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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigene Wohnung unter 25


Rayden
12.05.2006, 16:57
Hi
ich hab mich auch hier angemeldet um für einen Freund was zu fragen. Ich kann mir das gar nicht vorstellen, das das so sein kann..
Er lebt noch bei seinen Eltern, die beide berufstätig sind. Wahrscheinlich verdienen sie soviel Geld, dass sie auch weiterhin für ihn sorgen können.
Er ist 23 Jahre alt, studiert noch aber wird demnächst abbrechen. Kann er einen Antrag auf ALGII stellen und von zu Hause ausziehen? Oder sind seine Eltern dazu verpflichtet, ihn weiterhin von ihrem Einkommen durchzufüttern?
Dann sind etwas besser verdienende Menschen mit Kindern ja schlechter gestellt, als Familien die wenig verdienen und deren Sohn dann den Antrag stellen kann.. :shock:
Er will unbedingt ausziehen, damit er in ein anderes Bundesland gehen kann indem die Jobsituation besser ist. Ist sowas möglich (mit Ausnahmeregelungen oder Ähnlichem)? Vielleicht kann man ja eine schwierige Familiensituation vorgeben, in der die Eltern nicht gewillt sind weiterhin Geld zu bezahlen und in der ständig Streit herrscht. Was laut seiner Aussage auch zutrifft..

Theoretisch wohnt er doch momentan in einer Bedarfsgemeinschaft, da müsste er doch 25 sein um ausziehen zu können oder? Ich hab sogar gehört, dass man in Zukunft erst mit 27 ausziehen kann - is da was dran?

Wie sieht es denn aus, wenn er in eine Wohnung zieht, diese 3 Monate selbst finanziert und dann den Antrag auf ALGII stellt? Muss er dann ausziehen und wieder daheim einziehen? Er lebt doch dann in einem 1 Personenhaushalt was man ja als Bedarfsgemeinschaft auffassen kann, da keine weiteren Personen da sind, die für ihn sorgen können :?

Gar nicht so einfach dieses ganze Thematik!
Wär echt dankbar wenn jemand auf meine vielen Fragen eingehen könnte :D

Die Ägypter
12.05.2006, 17:46
Hallo....

jap... die Eltern sind unterhaltspflichtig - und wenn dein Freund schon im ALG II-Bezug steht, muss er seinen Auszug explizit beantragen und bekommt diesen nur durch, wenn er die zerrütteten Familienverhältnisse darlegen kann (Ermessensspielraum des/der entscheidenden SB)...

Aber selbst dann endet nicht zwingend auch die Unterhaltspflicht der Eltern, nur wird dann eben Barunterhalt zu leisten sein und je nach ArGe/SB wird entweder der Unterhaltsanspruch übergeleitet, fiktiv angerechnet oder von deinem Freund erwartet, sich um diesen Elternunterhalt entsprechend zu bemühen...

Wenn er vor ALG II-Bezug auszieht - ist er ausgezogen, es wird nicht von ihm erwartet dann zurückzuziehen - Nachteil: er muss ggf. darlegen können wovon er gelebt hat in der Zwischenzeit und... er muss alles selbst finanzieren vom Umzug angefangen bis hin zur Kaution (die sonst ggf. auf Darlehensbasis bewilligt würde) und auch die Erstausstattung alleine "wuppen"...

Ist nicht so einfach... die Argumentation wegen besserer Jobchancen umziehen zu wollen, wird nicht ziehen! Allerdings kann sich dein Freund um einen Job außerhalb bemühen und dadurch den Umzug notwendig machen... Da heißt es dann Zähne zusammenbeissen "solange du die Füße unter unserem Tisch..." etc. und Augen zu und durch.

Ich weiß, es ist eine Zumutung - zum Einem für den jungen Erwachsenen, der sich endlich verselbständigen möchte (notwendig für die persönliche Entwicklung!!!!) und zum Anderen auch für die Eltern dieser betr. "Jugendlichen", die einfach auch mal das Recht auf Eigenleben haben wollen... und nicht immer einen 23, 24 - oder 25-jährigen daheim rumspringen haben wollen (mit Null Privatsphäre für alle Beteiligten!)...

Rayden
12.05.2006, 18:35
Erstmal Danke für die schnelle Antwort nefertari.
Was bedeutet den ArGe/SB?
Er steht wie gesagt momentan noch nicht im Bezug von ALGII.
Das heißt die Eltern müssen ihm nach Auszug, den er komplett selbst finanzieren muss, weiterhin Geld geben, das dann in die Kalkulation des ALGII miteinfliesst?
Er könnte sich doch aber voerst mit einem Minijob oder ähnlichem über Wasser halten und wenn dieser im schlimmsten Fall weggekürzt wird und er nichts findet, ALGII beantragen oder? Er muss also nicht wieder zu Hause einziehen, damit der Staat sich die Kosten für die Wohnung spart?
Er muss natürlich am Anfang wie du schon gesagt hast, erstmal Kaution und Ausstattung der Wohnung selbst finanzieren, hätte aber wenigstens den Vorteil mal von daheim weg zu kommen.

Forumadmin
11.07.2006, 15:21
Was bedeutet den ArGe/SB?


ARbeitsGEmeinschaft / SachBearbeiter

StephanK
12.07.2006, 17:12
Er könnte sich doch aber voerst mit einem Minijob oder ähnlichem über Wasser halten und wenn dieser im schlimmsten Fall weggekürzt wird und er nichts findet, ALGII beantragen oder? Er muss also nicht wieder zu Hause einziehen, damit der Staat sich die Kosten für die Wohnung spart?
Er muss natürlich am Anfang wie du schon gesagt hast, erstmal Kaution und Ausstattung der Wohnung selbst finanzieren, hätte aber wenigstens den Vorteil mal von daheim weg zu kommen.Es ist nicht so, dass bei "unberechtigt Ausgezogenen" das Alg II komplett wegfiele - es werden "nur" keine Kosten der Unterkunft gezahlt, die 345 €-Regelleistung aber schon.
Wenn er also einen Job findet, kann er damit ggf. auch eine eigene Wohnung finanzieren; allerdings wird Einkommen natürlich teilweise angerechnet - also man muss dann schon einiges verdienen, um damit eine Wohnung komplett selbst finanzieren zu können.

SID1
12.07.2006, 17:41
Minijob?
400 €?
bei Alg bleiben ihm von den 400 € gerade 165 € übrig.den Rest zieht das Arbeitsamt ein :shock:
Traurig aber war