Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Antrag abgelehnt
enterprise17011
09.10.2007, 09:47
Hallo alle miteinander,
mein ALGII-Antrag wurde abgelehnt. Ich hoffe, dass ich Euch meinen Fall verständlich vortragen kann. Lt. Bescheid, kann ich nur einen Freibetrag bis 7050,-- € geltend machen. Aber aufgrund meines Sparkontos (500,-- €) und meiner Lebensversicherung, welche später auf Rentenbasis ausgezahlt werden soll, beträgt der Rückkaufswert 7514,-- €. D. h. ich hab ein Vermögen in Höhe von 8015,-- €. Ich soll nun den Differenzbetrag zwischen dem Vermögen und 7050,-- € aufbrauchen. Also soll ich auch meine Lebensversichrung aufkündigen. Dies bedeutet für mich, dass meine Altervorsorge "kaputtgemacht" wird.
Mir bleibt nur eins übrig, Widerspruch einzulegen. Desweiteren habe ich mit der Versicherung vereinbart, einen sog. Verwertungsauschluss zu vereinbaren um zu gewährleisten, dass ich nicht voher an die Lebensversicherung ran kann und sie erst im Rentenalter ausgezahlt wird. Diese Bescheinigung von der Versicherung soll mir in den nächsten Tagen zugesandt werden. Geht das auch nachträglich, nach dem Antrag bzw. der Ablehnung?
Diese Bescheinigung und der Widerspruch werde ich dann persönlich bei meinem SB einreichen. Der Widerspruchtext lautet vorläufig so:
"Widerspruch gegen den Bescheid über die Ablehnung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – (SGB II) vom 01.10.2007
Sehr geehrter Herr XXX,
im oben angegebenen Bescheid wird mir fälschlicherweise die Regelleistung abgelehnt. Dies ist aber durch das Vereinbaren eines Verwertungsausschlusses für eine Lebensversicherung nicht der Fall, da dadurch das Vermögen nicht vermindert, sondern lediglich die Altersversorgung gesichert wird.
Auch wird der mir zur Verfügung stehende Altersversorgungsfreibetrag in Höhe von 10.500,-- € nicht überschritten.
Im Übrigen stellt die Sicherung der Altersvorsorge einen wichtigen Grund im Sinne des § 34 SGB II dar, so dass ich mich auch nicht sozialwidrig verhalten habe (siehe Anlage Verwertungsauschluss). Die Verwertung der Lebensversicherung stelle eine unbillige Härte dar, da das Risiko "Leben" nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen neu versichert werden könne.
Ich beantrage den o.g. Bescheid über die Ablehnung aufzuheben und mir die zustehenden Leistungen in voller Höhe zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen"
Was haltet Ihr von dem Text? Kann man noch was hinzufügen oder ändern?
Sollte ich gleichzeitig zum Widerspruch einen Rechtsanwalt einschalten und Klage erheben? Oder erst abwarten? Wie ist es mit den Anwaltskosten und der Prozesskosten? Wie wird dort verfahren?
Ich beziehe schon länger ALGII und die Ablehnung kam nach einem unveränderten Fortsetzungsantrag.
Wie Ihr seht, Fragen über Fragen, aber vielleicht hat ja der eine oder andere einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir seine Erfahrungen berichten.
Ich hab noch was vergessen zu erwähnen: In dem Ablehungsbescheid steht weiterhin: "Die zweckentsprechende Verwendung, für den Lebensunterhalt, des jetzt vorhandenen Vermögen muss durch entsprechende Belege nachgewiesen werden."
D.h. ich muss für jeden Einkauf den ich tätige mir Quittungen ausstellen lassen bis ich auf den Freibetrag runtergekommen bin. Dürfen die das verlangen? Wenn ja, in welchem Gesetz/Urteil steht so was?
Hallo enterprise17011,
Ich würde es so schreiben
Die Anrechnung der Altersvorsorge in Form der Lebensversicherung kann nicht auf den Vermögensfreibetrag nach §12 Abs.2 Nr.1 SGB II angerechnet werden.
Die Lebensversicherung muss fernen bei den Freibetrag nach §12 Abs.2 Nr.2 SGB II angerechnet werden. Eine vorzeitige Verwertung wird durch den Verwertungsausschluss (siehe Anhang) ausgeschlossen.
Daher ist dem Antrag über Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (und den Kosten der Unterkunft) stattzugeben und der Ablehnungsbescheid aufzuheben.
Der §34 spielt in diesem Sinne hier auch keine Rolle.
Ob eine Nachreichung funktioniert?
Ich würde mal sagen, das war eine fehlende Mitwirkung... da du diese jetzt nachholst und die verhältnisse klar darlegst sollte es klappen.
Sollte ich gleichzeitig zum Widerspruch einen Rechtsanwalt einschalten und Klage erheben? Oder erst abwarten? Wie ist es mit den Anwaltskosten und der Prozesskosten? Wie wird dort verfahren?
Du kannst einen Antrag auf einstweillige Anordnung beim SG stellen, da es um existenzsichernde Leistungen geht, ja.
Ob du dafür einen RA brauchst, ist die 2. Frage, denn wie ich deinem bisherigen Schreiben entnehme scheinst du doch ahnung in der Richtung zu haben. Wieso dann nicht selbst machen?
Eine richtige Klage ist erst nach Ablehnung des Widerspruchs möglich.
enterprise17011
09.10.2007, 11:34
Danke für den Tip, mein Widerspruchstext wird immer besser. Ich warte nur noch auf die Bescheinigung von der Versicherung, dann gebe ich den Widerspruch persönlich ab. Ich habe auch schon eine Eingangsbestätigung verfasst, wo mir der SB den Erhalt des Widerspruches quittieren muss.
Ich habe auch schon eine Eingangsbestätigung verfasst, wo mir der SB den Erhalt des Widerspruches quittieren muss.
Dafür reicht auch eine Kopie des Widerspruchs, dieser wird dann einfach von dem Sachbearbeiter gestempelt & unterschieben.
Viel Erfolg wünsche ich.
enterprise17011
10.10.2007, 19:06
Hab da noch was gefunden. Kann ich mich darauf beziehen?: http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p12/p12_10002.html
StephanK
10.10.2007, 19:14
Klar kannst Du das! Das ist keine verbindliche Rechtsnorm, aber doch immerhin die offziellen "FAQ für Sachbearbeiter"... :)
Wo hatte ich wohl meine Informationen her? :engel:
Daraus hatte ich auch erlesen dass kein neuantrag erforderlich ist, wo dann erst wieder ab Antragsabgabe Geld fließt...
Wünsche viel Erfolg beim Widerspruch!
enterprise17011
18.10.2007, 09:00
Hallo Leidesgenossen,
heute morgen lag nun endlich der Verwertungsauschluss der LV in meinem Postfach. Also war nun mein Widerspruch mit den Anlagen komplett und auf gings zur Gemeinde. Hier das Gespräch zwischen mir und dem SB:
Ich: Guten morgen
SB: Moin
Ich: Gegen den Ablehnungsbescheid lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein
Ich übergebe ihm das Schriftstück mit den Anlagen
SB: Das können Sie gerne machen. Ich leite es an die Rechtsabteilung weiter (Hinweis: Unsere Gemeindeverwaltung hat keine Rechtsabteilung)
Ich: Und bitte unterschreiben Sie mir hier noch die Eingangsbestätigung
SB: Reicht nur die Unterschrift, einen Dienststempel habe ich nicht
Ich: Nein das reicht nicht
SB: Ok, ich besorg eben einen Dienststempel
Nach ca. einer Minute kam er wieder
SB: So, bitte schön
Ich: Danke, tschüss
Ich verliess den Raum. Es war eine sehr eisige Atmosphäre in dem Raum.
Und hier noch mal der komplette Widerspruchstext:
Widerspruch gegen den Bescheid über die Ablehnung zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – (SGB II) vom 01.10.2007
Sehr geehrter Herr XXX,
gegen den obengenannten Bescheid lege ich Widerspruch ein. Im oben angegebenen Bescheid wird mir fälschlicherweise die Regelleistung abgelehnt. Dies ist aber durch das Vereinbaren eines Verwertungsausschlusses (auch nachträglich nach der Antragsabgabe) für eine Lebensversicherung nicht der Fall, da dadurch das Vermögen nicht vermindert, sondern lediglich die Altersversorgung gesichert wird. Die Anrechnung der Altersvorsorge in Form der Lebensversicherung kann nicht auf den Vermögensfreibetrag nach §12 Abs.2 Nr.1 SGB II angerechnet werden. Eine vorzeitige Verwertung wird durch den Verwertungsausschluss (siehe Anlage Verwertungsauschluss) ausgeschlossen.
Auch wird der mir zur Verfügung stehende Altersversorgungsfreibetrag in Höhe von 16.250,-- € nicht überschritten.
Im Übrigen stellt die Sicherung der Altersvorsorge einen wichtigen Grund im Sinne des § 34 SGB II dar, so dass ich mich auch nicht sozialwidrig verhalten habe (siehe Anlage Verwertungsauschluss). Die Verwertung der Lebensversicherung stelle eine unbillige Härte dar, da das Risiko "Leben" nur zu wesentlich ungünstigeren Konditionen neu versichert werden könne. Angesichts der Tatsache, dass meine Arbeitslosigkeit bereits mehrere Jahre andauert bin ich außerdem dringend auf eine Aufstockung der Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung angewiesen. Die seit 1997 bestehende LV ist in vollem Umfang hierzu bestimmt. Abschliessend ist noch hinzuzufügen, dass ich darin eine Benachteiligung sehe, nur weil ich vor Antragsstellung eine andere Anlagenform gewählt hatte.
Nach dem SGB I, §13, hätten Sie bei der Antragsabgabe die Pflicht gehabt, mich über weitere Möglichkeiten der Verwertung der Lebensversicherung aufzuklären. Dies ist jedoch nicht geschehen.
Daher ist dem Antrag über Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (und den Kosten der Unterkunft) stattzugeben und der Ablehnungsbescheid aufzuheben.
Ihre diesbezügliche Entscheidung erwarte ich bis zum 26.10.2007
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen
Bescheinigung über Verwertungsauschluss der LVM (Kopie)
Informationsblatt der LVM (Kopie)
Hinweis zur Altersvorsorge
Es war eine sehr eisige Atmosphäre in dem Raum.
Das liegt wohl daran, dass SB es nicht gern mögen wenn sie nicht recht haben...
Aber ne... es liegt eher daran dass nicht gern gezahlt wird...
Aber ich würd das jetzt seinen Weg gehen lassen... sie haben max. 3 Monate Zeit für die Bearbeitung!
Über eine Rückmeldung wie es gelaufen ist würden wir uns sicherlich freuen :)
enterprise17011
18.10.2007, 09:26
Hall fragi, ich hab keine 3 Monate Zeit, ich kann nur noch einen Monat überbrücken. Leihst Du mir dann einen Hut, damit ich in der Fussgängerzone ein wenig betteln gehen kann? (Nicht ernst nehmen!!)
Hall fragi, ich hab keine 3 Monate Zeit, ich kann nur noch einen Monat überbrücken. Leihst Du mir dann einen Hut, damit ich in der Fussgängerzone ein wenig betteln gehen kann? (Nicht ernst nehmen!!)
Die zeit dürfen sie sich aber leider nehmen...
ich würde daher parallel einen Antrag auf Einstweillige Anordnung beim Sozialgericht stellen, eine andere Möglichkeit sehe ich nicht...
Ansonsten kannst du ganz schnell pech haben, dass sie sich die 3 Monate zeit nehmen!
enterprise17011
26.10.2007, 09:23
Hallo Leidesgenossen,
heute läuft die Frist von meinem Widerspruch ab. Für den Fall, dass ich keine Nachricht bekomme, werde ich nächste Woche beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung stellen. Hat jemand von Euch Erfahrungen sammeln können, wie lange es ungefähr dann dauern wird, dass die ARGE sich rührt und meine zustehenden Leistungen zahlt?
Hallo enterprise17011,
ein Widerspruch kann gesetzlich bis zu 3 Monaten dauern / bzw. darf er dauern.
Ein Antrag auf einstweillige Anordnung sollte ~ 1 Monat laufen bis eine Entscheidung fällt, kann sich in einzefällen auch verzögern... aber nach einer Entscheidung hier, sollte eigentlich sofort gezahlt werden.
einsamer Wolf
26.10.2007, 10:58
Das ist unterschiedlich, mein Antrag auf eine einstweilige Anordnung habe ich am 09.08.2007 gestellt. Und bis jetzt habe ich noch keine Entscheidung vom SG erhalten. Bei mir ging es allerdings um die KdU, dass kann man mit deinem Fall nicht vergleichen. Bei dir ist es ja ziemlich eindeutig und dürfte von daher nicht so lange dauern.
enterprise17011
31.10.2007, 10:11
Hallo Leidesgenossen,
heute morgen war ich beim Sozialgericht und habe einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Der Rechtspfleger hat sich meine Unterlagen u.a. auch den ablehnenden Bescheid durchgelesen, dabei grummelte er vor sich hin: "Die spinnen doch". Ich konnte mir dabei das Schmunzeln nicht verkneifen.
Wie dem auch sei, er hatte mir wieder etwas Mut gemacht. Er erzählte mir ausserdem noch, wie es nun weiter geht: Das Gericht fordert die ARGE auf, dazu Stellung zu nehmen und meine Akte wird angefordert. Über jeden Schriftwechsel werde ich informiert. Er führte weiter aus, dass ich gute Chancen hätte. Da er aber kein Richter ist, kann er natürlich nicht entscheiden. Dieser ganze Fall wird aber noch heute dem Richter vorgelegt.
Und hier mein Antrag:
"An
Sozialgericht Oldenburg
Schlosswall 16
26122 Oldenburg
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG zur Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Hiermit beantrage ich
Holger XXX, XXX, XXX – Antragsteller –
der
Gemeinde XXXXXX – Antragsgegnerin –
Amt für Arbeit und Soziales
im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG aufzuerlegen, mir vorläufig die mir zustehenden Leistungen nach SGB II in voller Höhe zu bewilligen.
Mit Bescheid vom 01.10.2007 hat die Antragsgegnerin meinen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II abgelehnt (Kopie ist beigefügt). Dieser Bescheid ist rechtswidrig. Mir nach dem SGB II eindeutig zustehende Leistungen wurden nicht bewilligt.
Am 18.10.2007 habe ich gegen den Bescheid der Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt (Kopie ist beigefügt und gilt somit auch als Begründung für diesen Antrag).
Ich verfüge zur Zeit über keine finanzielle Mittel (entsprechende Belege sind beigefügt). Damit kann ich meinen Lebensunterhalt nicht decken und meine Miete nicht bezahlen. Die mir zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel liegen deutlich unter dem Existenzminimum, wie es im SGB II definiert wird. Da ich meine Miete nicht zahlen kann, drohen mir Mietschulden. Ich verfüge auch nicht über entsprechende Ersparnisse, mit denen ich vorübergehend meinen Lebensunterhalt bestreiten und meine Mietzahlungen sicherstellen könnte. Ich kann daher nur noch im November 2007 mit der Summe aus meinem Sparbuch meinen Lebensunterhalt bestreiten. Eine Kopie meines Sparbuches habe ich beigefügt.
Es ist mir jedoch nicht möglich, die Entscheidung im regulären Widerspruchs- und Klageverfahren abzuwarten. Daher besteht in diesem Fall Eilbedürftigkeit.
Edewecht, 31.10.2007"
Nun heisst es abwarten und Tee trinken. Sobald ich wieder was erfahre, werde ich Euch hier weiter auf dem Laufenden halten.
StephanK
31.10.2007, 10:43
Dieser ganze Fall wird aber noch heute dem Richter vorgelegt.... und dürfte damit auch wirklich in's Laufen kommen! Ich denke, Du hast das ganz richtig angepackt und bin zuversichtlich, dass die ganze Sache jetzt flott über die Bühne geht. Gutes Gelingen! :)
enterprise17011
01.11.2007, 18:50
Hallo Leidesgenossen,
nun läuft ja der Widerspruch bzw. mein Antrag auf einstweilige Anordnung über das Sozialgericht. Und wie man weiss, sind solche Vorgänge sehr zeitraubend. Nun kam mir die Idee einfach einen neuen Antrag stellen, weil sich die Voraussetzungen ja nun geändert haben (Verwertungsauschluss wurde vor der neuen Antragsabgabe gemacht). Schliesslich muss jeder Antrag bearbeitet werden, egal ob schon ein Widerspruch bzw. eA läuft. Ich verliere zwar einen Monat, aber besser als gar nichts unternehmen.
Wie sieht Ihr das? Kann man das machen bzw. hat das schon mal jemand von Euch gemacht und was ist dabei raugekommen.
StephanK
01.11.2007, 21:41
Einen neuen Antrag kannst Du ohne weiteres stellen, ja.
enterprise17011
06.11.2007, 18:41
Hallo Leidesgenossen,
als hätte ich es geahnt, nun gehen die Schikanen seitens der ARGE los. Was war geschehen? Gestern erhielt ich ein Schreiben von der ARGE (bei mir ist es eigentlich die Gemeinde, aber ich nenn es mal für alle verständlich ARGE), in dem ich aufgefordert wurde, bis zum 15.11. detailliert nachzuweisen, wofür ich mein Geld ausgebe (meine Kontoauszüge haben die ja schon). Ich schaute auf dem Kalender, der 1. April war es nicht ;-)
Auch war keine Begründung aufgeführt, warum die das verlangen. Also, ich bin ja nun etwas schlauer geworden, geht es denen einen Schei.. an, wofür ich mein Geld ausgebe. Ich habe sofort eine schriftliche Erklärung verfasst, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, so was zu verlangen und ich meine Mitwirkungspflicht in Form der Vorlage meiner Kontoauszüge voll erfülle und das die Aufforderung detalliert nachzuweisen, wofür ich mein Geld ausgebe ich dazu nicht verpflichtet bin und es auch keine rechtliche Grundlage ohne Begründung gibt.
Heute morgen bin ich dann mit der schriftlichen Erklärung und mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde (dazu komm ich später noch) zur ARGE gefahren.
Ich habe dem SB gefragt, mit welcher Begründung er die Nachweise haben möchte. Er meinte nur lapidar, dass ich ungewöhnlich viel übers Internet einkaufe. Ich meinte daraufhin, dass er weit über sein Ziel hinausgeschossen ist und es ihm nicht angeht, wo, wie oft und wieviel ich ausgebe. Ich habe ihm dann noch die schriftliche Erklärung in die Hand gedrückt. Ich fragte ihn dann nach meinen kopierten Kontoauszügen und ob er sie noch habe. Er meinte nur, die Akte liegt mittlerweile beim Sozialgericht. Ich tat sehr erstaunt und verwundert (aber ich wusste das ja, habs ja selber in die Wege geleitet). Dann hab ich mich von ihm verabschiedet.
Auf dem Flur ein paar Türen weiter ging ich dann (mit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde) ins Büro vom Amtsleiter (dem SB habe ich das nicht mitgeteilt, wo ich als nächtes hingehe), der war leider nicht da, aber dafür sein Stellvertreter. Ich schilderte ihm den Vorfall mit dem SB, und plötzlich stürmte der SB in das Büro vom stellv. Amtsleiter. Der SB musste natürlich sehr verwundert den Raum wieder verlassen. Ich übergab dem stellv. Amtsleiter noch die schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde und verabschiedete mich von ihm.
So weit die Geschichte im Amt. Ich weiss (bitte keine Erklärung darüber), dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde im Grunde genommen nicht viel bringt. Aber das Sozialgericht hatte mich gebeten, sämtlichen Schriftverkehr mit der ARGE in 2facher Form zukommen zu lassen. Denn ich glaube kaum, dass die ARGE meine Beschwerde und die komische Aufforderung der Nachweise dem Sozialgericht zukommen lässt (die schneiden sich ja sonst ins eigene Bein).
Daher habe ich dem Sozialgericht nun das komische Schreiben, meine Erklärung dem SB gegenüber und die Dienstaufsichtsbeschwerde dem Sozialgericht zukommen lassen.
Ich komm nun zu der Erkenntnis, dass die ARGE sich auf den Schlips getreten fühlt bzw. nicht zugeben möchte, dass sie Fehler gemacht haben und nun alles versuchen, mich unterzubuttern, weil ich das Sozialgericht mit der Beantragung der einstweiligen Anordnung beauftragt hatte.
Soweit nun die Fortsetzung der unendlichen (unglaublichen) Geschichte. Bin mal gepannt, was die sich als nächtes einfallen lassen. Ich halte Euch auf dem Laufenden.
StephanK
07.11.2007, 16:53
(...) geht es denen einen Schei.. an, wofür ich mein Geld ausgebe. Ich habe sofort eine schriftliche Erklärung verfasst, dass es keine rechtliche Grundlage gibt, so was zu verlangen und ich meine Mitwirkungspflicht in Form der Vorlage meiner Kontoauszüge voll erfülle und das die Aufforderung detalliert nachzuweisen, wofür ich mein Geld ausgebe ich dazu nicht verpflichtet bin und es auch keine rechtliche Grundlage ohne Begründung gibt.Völlig richtig! Ein solches Ansinnen ist ebenso abwegig wie rechtswidrig. Dein "Landkreis Lummerland" scheint zu glauben, sich seine Gesetze selbst schreiben zu können, aber dem ist nicht so. Ich kann also nur empfehlen, hart zu bleiben!
enterprise17011
14.11.2007, 12:14
Hallo Leidesgenossen,
es ist vollbracht, das Sozialgericht gab mir recht. Meine Lebensversicherung mit Verwertungsausschluss wird nicht berücksichtigt. Auch das, was die ARGE noch von mir verlangte konnte aus dem Weg geräumt werden. Nun warte ich ab, wann der Bewilligungsbescheid bei mir eintrudelt.
In diesem Forum konnte ich viele nützliche Beiträge auch für meinen Fall nutzen. Es lohnt sich zu kämpfen, auch wenn es schwer fällt.
es ist vollbracht, das Sozialgericht gab mir recht.
Gratulation.
Das war auch nicht anders zu erwarten, denn das Gesetz war hier doch relativ klar :)
Betroffener
14.11.2007, 18:58
Erstmal:
Herzlichen Glückwunsch zum Erfolg.
Nun warte ich ab, wann der Bewilligungsbescheid bei mir eintrudelt.
Aber nicht zu lange warten. Denn auch hier gibt es Fristen, in denen Du notfalls die Zwangsvollstreckung gegen die ArGe auf Basis der Gerichtsentscheidung anstoßen mußt.
Es gab und gibt immer noch ArGen, die Urteile schlicht ignorieren und das Urteil "verfällt" dann sozusagen, wenn der gerichtliche Sieger sich nicht um den "Vollzug" des Urteiles gekümmert hat.
Ich wünsche Dir, das alles glatt geht.
Hallo. Ich hab so ziemlich das gleiche Problem wie enterprise:wut:
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