Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankengeld oder ALG I beantragen?
minniemaus
12.05.2006, 13:28
Hallo an Alle...
vielleicht kann mir jemand hier helfen...
Ich bin seit mehrere Wochen krankgeschrieben... Ich habe monatelang unter Schmerzen gearbeitet und es ging nicht mehr.. und kann auch unter diesen Bedingungen nicht mehr die Tätigkeit ausüben und was nun? Die Folge wird sein... Ich verliere meine Arbeit...
Mein Freund bezieht Hartz IV
Ich beziehe dann entweder Krankengeld oder werde ALG I beantragen müssen...
Wir wohnen zusammen..
Wie läuft das ab wenn nun ein Partner Hartz IV und der anderer Krankengeld oder Arbeitslosengeld I bezieht?
Auf was sollte ich da achten?
Muss ich Wohngeld beantragen oder werden die Kosten vom AA übernommen?
Für jeden Tip wäre ich dankbar...
Gruss
Minniemaus
Die Ägypter
12.05.2006, 16:43
Hallo Minniemaus....
und/oder gibt es beim Krankengeld nicht - du kannst kein ALG I beziehen, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kannst, aufgrund Krankheit/Krankmeldung.
Zunächst zahlt der Arbeitgeber (6 Wochen) im Anschluss steigt automatisch bei einer fortlaufenden Erkrankung (ohne Unterbrechung) die Krankenversicherung ein (nach entsprechendem Antrag).
Wenn du googlest, findest du zahlreiche Seiten im Netz zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie zum Krankengeld von der KV.
Natürlich wird Krankengeld, genauso wie ALG I und auch dein jetziger Lohn innerhalb einer BG (Bedarfsgemeinschaft) als Einkommen gerechnet. Seid ihr als BG eingestuft?
Die Ägypter
12.05.2006, 16:50
und kann auch unter diesen Bedingungen nicht mehr die Tätigkeit ausüben und was nun? Die Folge wird sein... Ich verliere meine Arbeit...
So einfach ist das mit der Kündigung aufgrund Krankheit nun auch nicht... zumeist wird der AG zunächst eine Untersuchung beim med. Dienst (über deine Krankenversicherung) beantragen. Dort wirst du dann untersucht und der Arbeitgeber erhält NUR eine Mitteilung darüber, wie langwierig deine Erkrankung ist (keine Angaben zur Erkrankung selbst!).
Hiernach könnte er eine krankheitsbedingte Kündigung aussprechen, wenn die Gesundung in weite Ferne prognostiziert wird... aber auch das ist kein "Spaziergang", das hängt von Faktoren, wie deinem Arbeitsvertrag ab, ob kurzfristig Umsetzungen im Betrieb vorgenommen werden können, wie entbehrlich du bist, wieviele Mitarbeiter der Betrieb hat, ob ihr einen Betriebsrat habt (der angehört werden muss), wie lange du dort schon beschäftigt bist... etc. pp. Also auch hier steht einem durchaus die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht offen (innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung), um sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren.
Was du vermeiden solltest, ist irgendwas in Richtung Auflösungsvertrag zu unterschreiben oder dich in eine Eigenkündigung drängen zu lassen (egal was der AG dir an Zugeständnissen anbietet...) denn dann hast du nach dem Krankengeldbezug auf Sicher eine 3 Monatige Sperre zu befürchten hinsichtlich ALG I.
minniemaus
12.05.2006, 18:15
Hallo nefertari1968
danke Dir für die schnelle und ausführliche Antwort...
Wegen Kündigung im Krankheitsfall usw. hatte ich mich auch schon erkundigt bzw. gegoogelt... und habe ähnliche Infos recherchiert...
Ich bin ein paar Jahre in diesem Betrieb... Eine andere Tätigkeit im Betrieb damit ich gesundheitlich entlastet wäre, ist nicht gegeben.. Durch die körperliche schwere Arbeit bedeutet es nur... Schmerzen aushalten und Körper kaputt machen oder Krank... Wieviele wo draussen arbeiten müssen das aushalten und zu welchem Preis... Irgendwann geht es einfach nicht mehr... Wieviele trauen sich nicht mehr zum Dok, um Ihr Arbeitsplatz nicht zu verlieren?... Wieviele Arbeiter schuften für zwei weil rationalisiert wird und um Kosten zu senken...? Alles bekannt und alles keine Einzelfälle... Naja nun darf ich diesen Preis bezahlen... weil es einfach nicht mehr geht... Es wäre dann eine gerechtfertigte Kündigung (krankheitsheitsbedingte)...
Deshalb wollte ich auch wissen, was kommt auf mich zu wie oben beschrieben... Vielleicht kannst Du mir da näheres sagen...
Eine BG besteht nicht, da wir noch nicht zusammen wohnen aber es vorhaben...
Gruss
Minniemaus
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