PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildungsplatz kündigen


Mausi20783
11.10.2007, 17:23
Halli Hallo!

Mein Fall ist etwas komplizierter.

Bin im 2. Lehrjahr in einer Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt.
Dort ist so im letzten JAhr einiges vorgefallen.

Ich musste dort für alles meinen Kopf hinhalten-zb. Chef hat Frist verpasst und ich muss eine Eidestattliche Versicherung unterschreiben,wo drin steht das mir das wichtige Schriftstück hinter den Schrank gefallen ist,und das es deshalb nicht zum Gericht gekommen ist.
Obwohl es vom Chef verpennt wurde. Auch sonst bin ich dort der LAufbursche für alles. Hose vom Chef zum Änderungsatelier und essen holen usw
.Ich kann echt net mehr. JEtzt habe ich letzten Donnerstag erfahren,dass ich schwanger bin.
Habe Angst meinem Chef davon zu erzählen und er würde mich ganz sicher nicht besser behandeln und die Kollegen auch nicht. Werde also morgen die Kündigung verschicken,so dass sie am Montag auf dem Tisch liegt.

Jetzt meine Frage:
Habe gehört dass man eine Sperre von 3 Monaten bekommt,wenn man selber kündigt.Habe ich ANpruch auf Arbeitslosengeld?Und würde ich auch Sozialhilfe bekommem`?Bin allerdings noch zuhause gemeldet.Meine Eltern sind vollzeit berufstätig.Haben normales Gehalt von 1.200 netto.

Blöde Situation,aber ich hoffe jemand kann mir helfen

restart
11.10.2007, 17:55
Entweder gibst du die Kündigung persönlich ab und lässt dir den Eingang bestätigen, oder per Fax.

Bei der Post musst du 3 Tage Postweg einkalkulieren, sicherer ist es wenn du dabei eine Empfangsbestätigung verlangst.

Codeman
11.10.2007, 18:27
Deine Kündigung kannst du zum 15.11 einreichen.Allerdings musst du dann eine 3monatige Sperrzeit aushalten.

Ich weiss nicht ob das so günstig wäre.Suche dir doch erstmal einen anderen Ausbildungsplatz um dann dort bei dir zu kündigen.

MfG
Codeman

VIERZEHNNOTHELFER
12.10.2007, 18:21
wenn Du unter 25 bist, NICHT KÜNDIGEN.
Sozialhilfe gibt es nur für Erwerbsunfähige.
Wenn Du zu Hause wohnst, wird es für Dich
sehr wenig geben.
Halte durch, Du bist schwanger und kannst
nach der Elternzeit Deine Ausbildung woanders
beenden, aber mache das zweite Lehrjahr zu Ende
vor der Geburt.
Der Vater des Kindes ist Dir zu Betreuungsunterhalt
verpflichtet, ab 6 Wochen vor der Geburt bis zum
3. Geburtstag des Kindes.

StephanK
12.10.2007, 18:39
Ich schließe mich der Meinung von Vierzehnnothelfer an.
Außerdem: wenn Deine Ausbildung unter diesen "Zusatzaufgaben" wirklich fachlich leidet, solltest Du Dich vielleicht mal an die Rechtsanwaltskammer wenden.

Codeman
12.10.2007, 19:42
Es gibt auch so was wie ne Gewerkschaft,die interessieren sich auch brennend für solche Fälle.Ich denk in deinen Fall müsste es ver.di sein.

Edit: Wieso unterschreibst du denn eine eidesstattliche Versicherung für so einen Schwachsinn ? Ganz ehrlich jetzt.Wieso ? Wollte er dich sonst kündigen ? Es tut mir leid,aber nur weil dein chef zu dämlich ist,seine akten zu ordnen unterschreibst du ein Schuldeingeständnis ? Ich will dich hier nicht mies machen,aber ganz ehrlich,dass war eine sehr sehr unüberlegte aktion von dir.

MfG
Codeman

StephanK
12.10.2007, 20:00
@Mausi20783: ich habe die Beiträge aus beiden Diskussionsfäden mit der gleichen Frage zusammengefasst und den zweiten gelöscht.
Bitte Regeln dieses Forums beachten: ein Thema, ein Diskussionsfaden! Danke.