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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommen des Freundes


Blackcat7
02.06.2005, 14:38
Hallo....ich hab da mal ne frage: ich wohne seit 1,5 jahren mit meinem freund zusammen, der als Einkommen momentan ca. 400 € unterhalt von seinem Vater bezieht, zusätzlich ger´´geht er auf 400 € - Basis jobben. Ab Herbst macht er ne Ausbildung (ca. 500 € Einkommen, dazu der Unterhalt seines Vaters....
Jetzt die Frage: inwieweit wird dies auf ALG II angerechnet, zumal der Unterhalt ja ne sache zwischen seinem vater und ihm ist....
Wir wohnen zus. in einer 58 qm - Wohnung, sind bislang aber noch nicht zusammen gemeldet, d.h. er ist noch bei seiner Mutter gemeldet....
kann man da dann nicht was dran drehen???
LG Cat

Schneida
03.06.2005, 00:06
dran drehen

ich glaube, da musst Du gar nicht viel drehen. Die Gerichtsurteile, die bisher ergangen sind, gehen zumeist davon aus, dass eine eheähnliche Gemeinschaft erst bei Zusammenwohnen ab ca. 3 Jahren besteht, bei gemeinsamen Kindern, bei gemeinsamer Kontoverfügung und so weiter.

Außerdem nagt Dein Partner ja auch am Hungertuch.

Gib in Deinem Antrag an, dass ihr eine Wohngemeinschaft seid - da musst Du also gar nichts drehen - damit bist Du eine "Ein-Peronen -Bedarfsgemeinschaft" und alles ist gut.

Wenn jemand zweifeln sollte: Widerspruch - Sozialgericht. Dann machst Du Dich schlau hier auf den Seiten oder z.B. bei Tacheles Wuppertal.

Alles Gute

E.Schneider