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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Einkommensanrechnung


starlight27
10.10.2007, 08:51
Hallo, Leutz.

hoffe die frage is jetzt ni doof, aber es gibt dinge, die ich nich versteh ...mal kurz: hab jetzt nach 6 wochen hartz4 zum glück wieder arbeit seit dem 1.oktober,,,hab das ende september auch direkt mit ner veränderungsmitteilung schriftlich gemeldet und danach noch in diese4m komischen callcenter gesagt, um meinen beratungstermin abzusagen..nachdem es wohl keiner von beiden für nötig hielt, das mal im system zu vermerken, hab ich von der beraterin nen brief bekommen, dass ich ohne wichtigen grund gefehlt hätte..haha..und mir nen neuen termin aufgedrückt..also ich wieder angerufen, die frau bestätigte mir auch, dass nix vermerkt war ...naja..die eigentliche frage, dass diese mir jetzt zum ersten mal gesagt hat, dass die noch ne kopie vom vertrag brauchen (kann ich grade noch verstehen...und irgendwie zusatzblatt 2.1 und 2.2 (wo ich auch nicht weiss, was da eigentlich draufsteht), die irgendwie monatlich vom chef ausgefüllt werden müssten, wo er beschreiben muss, was ich verdiene ...
WARUM??? hab das echt no nie gehört ..und musste ja vorher auch keiner (i war auch noch ni hartz4)...nur irgendwie isses schon peinlich, wenn ich das meinem chef monatlich vorlegen soll...

2.frage wäre noch...hab ja nun noch das geld für oktober bekommen, obwohl ich ja die arbeit habe..höre nun überall was andres..die einen sagen, ich muss es zurückzahlen, die andren sagen, es steht mir zu, da ich ja erst im november mein erstes gehalt bekomme und nicht 6 wochen von nix leben kann...


schon mal danke für die antworten ...

fragi
10.10.2007, 08:58
Hallo starlight27,

erstmal zu nummer 2.

Wenn dein erstes Geld wirklich erst im November kommt, kannst du das Geld für Oktober behalten. Es gilt hier das Zuflussprinzip, also Geld kann nur angerechnet werden, wenn es in dem Monat auch zufließt.
Klär das am Besten mit dem AG ab, dass das geld nicht doch noch am letzten Tag im Oktober kommt....

Zu Nr.1

DU brauchst der Arge weder Vertrag sonst noch irgendwas geben, wenn du genug verdienst um aus dem ALG II herauszukommen. So verfahren mit zusatzblättern usw musst du nur, wenn du zu wenig Verdienst und weiterhin auf ergänzendes ALG II angewiesen bist.
Das scheint mir aber laut deinen Aussagen nicht der Fall zu sein.

Also geh am Besten mal persönlich zur ARGE, und leg die Situation da.
Auch mit dem Termin der nichtmehr sein musste usw...
Meld dich ab 1.11 ab, und leg auch da, das dein erster Lohn da erst kommt, und falls nachweise gefordert werden, frag wie sie die kontoauszüge gern hätten...
Sie haben dir wenn das Geld erst im Nov. für oktober noch Leistungen zu zahlen!

Und wie gesagt auf nen Vertrag haben sie kein Anrecht meiner Meinung nach!

starlight27
10.10.2007, 09:04
bin definitiv nicht mehr drauf angewiesen...sobald ich mein erstes gehalt bekomme...is ja ne vollzeit..nur das mit hingehen is nen problem..muss ja montag bis freitag arbeiten ...

fragi
10.10.2007, 09:06
bin definitiv nicht mehr drauf angewiesen...sobald ich mein erstes gehalt bekomme...is ja ne vollzeit..nur das mit hingehen is nen problem..muss ja montag bis freitag arbeiten ...

Dann setz es am besten schriftlich auf, aber einschreiben mit rückschein!

Nimm aber nicht ne Veränderungsmitteilung, sondern schreib was eigenes, dass sie wenigstens drauf schauen müssen was es ist und nicht sehen oh veränderungsmitteilung, ab auf den stapel.

Wenn du für den Hintergrund des Schreibens ein paar § brauchst sag das noch, dann sammel ich dir das ein wenig zusamm.

Nur das schreiben musst du dann selbst machen :)

starlight27
10.10.2007, 09:17
immer her mit den paragraphen ;) so muss jetzt arbeiten..schau heut abend wieder rein

fragi
10.10.2007, 09:31
Gut:

Das Zuflussprinzip: §2 Abs. 2 ALG II-V (http://bundesrecht.juris.de/algiiv/__2.html)

Mehr brauchst du zur begründung gar nicht... und halt dass du dich ab nächsten Monat abmeldest, da dein zu berücksichtigendes Einkommen nach §11 SGB II dann zu hoch wäre.

Achja, hatteste die veränderungsmitteilung als Einschreiben geschickt?

Auch wenn nicht, nimm in die Begründung noch auf "mit Mitteilung vom xx.xx.xxxx habe ich ihnen mitgeteilt, dass ich ab 01.10 wieder einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehe. Deshalb konnte ich den Termin am xx.xx.xxxx nicht warnehmen. Den nächsten Termin am xx.xx.xxxx kann ich dahingehend auch nicht warnehmen, da ich ansonsten meinen Arbeitsplatz gefährde"

so oder so ähnlich, ist dir überlassen! :)

Viel Erfolg, achja und viel Spaß bei der Arbeit, und natürlich Glückwunsch zum Job!

starlight27
10.10.2007, 23:40
vielen dank erstmal für die info...
ach ja...die veränderungsmitteilung hab ich höchstpersönlich abgeliefert...deswegen war ich ja so erstaunt, dass das keiner für nötig hielt, es zu erwähnen ...und den ersten termin habe ich telefonisch abgesagt, den zweiten per email und per telefon...naja, ich wart denn auf die dritte einladung..gelle? ;)