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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung und Frage zur Berechnung


Kamy0815
11.10.2007, 13:54
Hallo,

da unser Antrag auf Kinderzuschlag abgelehnt wurde mit der Begründung wir seien trotz Kinderzuschlag hilfebedürftig i.S.d. SGB II, haben wir ALG 2 beantragt.
Der Antrag wurde abgelehnt.

Unsere Situation sieht wie folgt aus:
Ich bin seit längerer Zeit arbeitsunfähig und bekomme bis auf weiteres Krankengeld i.H.v. monatlich rund 1300,- €. Meine Freundin ist Studentin und verfügt als Einkommen über 300,- Erziehungsgeld (wird bei ALG2 nicht angerechnet) und 154,- Kindergeld. Unser Sohn ist knapp ein Jahr alt und hat kein Einkommen.

Uns war klar, dass meine Freundin als Studentin keinen Anspruch auf ALG II hat. Soweit, so gut.

Im Antrag wird daher dann mein Einkommen (1300,- € und das Kindergeld 154,-) zu Grunde gelegt. Insgesamt haben wir damit 1454,00 € als Einkommen. Von einer Gesamtmiete (warm) werden bei meinem Sohn und mir insgesamt 2/3 der Miete berücksichtigt. Als Regelsatz für mich wurden 312,- €, für meinen Sohn 208,- € berücksichtigt. Wir kommen insgesamt auf einen Bedarf von rund 940,- €.
Natürlich übersteigt das Einkommen (Krankengeld und Kindergeld) unseren Bedarf, so dass kein Anspruch besteht.
Problematisch daran finde ich aber, dass das Job-Center so tut, als müsste das Einkommen wirklich nur für 2 Personen ausreichen. Das ist aber nicht der Fall, da ich mit meinem Einkommen ja auch meine Freundin unterhalten muss, wozu ich aufgrund des gemeinsamen Kindes auch gesetzlich verpflichtet bin.

Hätten wir den Fall, dass sie BAFÖG bekäme, so wurde das BAFÖG doch auch zu unserem Einkommen hinzugerechnet.
Ich verstehe schon, dass es für meine Freundin direkt kein ALG2 gibt, da dieses eben keine Studienfinanzierung ist. Das aber einfach so getan wird, als seien wir nur 2 (statt drei) Personen, die darüber hinaus auch nur 2/3 der Miete zahlen (statt 3/3) kann ich irgendwie nicht nachvollziehen.

Nach meiner Information sind für meine Freundin als Studentin zumindest fiktiv die Abzüge nach § 11 Abs II Nr.7 SGB II anzusetzen, da sich eine Unterhaltsverpflichtung meinerseits meiner Freundin gegenüber gesetzlich aus § 1615l BGB ergibt. Dieses wurde im Bescheid den Job-Centers nicht berücksichtig.


Kann mir jemand von euch etwas dazu sagen, bzw. weiterhelfen?

Danke

kamy

fragi
11.10.2007, 14:13
Hallo Kamy0815,

das mit dem ALG II ist leider so korrekt, daher sehe ich da nicht viele Chancen...

Aber beim Kindergeldzuschlag könnte man doch ansetzen... :)

Haste nen richtigen Bescheid mit Einkommen usw wo drauf steht das ist zu wenig? Dann können wirs ja nen bissl erhöhen...

Ich würde an deiner Stelle einen Antrag auf Wohngeld stellen. Wohngeld solltest du bekommen, da du über dem ALG II Betrag liegst.

Damit wirst du dein Einkommen ein wenig aufstocken. Da deine Freundin kein Bafög bekommt, wird sie hier auch mit eingeschlossen.
->Aber mal was anderes, wie ist sie eigentlich Krankenversichert?

Dadurch hast du offensichtlich ja dann mehr Einkommen, und dann würde ich erneut den Antrag auf Kinderzuschlag stellen! :)

Kamy0815
11.10.2007, 14:39
Hallo Fragi,

Danke für die super-schnelle Reaktion.

Ja, ich habe einen richtigen Widerspruchbescheid von der Familienkasse, wo steht, dass wir dem Grunde nach einen Anspruch auf 63,- Kinderzuschlag haben, wir diesen aber nicht bekommen, da wir mit den 63,- € unseren Restbedarf nicht decken, weil selbst danach noch ein restlicher Bedarf von 37,- € übrig bleibt.

Wohngeld habe ich beantragt, dieses wurde abgelehnt, da mein Einkommen zu hoch ist.

Mein Freundin ist in der "studentischen Krankenversicherung" und zahlt hier monatlich so an die 58,- €.

Grüße

Kamy

fragi
11.10.2007, 14:58
Hier (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohngeld/diwo.shtml) der Wohngeldrechner der Stadt Berlin. Denke der wird dir helfen.

Wenn ich grob überschlage sehe ich da schon einen Wohngeldanspruch, aber rechne damit ruhig nochmal selber nach :)

Die Krankenversicherung deiner Freundin kannst du da ales freiwillige KV angeben und damit auch absetzen!

Kamy0815
11.10.2007, 15:17
Hallo Fragi,

der Rechner ist mir bekannt. Ich habe ihn mal probiert und seinerzeit auch die Meldung erhalten, dass ich einen Anspruch habe. Leider führte der Bescheid des Wohngelsamtes aber zu einer anderen Aussage, nämlich, dass ein Anspruch nicht besteht;-)

Kamy

fragi
11.10.2007, 15:21
der Rechner ist mir bekannt. Ich habe ihn mal probiert und seinerzeit auch die Meldung erhalten, dass ich einen Anspruch habe. Leider führte der Bescheid des Wohngelsamtes aber zu einer anderen Aussage, nämlich, dass ein Anspruch nicht besteht:wink:

Dann müssen sie was übersehen haben... vielleicht deine Freundin nicht mit einbezogen in die Rechnung? Sie studiert zwar aber bezieht ja nach deinen Angaben kein Bafög oder dergleichen...

Also falls du ihn (noch) hast, kontrollier den Ablehnungsbescheid ma, der müsste ja ne kleine aufschlüsselung haben oder?

Wenn kein ALG II Anspruch besteht wegen zuviel Einkommen und für den Kinderzuschlag zu wenig da ist, ist vom Gesetzgeber normal vorgesehen Wohngeld + Kinderzuschlag. Jemand muss nen Fehler gemacht haben, entweder ist die Kinderzuschlagsrechnung falsch oder die vom Wohngeld. Eine graunzone gibts da nicht. Und die ALG II Berechnung stimmt!

StephanK
11.10.2007, 15:33
Nach meiner Information sind für meine Freundin als Studentin zumindest fiktiv die Abzüge nach § 11 Abs II Nr.7 SGB II anzusetzen, da sich eine Unterhaltsverpflichtung meinerseits meiner Freundin gegenüber gesetzlich aus § 1615l BGB ergibt. Dieses wurde im Bescheid den Job-Centers nicht berücksichtig.Dort könnte ein bisher unerkannt gebliebenes Problem versteckt sein: § 11 II Nr. 7 SGB II setzt voraus, dass die Unterhaltsverpflichtung durch gerichtliche Entscheidung oder notarielle Urkunde festgeklopft ist. Wenn das so ist, muss sie allerdings berücksichtigt werden - und wenn sie es nicht wird, ist der Ablehnungsbescheid insoweit rechtswidrig und es sollte Widerspruch erhoben werden, wenn die Widerspruchsfrist noch läuft. Ansonsten solltet Ihr zum Notar gehen und die Unterhaltsvereinbarung beurkunden lassen.

Kamy0815
11.10.2007, 17:53
Du hast Recht. Es gibt keine entsprechende gerichtliche Entscheidung und auch keine notariell beglaubigte Urkunde.
Nichts desto trotz kann ich nicht verstehen, dass die Familienkasse sagt wir hätten zu wenig Geld und das JobCenter und das Wohngeldamt Leistungen wegen "Reichtums" ausschließen:wut:.

Ich weiß auch nicht, wo da der Fehler liegt und habe gerade keine Ahnung, wo ich ansetzen könnte, um das herauszufinden.

Kamy

StephanK
11.10.2007, 20:56
Ich weiß auch nicht, wo da der Fehler liegt und habe gerade keine Ahnung, wo ich ansetzen könnte, um das herauszufinden.Er könnte durchaus im System liegen...
Sicher bin ich mir aber nicht, weil ich nicht nachrechnen kann. Dazu müsste ich Miete, Heizkosten, Wohnungsgröße und den genauen Krankengeld-Betrag kennen.

Allerdings haben solche "Ferndiagnosen" immer ihre Ecken und Kanten und man übersieht doppelt leicht etwas. Deswegen hielte ich es in Eurem "Grenzfall" (und in finanzieller Hinsicht seit Ihr das wohl wirklich) für besser, wenn Ihr eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen würdet. Dort kann man nämlich knifflige Punkte sehr viel leichter und schneller klären; ein Forum wie dieses gerät da auch bei bestem Willen und eigentlich guter Verständigungsqualität schlicht an seine Grenzen.

Adressen von Beratungsstellen, von denen viele eher auf das Thema Arbeitslosigkeit spezialisiert sind, findest Du hier (http://www.my-sozialberatung.de/baseportal/my-sozialberatung.de/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/adressen&Bundesland~=Berlin); für andere, deren Schwerpunkt eher bei der familiären/sozialen Situation liegen, habe ich leider kein Verzeichnis gefunden.

fragi
12.10.2007, 07:23
Er könnte durchaus im System liegen...

Nein, es gibt hier normal keine Grauzone wie ich erläutert habe, eine der beiden muss falsch sein, da muss irgendwo ein Fehler sein!