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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ab wann arbeitslosengeld


klaus 65
12.10.2007, 19:42
ab wann bekommt man arbeitslosengeld

bsp : A wird zum 31.dez gekündigt - bekommt noch mal lohn ( 15.1. )

für Dezember . steht ihn schon arbeitslosengeld für januar zu und

wenn ja bekommt er es rückwirkend zum 1.februar (für januar ? )

StephanK
12.10.2007, 19:52
:welcome: klaus65,
beim "richtigen" Arbeitslosengeld (oder Arbeitslosengeld I) spielen solche verspäteten oder nachträglichen Lohnzahlungen keine Rolle. In Deinem Beispielsfall hat A also ab 1.1. einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (und ist auch ab diesem Tag kranken- und rentenversichert). Die Auszahlung des Arbeitslosengeldes kommt sowieso immer erst zum Monatsende. Deswegen wird der Januar mit zwei Zahlungen am 15. und am 30. der Monat eines allerdings sehr vergänglichen Reichtums sein...

restart
12.10.2007, 23:02
Hallo klaus65,

Bitte daran denken, A muss sich umgehend (3-4 Tage) arbeitslos melden, sobald A die Kündigung bekannt ist. Der Arbeitgeber muss A hierzu frei geben.

fragi
13.10.2007, 09:51
Der Arbeitgeber muss A hierzu frei geben.

Er kann A zur Arbeitssuchendmeldung freigeben, muss dies aber nicht.

A kann die Arbeitssuchendmeldung auch telefonisch abgeben!

restart
13.10.2007, 10:17
Ja, fragi hat recht.

Zur Wahrung der Frist nach Satz 1 und 2 reicht eine fernmündliche Meldung aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Quelle: Leitfaden der BA zur frühzeitigen Arbeitssuche

Habe nur ein Problem mit der Beweisbarkeit.

fragi
13.10.2007, 16:13
Habe nur ein Problem mit der Beweisbarkeit.

Man bekommt am Telefon gleich einen Termin ;)

klaus 65
03.07.2009, 13:29
bin ab 1.aug 09 arbeitslos - Bekomme dann rückwirkend zum 1.sep 09

arbeitslosengeld für den monat august .... Richtig ..... unabhängig ob ich

von meinen arbeitgeber noch mal am 15.8.09 lohn bekomme für den

monat juli .

werde bis kurz vor dem kündigungstermin arbeiten und mich den rest

urlaub auszahlen lassen

wirkt sich das in der berechnung des alg I positiv/negativ aus

was muß ich berücksichtigen

arbeitslosengeld wird komplett neu berechnet (3 jahre durchweg arbeit )

kommt urlaubsgeld/weihnachtsgeld auch in der Berechnung mit rein

danke für die antworten