen sollen anstelle des Staates - nicht aber auf die geschwisterliche Hilfe.

Der Versuch des Abblockens ist legitim, aber so meiner Auffassung nach nicht rechtens. Du hast keine Unterhaltsverpflichtung für Deine Schwester nach BGB und aus dem SGB II heraus ergibt sich eine solche auch nicht. Das gleiche gilt für das Miet- bzw. Wohnverhältnis. Hier ist ausschliesslich die Eltern/Kind-Beziehung angesprochen.

Was ihr aber passieren könnte, wäre der Hinweis auf die Rückzugsmöglichkeit zu den Eltern - was Deiner Schwester sicherlich auch nicht passen dürfte.

P.s. Steht Deine Schwester mit im Mietvertrag oder gibt es einen Untermietvertrag?

silvia77
12.05.2006, 14:34
:patsch: ja, sie steht mit im mietvertrag :patsch:

silvia77
12.05.2006, 14:36
sie hat eine abgeschlossene berufsausbildung

Die Ägypter
12.05.2006, 15:54
Hallo Silvia,

wie groß ist die gem. genutzte Wohnung?

Ich frage das, weil für dich dann ja auch der Mietanteil wegfällt, den die ArGe der Schwester bis Dato leistet... und weil eine Raumaufteilung für dich und dein Kind dann für euch Härten ergibt.

Darüberhinaus ist es aber so, das bei einer zerrütteten Geschwisterbeziehung auch das Zusammenwohnen in einer WG eine Zumutung sein kann (gem. genutzte Räume) - dies wiederum ist mit deiner Erziehungsleistung deinem Kind gegenüber nicht vereinbar, das wäre schon ein mögliches Argument. Das Kindeswohl ist also gefährdet...

Was du unbedingt klären musst - entlässt der Vermieter nur die Schwester aus dem Mietvertrag und kannst du diesen allein weiterführen (Mietrecht).

Was deine Schwester angeht... der ArGe gegenüber schriftlichen Antrag auf Erteilung der Notwendigkeit des Auszuges/Umzuges stellen (per Einschreiben/Rückschein) = wenn sie schriftlich ablehnen, habt ihr mehr rechtliche Handhabe = Widerspruch und Klage.

Ansonsten: du bist deiner Schwester nicht zum Unterhalt verpflichtet und die Schwester ist nicht verpflichtet - einmal von Zuhause ausgezogen - dorthin wieder zurückzukehren!

silvia77
12.05.2006, 19:17
Hallo Kirstin!

Die Wohnung ist 68,20 qm2 groß. Wir bezahlen im Monat 492 Euro Warmmiete. Ich liege somit 48 Euro drüber.

LG Silvia

Betroffener
13.05.2006, 01:17
@Silvia,

bei soviel "drüber" könnte ein Gespräch mit dem Vermieter ggf. helfen.
Viele lassen da mit sich etwas handeln, sofern Mensch nicht unangenehm aufgefallen ist.