gekniffen
13.05.2006, 18:51
Guten Abend,
nachstehende Fragen brennen mir unter den Nägeln und ich bitte um zahlreiche Unterstützung:
Grundsätzlich:
in welchem Rahmen dürfen während des Ruhens des Anspruchs auf ALG ("Ruhenszeit") nach § 143a SGB III (Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung) [Neben]Verdienstmöglichkeiten genutzt werden?
1) Greift während der vorg. "Ruhezeit" die übliche maximale wöchentliche Beschäftigungsdauer von <15 Stunden, da ansonsten keine Arbeitslosigkeit vorliegen würde?
2) Gilt während dieser "Ruhezeit" die Hinzuverdienstgrenze von 165,00 EUR nach § 141 SGB III, obwohl in diesem Zeitraum de facto kein ALG gezahlt wird, auf welches bei deren Überschreitung angerechnet werden könnte?
3) Könnte bei einer Arbeitslosmeldung und einer Ruhezeit von beispielweise 9 Monaten während dieser Zeit betragsmäßig theoretisch unbegrenzt (realistisch: zwischen 450.00 und 1.000,00 EUR brutto im Monat) hinzuverdient werden, ohne dass dies Auswirkungen auf
a) Dauer und
b) Höhe
des sich an die Ruhezeit anschließenden eventuellen ALG-Bezugs hätte? Bzw. was wären die Folgen eines Verdienstes in der vorg. Größenordnung nach Ablauf der "Ruhezeit" auf den dann "wieder einsetzenden" ALG-Anspruch?
Aufgrund der nicht unerheblichen Bedeutung der Frage wäre ich für eine detaillierte Beantwortung, möglichst unter Angabe weiterführender Informationen (Rechtsquellen, Kommentare u.ä.) und eventuelle weitere Tipps sehr dankbar.
Mit bestem Dank im Voraus für die Bemühungen
Gekniffen
nachstehende Fragen brennen mir unter den Nägeln und ich bitte um zahlreiche Unterstützung:
Grundsätzlich:
in welchem Rahmen dürfen während des Ruhens des Anspruchs auf ALG ("Ruhenszeit") nach § 143a SGB III (Ruhen des Anspruchs bei Entlassungsentschädigung) [Neben]Verdienstmöglichkeiten genutzt werden?
1) Greift während der vorg. "Ruhezeit" die übliche maximale wöchentliche Beschäftigungsdauer von <15 Stunden, da ansonsten keine Arbeitslosigkeit vorliegen würde?
2) Gilt während dieser "Ruhezeit" die Hinzuverdienstgrenze von 165,00 EUR nach § 141 SGB III, obwohl in diesem Zeitraum de facto kein ALG gezahlt wird, auf welches bei deren Überschreitung angerechnet werden könnte?
3) Könnte bei einer Arbeitslosmeldung und einer Ruhezeit von beispielweise 9 Monaten während dieser Zeit betragsmäßig theoretisch unbegrenzt (realistisch: zwischen 450.00 und 1.000,00 EUR brutto im Monat) hinzuverdient werden, ohne dass dies Auswirkungen auf
a) Dauer und
b) Höhe
des sich an die Ruhezeit anschließenden eventuellen ALG-Bezugs hätte? Bzw. was wären die Folgen eines Verdienstes in der vorg. Größenordnung nach Ablauf der "Ruhezeit" auf den dann "wieder einsetzenden" ALG-Anspruch?
Aufgrund der nicht unerheblichen Bedeutung der Frage wäre ich für eine detaillierte Beantwortung, möglichst unter Angabe weiterführender Informationen (Rechtsquellen, Kommentare u.ä.) und eventuelle weitere Tipps sehr dankbar.
Mit bestem Dank im Voraus für die Bemühungen
Gekniffen