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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Harz IV Bescheid - Zuschlag-Urlaub-Wohngeld-Kürzung


Jeanette
14.05.2006, 09:07
Bin heute auf euer Forum gestoßen und hoffe das man mir weiter helfen kann.

Ich habe gestern mein Harz IV Bescheid zugeschickt bekommen.

1.)Warum bekomme ich kein Zuschlag-Arbeitslosengeld?

Ich absolviere seit Juni 2004 eine Umschulungsmaßnahme
( bis Juni 2004 erhielt ich Arbeitslosenhilfe).
Das Ende der Umschulungsmaßnahme ist der 14.06.2006.
Ab 15.06.2006 dann Bezug von ALG II.

(In der Umschulungsmaßnahme erhielt ich Unterhaltsgeld in Höhe Arbeitslosenhilfe )
Ich bin alleinstehend mit einer 9 jährigen Tochter.

2.) ich habe im Februar 2006 eine Ägyptenreise gebucht für meine kleine Tochter und für mich....
Kann die Arbeitsagentur den Urlaub streichen ?
wenn ja was passiert mit den stornokosten?

3.) können sie den jetzigen Bescheid kürzen....wenn ja ab wann ?

4.)Desweiteren wurde mir Wohngeld für den Monat Juni gestrichen,
was ich auch ab Mitte Juni verstehen kann,
da ich ja im Bezug von Alg II bin.
Oder wird Wohngeld nur für volle Monate gewährt?

5.)Ich erhalte im August meine Betriebskosten für 2005(Wohnung) zurück wieviel rechnet mir das Arbeitsamt von an ....
sie werden sich auf ca. 250,00 € belaufen.

6.) werden Versicherungen .. wie priv.Unfall Kind+eigene,+priv. Haftpflicht + Hausrat nicht mit angerechnet ?

Das werden so meine Frage die ich mir Momentan stelle.

Ich würde mich wahnsinnig freuen ,
wenn ihr sie mir beantworten könntet.

Daher vielen Dank schon einmal im Vorraus. Jeanette

Die Ägypter
14.05.2006, 14:17
Hallo Jeanette,



1.)Warum bekomme ich kein Zuschlag-Arbeitslosengeld?

Ich absolviere seit Juni 2004 eine Umschulungsmaßnahme
( bis Juni 2004 erhielt ich Arbeitslosenhilfe).
Das Ende der Umschulungsmaßnahme ist der 14.06.2006.
Ab 15.06.2006 dann Bezug von ALG II.

Ich schätze - dein Bezug von ALG I liegt zulange zurück.....

Ich bin alleinstehend mit einer 9 jährigen Tochter.

Ist in deinem Bescheid der Mehrbedarf für Alleinerziehung in Höhe von 41 Euro ausgewiesen?

2.) ich habe im Februar 2006 eine Ägyptenreise gebucht für meine kleine Tochter und für mich.... Kann die Arbeitsagentur den Urlaub streichen ? wenn ja was passiert mit den stornokosten?

Das musst du mit der/dem SB klären - Besorge dir vorher vom Reisebüro einen schriftlichen Nachweis, was Storno kosten würde und reiche das in Kopie mit einem Antrag auf Ortsabwesenheit ein - gegen Empfangsbeleg auf gleichen Kopien...

3.) können sie den jetzigen Bescheid kürzen....wenn ja ab wann ?

= ?


4.)Desweiteren wurde mir Wohngeld für den Monat Juni gestrichen,
was ich auch ab Mitte Juni verstehen kann, da ich ja im Bezug von Alg II bin. Oder wird Wohngeld nur für volle Monate gewährt?

Ich meine mich zu erinnern das Wohngeld nur für volle Monate geleistet wird. Aber da warte noch andere Antworten ab.

5.)Ich erhalte im August meine Betriebskosten für 2005(Wohnung) zurück wieviel rechnet mir das Arbeitsamt von an .... sie werden sich auf ca. 250,00 € belaufen.

Kann man so nicht beantworten - die Frage ist, was davon fällt in Zeiten des Hilfebezuges, was davon trifft auf Anteile zu, die du aus dem Regelsatz trägst (Strom und Warmwasser). Alles dürfen sie nicht anrechnen!

6.) werden Versicherungen .. wie priv.Unfall Kind+eigene,+priv. Haftpflicht + Hausrat nicht mit angerechnet ?

Leider nein! Nur wenn du arbeitest, würde ein Teil davon im pauschalierten Grundfreibetrag berücksichtigt... Ich plädiere auch dafür, vom Kindergeld nicht alles anzurechnen, eben weil gerade für ein Kind bestimmte Versicherungen unabdingbar sind - Leider finde ich keine Unterstützer :cry:

Jeanette
14.05.2006, 18:44
Ganz lieben Dank erst einmal für die schnelle Reaktion ......werde mal sehen was passiert und mich dann wieder melden. Jeanette