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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildungskredit darf nicht als Einkommen angerechnet werden.


ALN - Robot
09.11.2006, 12:00
http://www.arbeitslosennetz.de/images/stories/paragraph.gif

Gericht: Sozialgericht Detmold
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 01.09.06
Aktenzeichen: S 9 AS 187/06 ER

Kernaussage: Ein Bildungskredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine zweckbestimmte Einnahme und darf daher bei der
Berechnung des Arbeitslosengeld-II-Anspruchs nicht als Einkommen angerechnet werden.

Der Wortlaut dieses Beschlusses ist anscheinend nicht im Internet verfügbar; dieser Beitrag beruht auf einer Pressemeldung.
Daher ist auch nicht bekannt, ob der Beschluss rechtskräftig wurde oder womöglich vom übergeordneten Landessozialgericht geändert oder aufgehoben worden ist.