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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alleinerziehend! Umschulung möglich?


mausi040680
13.05.2006, 18:46
Hallo,

ich habe folgendes Problem und bitte um nützliche Tipps oder Erfahrungsberichte!
Ich bin 26 Jahre alt, gelernte Fachkraft für das Hotel- und Gaststättenwesen (Ausbildung zur Hotelfachfrau nach 2 Jahren mit o.g. Abschluß beendet, da ich Probleme mit dem Miniskuss hatte,lange Krankzeiten !) , habe einen knapp 2jährigen Sohn und mich anfang Januar nach 7 Jahren Beziehung (5 Jahre Ehe) von meinem Mann getrennt. Habe bis zur Schwangerschaft in einem Hotel an der Rezeption gearbeitet ( hauptsächlich spätdienst bis 23 Uhr sowie Wochenddienst, wie in dieser Branche unumgänglich!!!!).

Da ich mich nun noch bis August 2007 im Erziehungsurlaub befinde, jedoch wie beim 1. Kind üblig nur noch bis Februar 07 Erziehungsgeld bekomme, mache ich mir nun schon große Gedanken über meine berufliche Zukunft. Kindergartenzeiten in unserem Kiga, den mein Sohn besuchen wird: 2x die Woche bis 17h die anderen 3 Tage nur bis 13h!!!!!!!
Mein Mann kann mich in Hinsicht auf die Betreuung auch nicht unterstützen, da er selbst einen 12 Std. Tag hat und auch Samstags selten vor 18 Uhr nach Hause kommt und auch Sonn-und Feiertags für den Notfall verfügbar sein muß! Wie soll ich nun meiner Qualifikation entsprechend in dieser Branche weiter arbeiten, zumal ich dann auch schon 3 Jahre raus bin.
Da mein Mann auf Grund seiner hohen Verschuldung für mich keinen Unterhalt bezahlen muß/kann, bekomme ich jetzt HartzIV.
Wie werden nun wohl meine Chancen stehen zwecks einer Umschulung vielleicht in den Bürobereich, denn soetwas würde mir Spaß machen und sich mit den Kindergartenzeiten auch vereinbaren lassen (bis auf drei Nachmittage, wo evt. Großeltern oder Freunde einspr. könnten). Ich kenne die Arbeitszeiten in der Gastro nur zu gut, und kann und möchte mein Kind nicht rund um die Uhr ABSCHIEBEN, zumal ich diese Mögligkeit auch nicht habe!!!!!! Da machen Eltern und Freunde auch nicht mit, und dafür habe ich meinen Sohn auch nicht bekommen, um ihn mehr oder weniger bei anderen aufwachsen zu lassen!

Hinzu kommen auch die Miniskusprobleme sowie eine kürzlich festgestellte Nervenkopression (meine Lendenwirbelknochen sind verdickt, was bei Belastung wie schwehr heben/tragen zu starken Schmerzen und Lähmungserscheinungen in den Füßen führt, da der Nerv andauernd gedrückt und somit gereizt wird). Diese wird jetzt erst durch Kernspintomographie genau geprüft, habe also noch kein Attest!
An wen kann ich mich nun mit meinem Anliegen wenden? ARGE oder AA
und wer hat Ahnung was meine Erfolgschancen angeht? Danke für jeden Rat, denn ich möchte nicht HartzIV Fall bleiben, leider blieb mir nun erstmal nichts anderes übrig, stelle mir mein Leben mit meinem Kleinen aber anders vor........
LG

Die Ägypter
13.05.2006, 19:10
Hallo,

die Krux ist - auch bei aufstockendem ALG II ist die ArGe dein Ansprechpartner nicht die AfA/Arbeitsamt!

Du kannst nur gegenüber dem Sachbearbeiter/Fallmanager so argumentieren - wie du es hier auch getan hast und hoffen, dass er seinen Ermessensspielraum angemessen anwendet.

Vorab würde ich das in einem Gespräch Aug in Aug versuchen - dann allerdings schriftlich in Form einer Antragstellung - alle Argumente zeitnah nachschieben und auf einen Bescheid drängen!

Mach das per Einschreiben/Rückschein (damit du einen Nachweis in der Hand hast) - falls Bescheid dann abschlägig ist, innerhalb von 4 Wochen nach Bescheidzugang Widerspruch einlegen und hiernach - wenn Widerspruchsbescheid auch abschlägig ist zum Sozialgericht gehen und Klage einreichen. Du hast nichts zu verlieren und leider völlig recht - vor 2010 wird es keine umfassenden Kinderunterbringungsmöglichkeiten geben - ob die dann für Schicht- und Nachtarbeiterinnen auch flexibel genug sind, wage ich zu bezweifeln!

Das bedeutet bis zum 12. Lebensjahr deines Kindes kannst du dich an potentielle AG nicht flexibel auch für Spät- und Nachtarbeit verkaufen (weil du dein Kind dann noch nicht allein lassen kannst!)... und was sich mit Ausrichtung von Frühstücksbuffets und Mittags- bzw. Tagesdiensten in der Branche zu verdienen lässt, brauchen wir nicht erörtern - du würdest die ganze Zeit über mit 400-Euro oder Midi-Jobs Aufstockerin bleiben, sprich erg. ALG II beziehen müssen.

Also musst du kämpfen - du hast gar keine andere Wahl.

Die Ägypter
13.05.2006, 19:18
Da ich mich nun noch bis August 2007 im Erziehungsurlaub befinde, jedoch wie beim 1. Kind üblig nur noch bis Februar 07 Erziehungsgeld bekomme

Über diese Aussage von dir bin ich allerdings noch gestolpert... Wann ist dein Kind geboren?

Du hast volle 3 Jahre Anspruch auf Erziehungszeit - dein Kind ist erst mit Vollendung des 3. LJ kindergartenpflichtig (rechtzeitig anmelden). Also hast du das Recht, die ganze Phase der Erziehungszeit hindurch erg. ALG II zu beziehen ohne faktische Arbeitspflicht!

Drei Monate vor Auslauf der Erziehungszeit musst du dich bei der AfA sowie der ArGe arbeitssuchend melden - sobald die Erziehungszeit ausläuft, ist etwa 2-4 Wochen vorher Antrag auf ALG I zu stellen (sofern du Anspruch hast), weil ALG I dann eine vorrangige Leistung vor aufstockendem ALG II darstellt.

Solange du keinen Job vorweisen kannst, wirst du - je nach Region - vermutlich keinen Ganztagsplatz für dein Kind bekommen - also beziehst du auch nur anteiliges ALG II - d.h. je nach Summe bleibst du im erg. ALG II-Bezug.