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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer 1-Euro-Job trotz einem (baldigen) festen Arbeitsplatz?


Elizabethtown
10.10.2007, 18:18
Hallo,

ich hätte folgende Frage und ich hoffe, Ihr könnt mir helfen:

im März 2007 habe ich mein Studium beendet. Danach habe ich mich für eine Referendariatsstelle beworben. Eine solche wurde mir erst für April 2008 zugesagt (erfahrungsgemäß würde es sich aber nach vorne verschieben).
Ich habe angefangen, in einem Shop von Bekannten als Aushilfe zu arbeiten.
Das Geschäft lief nicht gut und wurde im Mai geschlossen. Da ich sofort danach keinen neuen Job bekommen habe, habe ich ALG II beantragt. Dieser wurde bewilligt. Daraufhin habe ich einen Profiling Kurs gemacht.
Im August habe ich einen Termin bei der ARGE gehabt.
Dieser hat mir ein 1-Euro-Job im Altenheim quasi aufs Auge gedrückt.
Ich habe ihm gesagt, dass ich bis jetzt noch nie in so einem Bereich gearbeitet habe und ich Bedenken habe, ob ich das physisch packe. Auf meine Frage, ob er mir denn nichts büromäßiges anbieten kann, meinte er, dass im Moment nichts mit Büro frei ist und ich solle erstmal als Alltagsbetreuerin anfangen.
Ich habe das jetzt etwa 5 Wochen gemacht und mir geht es richtig schlecht. Ich bin einfach nicht der Mensch, der mit sowas umgehen kann, an mir gehen die Eindrücke und Schicksale nicht spurlos vorbei.
Das habe ich heute auch meinem Sachbearbeiter geschildert.
Außerdem habe ich vor 2 Tagen verbindlich eine Referendariatsstelle schon für Januar 2008, also in etwa 2 ½ Monaten, angeboten bekommen, die ich auch sofort angenommen habe.
Das habe ich meinem Sachbearbeiter auch gesagt. Und dass ich den Job im Altenheim nicht mehr machen möchte, da mich das nervlich fertig macht. Hat er auch eingesehen. Nun habe ich nächste Woche wieder einen Termin bei ihm. Er möchte mir einen anderen 1-Euro-Job anbieten.
Ich verstehe das nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist Sinn und Zweck eines solchen 1-Euro-Jobs, Langzeitarbeitslose wieder an den Rhythmus eines festen Arbeitstages zu gewöhnen und so deren Einstellung für den Arbeitgeber zu machen. So ähnlich meinte das auch mein Sachbearbeiter („1-Euro-Job als Sprungbrett“).
- Das passt doch nicht auf meinen Fall, oder?
Ich möchte später weder in der Altenpflege noch irgendwo im Küchenbereich arbeiten.
Ich möchte nur nicht auf der Straße landen, solange ich meine (bezahlte) Referendariatsstelle noch nicht antreten habe.
- Außerdem steht § 2 Abs. 1 SGB II: „Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in ABSEHBARER Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.“
Was heißt hier absehbar? Wie lange ist eine absehbare Zeit?
Ich werde doch in absehbarer Zeit (im Januar) eine Arbeitsstelle haben.
- Kann er mich noch mal zu einem 1-Euro-Job „zwingen“? Oder kann ich das unter den o.g. Gründen ablehnen?
Was soll ich machen, ich bitte um Eure Hilfe.

Elisabeth

StephanK
10.10.2007, 19:01
:welcome: Elisabeth,
ich nehme mal an, dass Du den 25. Geburtstag noch vor Dir hast und deswegen zu jener Kundengruppe der ARGE gehörst, die besonders scharf "rangenommen" wird.

Deiner Argumentation kann ich ganz und gar folgen, und ein "Sprungbrett" (das ein 1-€-Job sowieso nur in seltenen Fällen mal ist) brauchst Du auch nicht.

Einen 1-€-Job definitiv abzulehnen zieht immer erst mal eine Sanktion nach sich, die (falls Du im genannten Alter bist) auch äußerst deftig ausfallen kann, nämlich als Totalentzug der Leistung. Das ist also schon ein ziemliches Wagnis. Deswegen wäre es taktisch klüger, so viel und so lang wie möglich zu verhandeln - immer unter der Beteurung, dass Du Dich ja nicht drücken wollest, aber (1) nur eine Aufgabe in Frage komme, der Du psychophysisch gewachsen bist und (2) die Zeit in der Tat absehbar ist, bis Du aus der Bedürftigkeit in's Referendariat (ein juristisches?) entschwindest. Zusätzliches, wenn auch schwächeres Argument: ein 1-€-Job soll ja ein Eingliederungsleistung sein, also zumindest halbwegs zu Deinen Erfahrungen, Fähigkeiten und Absichten für den späteren Berufsweg passen. Bedarfe bei irgendwelchen Trägern sollen hingegen gerade keine Rolle spielen - schließlich ist das ganze ja kein Arbeitsverhältnis, wie § 16 Abs. 3 SGB II ausdrücklich festhält.

Elizabethtown
10.10.2007, 21:32
Hallo StephanK,
zunächst danke für Deine schnelle Antwort.

Bin schon über 25 Jahre alt.

Ich sehe einfach keinen Sinn darin, jetzt noch einen neuen 1-Euro-Job anzunehmen, wenn ich eh in knapp 2 1/2 Monaten mit dem Referendariat anfange.
Das Problem ist, dass ich auch keine Jobs kriege, Bewerbungen schreibe ich genug. Abgesehen von einigen mangelnden Kenntnissen liegt es meistens daran, dass die Leute kein Interesse daran haben, jm. einzuarbeiten, der in absehbarer Zeit wieder aufhört.
Das weiß auch mein Sachbearbeiter. Ich verstehe nicht, warum er auf Teufel komm raus mich noch für ca. 2 Monate in einen 1-€-Job stecken möchte.
Soweit ich das verstanden habe, ist der 1-€-Job keine Gegenleistung für das erhaltene Arbeitslosengeld. Das kann doch nicht rechtens sein.
Ich muss in dieser Situation doch mehr Rechte haben, oder?

StephanK
10.10.2007, 21:51
Ich sehe einfach keinen Sinn darin, jetzt noch einen neuen 1-Euro-Job anzunehmen, wenn ich eh in knapp 2 1/2 Monaten mit dem Referendariat anfange.Im Hinblick auf Deine Ausbildung hat es auch keinen - allenfalls könnte es später im Lebenslauf besser aussehen...
Dass die Job-Chancen für diesen kurzen Zeitraum schlecht sind, ist klar - jedenfalls für halbwegs anspruchsvolle Dinge. Kellnern oder dergleichen könntest Du natürlich auch für ein paar Wochen.
Soweit ich das verstanden habe, ist der 1-€-Job keine Gegenleistung für das erhaltene Arbeitslosengeld.Nicht direkt, aber das "fordern-und-fördern"-Konzept, das Teil von Hartz IV hat, macht de facto schon so 'ne Art Gegenleistung daraus. Das kann doch nicht rechtens sein. Ich muss in dieser Situation doch mehr Rechte haben, oder?Gerade hinsichtlich der 1-€-Jobs ist es schwierig, denn vorbeugenden Rechtsschutz gibt es nicht, siehe hier im Forum (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=1518). Es gibt also im Konfliktfall nur den ziemlich harten Weg: nicht hingehen, Sanktion abwarten und sich dann dagegen wehren. Dies ist der Hintergrund dafür, dass ich dazu geraten hatten, die Sache möglichst im Vorfeld zu klären.