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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Minijob wegen MOBIL-Maßnahme aufgeben?


MPK8404
14.05.2006, 11:08
Hallo,

ich hoffe einer von Ihnen kann mir Auskunft geben.

Ich bin 52 Jahre, habe keine Ausbildung, arbeitete nach der Schule als Bürohilfe und bin seit 1978 Hausfrau. Seit 1,5 Jahren bin ich arbeitslos gemeldet und erhalte ALGII.

Nun beginne ich ab 22.05.06 einen Minijob als Putzhilfe im Privathaushalt, bei der ich ca. 120 Euro/Monat, bei 8 Stunden/Woche verdiene und bei Eingnung auch Aussicht auf eine Teilzeit-Anstellung habe, da der AG eine Arztpraxis hat und dafür auch eine Putzhilfe sucht.

Diese Stelle werde ich nächste Woche meiner ARGE melden.
Aber ich habe gestern eine "Einladung" für eine unbezahlte Maßnahme der ARGE erhalten, die 6 Monate dauert und täglich von 7.30 - 16.30 geht. Darin werden Sachen wie PC, Arbeitsrecht, Praktikum usw. durchgenommen. Da ich aber ausschließlich als Putzhilfe oder Küchenhilfe tätig werden will (ich habe nämlich keine richtige Ausbildung) und auch mit 52 Jahren keine großen Chancen auf einen Job habe, möchte ich nun wissen, ob ich die Maßnahme wirklich besuchen muss oder ob ich ablehnen kann, da ich ja den Minijob antrete, bei dem ich zusätzlich etwas Geld verdiene und außerdem Aussicht auf eine Festanstellung habe, ohne dass ich mit Kürzungen rechnen muss.

Ich hoffe, Sie können mir bald weiterhelfen!

Grüße Lotte

StephanK
14.05.2006, 11:29
:welcome: Lotte,
ich nehme mal an, dass Du die ARGE noch nicht über Deinen neuen Putz-Job informiert hast. Das solltest Du bitte ganz schnell (also morgen früh!) nachholen, und zwar am besten durch persönliches Erscheinen. Wenn Du schon den schriftlichen Vertrag für den Putz-Job hast, nimm ihn mit. Es ist halt etwas unglücklich, dass sich diese beiden Dinge zeitlich gerade überkreuzen. Deswegen ist Eile nötig.

Ein bezahlter Job geht irgendwelchen Maßnahmen IMMER vor. Wahrscheinlich ist Deine Arbeitzeit auch über die Woche verteilt und tagsüber (wenn niemand zuhause ist), so dass sich das einfach nicht mit dieser Maßnahme verträgt.

Es kann sein, dass die ARGE mault - dann besteh darauf, dass die Leistungen der Grundsicherung (dazu gehört auch diese Maßnahme) insbesondere darauf auszurichten sind, dass durch eine Erwerbstätigkeit der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird - einfacher ausgedrückt: Dir muss Gelegenheit bleiben, Geld zu verdienen, damit Du weniger Alg II brauchst, und das hat Vorrang vor anderen Dingen. Das Zitat stammt aus dem § 1 des "Hartz IV-Gesetzes", richtiger: des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches; reib das nötigenfalls der ARGE unter die Nase...

Gutes Gelingen!

Die Ägypter
14.05.2006, 14:24
Hallo Lotte,

von mir noch der ergänzende Hinweis - mach dir Kopien vom Arbeitsvertrag und reiche keine Originale bei deiner ArGe ein - weiterhin musst du die Änderung (Arbeitsaufnahme) per Änderungsantrag bekanntgeben (auch davon eine Kopie für dich machen) Auch wird dein Chef einen Bogen ausfüllen müssen, den du dann nachreichen musst.

Lass dir von allem Empfangsbestätigungen auf identischen Kopien geben - gib nichts ohne Nachweis aus der Hand!

MPK8404
14.05.2006, 18:46
Hallo und herzlichen dank für Euere Antworten!

Die ARGE konnte ich noch nicht verständigen, da ich die Job-Zusage erst am Freitag bekommen habe!

Ja ich muss den Job an 3 Tagen, je 2-3 Stunden, die Woche machen. Je nachdem wie die Hausherren arbeiten müssen.

Dann werde ich morgen gleich den Vertrag zur ARGE bringen und deren Reaktion abwarten!

Viele Grüße Lotte