Kamy0815
11.10.2007, 13:54
Hallo,
da unser Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt wurde mit der Begründung wir seien trotz Kinderzuschlag hilfebedürftig i.S.d. SGB II, haben wir ALG 2 beantragt.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Unsere Situation sieht wie folgt aus:
Ich bin seit längerer Zeit arbeitsunfähig und bekomme bis auf weiteres Krankengeld i.H.v. monatlich rund 1300,- €. Meine Freundin ist Studentin und verfügt als Einkommen über 300,- Erziehungsgeld (wird bei ALG2 nicht angerechnet) und 154,- Kindergeld. Unser Sohn ist knapp ein Jahr alt und hat kein Einkommen.
Uns war klar, dass meine Freundin als Studentin keinen Anspruch auf ALG II hat. Soweit, so gut.
Im Antrag wird daher dann mein Einkommen (1300,- € und das Kindergeld 154,-) zu Grunde gelegt. Insgesamt haben wir damit 1454,00 € als Einkommen. Von einer Gesamtmiete (warm) werden bei meinem Sohn und mir insgesamt 2/3 der Miete berücksichtigt. Als Regelsatz für mich wurden 312,- €, für meinen Sohn 208,- € berücksichtigt. Wir kommen insgesamt auf einen Bedarf von rund 940,- €.
Natürlich übersteigt das Einkommen (Krankengeld und Kindergeld) unseren Bedarf, so dass kein Anspruch besteht.
Problematisch daran finde ich aber, dass das Job-Center so tut, als müsste das Einkommen wirklich nur für 2 Personen ausreichen. Das ist aber nicht der Fall, da ich mit meinem Einkommen ja auch meine Freundin unterhalten muss, wozu ich aufgrund des gemeinsamen Kindes auch gesetzlich verpflichtet bin.
Hätten wir den Fall, dass sie BAFÖG bekäme, so wurde das BAFÖG doch auch zu unserem Einkommen hinzugerechnet.
Ich verstehe schon, dass es für meine Freundin direkt kein ALG2 gibt, da dieses eben keine Studienfinanzierung ist. Das aber einfach so getan wird, als seien wir nur 2 (statt drei) Personen, die darüber hinaus auch nur 2/3 der Miete zahlen (statt 3/3) kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.
Nach meiner Information sind für meine Freundin als Studentin zumindest fiktiv die Abzüge nach § 11 Abs II Nr.7 SGB II anzusetzen, da sich eine Unterhaltsverpflichtung meinerseits meiner Freundin gegenüber gesetzlich aus § 1615l BGB ergibt. Dieses wurde im Bescheid den Job-Centers nicht berücksichtig.
Kann mir jemand von euch etwas dazu sagen, bzw. weiterhelfen?
Danke
kamy
da unser Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt wurde mit der Begründung wir seien trotz Kinderzuschlag hilfebedürftig i.S.d. SGB II, haben wir ALG 2 beantragt.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Unsere Situation sieht wie folgt aus:
Ich bin seit längerer Zeit arbeitsunfähig und bekomme bis auf weiteres Krankengeld i.H.v. monatlich rund 1300,- €. Meine Freundin ist Studentin und verfügt als Einkommen über 300,- Erziehungsgeld (wird bei ALG2 nicht angerechnet) und 154,- Kindergeld. Unser Sohn ist knapp ein Jahr alt und hat kein Einkommen.
Uns war klar, dass meine Freundin als Studentin keinen Anspruch auf ALG II hat. Soweit, so gut.
Im Antrag wird daher dann mein Einkommen (1300,- € und das Kindergeld 154,-) zu Grunde gelegt. Insgesamt haben wir damit 1454,00 € als Einkommen. Von einer Gesamtmiete (warm) werden bei meinem Sohn und mir insgesamt 2/3 der Miete berücksichtigt. Als Regelsatz für mich wurden 312,- €, für meinen Sohn 208,- € berücksichtigt. Wir kommen insgesamt auf einen Bedarf von rund 940,- €.
Natürlich übersteigt das Einkommen (Krankengeld und Kindergeld) unseren Bedarf, so dass kein Anspruch besteht.
Problematisch daran finde ich aber, dass das Job-Center so tut, als müsste das Einkommen wirklich nur für 2 Personen ausreichen. Das ist aber nicht der Fall, da ich mit meinem Einkommen ja auch meine Freundin unterhalten muss, wozu ich aufgrund des gemeinsamen Kindes auch gesetzlich verpflichtet bin.
Hätten wir den Fall, dass sie BAFÖG bekäme, so wurde das BAFÖG doch auch zu unserem Einkommen hinzugerechnet.
Ich verstehe schon, dass es für meine Freundin direkt kein ALG2 gibt, da dieses eben keine Studienfinanzierung ist. Das aber einfach so getan wird, als seien wir nur 2 (statt drei) Personen, die darüber hinaus auch nur 2/3 der Miete zahlen (statt 3/3) kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.
Nach meiner Information sind für meine Freundin als Studentin zumindest fiktiv die Abzüge nach § 11 Abs II Nr.7 SGB II anzusetzen, da sich eine Unterhaltsverpflichtung meinerseits meiner Freundin gegenüber gesetzlich aus § 1615l BGB ergibt. Dieses wurde im Bescheid den Job-Centers nicht berücksichtig.
Kann mir jemand von euch etwas dazu sagen, bzw. weiterhelfen?
Danke
kamy