Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG 2 Antrag komische Berechnung
sascha10
12.10.2007, 13:37
So es geht hier um den Antrag meiner Schwester die ja schwanger ist und mit ihrem Freund zusammen wohnt,was auch von Arge Seite genehmigt wurde.
Aber darum geht es nicht es geht vielmehr um die Berechnungsmethode.
Also ich habe es ja schonmal geschrieben ihr freund verdient Netto zwischen 950 und 980 Euro.
Zur Berechnung hat die Arge aber einen betrag von 1200 Euro genommen was ja falsch ist da er soviel nie verdient hat.
Auf Nachfrage warum von einem Betrag 1200 Euro ausgegangen wird bei berechnung bekam ich vom Sachbearbeiter die Antwort: O -Ton Sachbearbeiter
" Wir gehen von einem Betrag von 1200 Euro aus um einer eventuellen Überbezahlung vorzubeugen"
Diese Aussage finde ich ehrlich gesagt wirklich lachhaft.
Weiterhin werden 150 Euro Kindergeld angerechnet die noch nicht genehmigt sind.
Nun meine fragen:
Ist das vorgehen der Arge in beidne Fällen ok oder kann ( oder muss ) ich mal wieder einen Widerspruch schrieben?
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar
StephanK
12.10.2007, 14:55
Rückfrage: Ist der Mann selbständig oder bringt sein Job es mit sich, dass der Lohn stark schwankt?
sascha10
12.10.2007, 14:57
nein ist Angestellter.
Warum das so schwankt keine Ahnung, aber es schwankt ja pro Monat immer nur zwischen 20 und 30 Euro.
Also er hat immer zwischen 950 und 980 Euro.
StephanK
12.10.2007, 15:30
Nein, ein solches Vorgehen ist nicht zulässig.
Es gibt zwar eine Vorschrift, die bei unklaren Situationen den Behörden hilft, das auf die Reihe zu kriegen, aber die sieht folgendermaßen aus: (5) Das Einkommen kann nach Anhörung des Beziehers geschätzt werden, wenn
1. Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einmalig oder für kurze Zeit zu erbringen sind oder Einkommen nur für kurze Zeit zu berücksichtigen ist oder
2. die Entscheidung über die Erbringung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Einzelfall keinen Aufschub duldet. (§ 2a Absatz 5 der Alg II-Verordnung)Vermutlich ist aber weder eine der genannten Bedingungen gegeben noch wurde der Alg II-Bezieher dazu angehört, sondern einfach drauflos berechnet.
Also ist wohl ein Widerspruch fällig!
sascha10
12.10.2007, 15:37
hatte ich mir fast schon gedacht.
Aber lustig finde ich ja denn Spruch:
DAs gehalt setzen wir so hoch an damit keine Überbezahlung entsteht.
Fakt ist das dies 200 Euro sind die meine Schwester weniger von denen bekommt ,ihr aber zusteht.
sascha10
16.10.2007, 12:11
Hallo,
so nachdem wir auf der ARGE waren und den Widerspruch abgegeben haben gibt es neues.
Die Arge ist also immernoch der festen Meinung das sie mit dem betrag von 1200 Euro den sie zur Berechnung verwenden richtig liegen.
Dann rechnen sie weiterhin Kindergeld an,welches nicht vorhanden ist und auch nicht bewilligt werden wird.( Liegt der Arge schriftlich vor ).
Weiter haben sie ein Darlehen über 300 Euro Mietkaution genehmigt welches sie nun monatlich mit 50 Euro an der Regelleistung abziehen wollen.
Nur nach der Berechnung der Arge besteh ein monatlicher Anspruch von noch ganzen 3,52 Euro..
Wie bitte sollte man dann monatlich 50 Euro zurückzahlen??
Wenn sie doch aufrechnen dann dürfen doch soweit ich weiss nur 10 Prozent aufgerechnet werden.
Das wären dann pro Monat ja nur etwa 0,30 Euro..
Vor allem dachte ich das ein Darlehen nicht gegen die Regelleistung aufgerechnet werden kann.
Das Urteil vom Hessischen Landessozialgericht hatte oich übrigens dabei.
O-Ton Sachbearbeiter auf das Urteil:
Hessen ist nicht Rheinland-Pfalz..!!
Hat jemand eine Idee was ich nun wirksam gegen diese wie ich finde Willkür machen kann?
StephanK
16.10.2007, 15:34
Hessen ist nicht Rheinland-Pfalz..!!Dieser Feststellung kann man natürlich nicht widersprechen. Deine ARGE beugt sich wohl nur Entscheidungen rheinland-pfälzischer Sozialgerichte. Also stellt sich für Dich die Frage, ob Du eine solche herbeiführen willst.
Hat jemand eine Idee was ich nun wirksam gegen diese wie ich finde Willkür machen kann?Ich würde das nicht Willkür nennen; es ist eine Haltung nach dem Motto "ich tu nur das, was ich unbedingt tun muss (und denke auch nicht darüber nach, ob anderswo etwas sinnvoller gehandhabt wird)". Es bleibt Dir leider wirklich nur der sattsam bekannte Rechtsweg.
Sag nur noch einer, die "Prozessflut" beim Alg II komme daher, dass die Antragsteller unmäßige Forderungen stellten... :kotz:
sascha10
16.10.2007, 15:37
Na dann wird wohl der Gang zum SG anstehen.
Mal kurz noch was wichtiges.
kann ich irgendeinen Eilantrag oder eine einstweilige Verfügung stellen das die bezahlen müssen ?
Oder heisst das nun lange zeit mit 3 Euro leben?
einsamer Wolf
16.10.2007, 20:14
Natürlich kannst du einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung stellen. Zunächst einmal musst du gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, wenn es irgendwie geht vielleicht noch mal anmerken, das es wirklich sehr dringend ist. Der Widerspruch wird dann von deiner ARGE abgelehnt werden. Mit der Ablehnung und alle sonstigen Belege gehst du dann zum Landessozialgericht und stellst dort einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung. Wenn du dann gleich dort bist, kannst du auch Prozesskostenbeihilfe beantragen, dürfte kein Problem sein bei einem ALG II Empfänger, denn der hat ja schließlich nichts. Diese musst du dann jeweils in Raten zurückzahlen jedoch max. 4 Jahre. Prozesskostenbeihilfe dient dir dazu einen Anwalt einzuschalten der deine Interessen vertritt. (Vielleicht hast du ja eine Rechtsschutzversicherung, die währe natürlich besser, je nach Selbstbeteiligung). Dann wird das Gericht von der ARGE eine Stellungnahme einfordern und dann nach dem Sachverhalt entscheiden abhängig von der Entscheidung wird sein ob später daraus folgende Verhandlung Aussicht auf erfolg hat. Hat sie das, dann wird man die ARGE auffordern die Leistungen je nachdem wie hoch an dich weiterzugeben.:)
sascha10
17.10.2007, 15:13
Na dann warten wir einmal was bei dem Widerspruch rauskommt.
Vielleicht ändern sie den Bescheid ja auch ab,was allerdings ein Wunder wäre..
sascha10
18.10.2007, 12:55
Habe nun einmal eine Frage.
Meine Schwester ist ja erst am 01.09.2007 mit ihrem Freund zusammengezogen.
Klar teilen sie sich Bett usw aber jeder hat sein eigenes Konto und auch seinen eigenen Geldbeutel.
Habe hier irgendwoe doch gelesen das sie im 1 Jahr nach zusammenzug nix anrechnen dürfen vom partner.
Stimmt das oder sehe ich das falsch?
Denn wenn das so wäre dann ist der bescheid meiner Schwester ja komplett falsch
Betroffener
18.10.2007, 19:50
Wenn schon von "Partnern" geredet und geschrieben wird, dann ist eh schon die Hälfte gegessen.
Und hattest Du nicht geschrieben, daß Deine Schwester schwanger ist?
Da liegt der Hase im Pfeffer - auch wenn sie noch kein Jahr zusammen leben.
Je nach Richter kann auch schon im ersten Monat die "bedarfsgemeinschaftliche Zwangsehe" ohne Schwangerschaft und/oder Kinder (auch nicht leibliche) beginnen - nicht erst nach 12 Monaten.
Hinzu kommt dann noch die gesetzlich bestehende Unterhaltspflicht gegenüber der Mutter vor und nach der Geburt sowie dem Kind gemäß BGB jenseits des SGB II.
An dieser Ecke dürfte nicht viel zu drehen sein.
sascha10
11.11.2007, 20:22
So es gibt doch noch Wunder.
Dem Widerspruch gegen die Berechnung wurde voll entsprochen und die Arge muss einmal satt nachzahlen.
Da sieht man das ein Widerspruch ab und an auch etwas bewirken kann.
Zwar selten aber ab und an klappt es einmal.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.