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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosmeldung muss persönlich erfolgen


ALN - Robot
15.05.2007, 14:00
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif

Gericht: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 01.03.07
Aktenzeichen: L 1 AL 7/06

Kernaussage: Ein Erwerbsloser muss persönlich bei der Arbeitsagentur erscheinen, wenn er sich arbeitslos meldet. Eine nur telefonische oder schriftliche Meldung reicht nicht aus, weil nur der persönliche Kontakt es möglich macht, wie vom Gesetz vorgesehen die Vermittlungsbemühungen möglichst frühzeitig beginnen zu lassen.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=67558&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Urteils