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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Sanktion bei Pflichtverstoß gegen Eingliederungs-VA


StephanK
13.10.2007, 11:09
Gericht: Hessisches Landessozialgericht
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 09.02.07
Aktenzeichen: L 7 AS 288/06 ER

Kernaussage: Wenn eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande kommt und der dafür vorgesehene Inhalt stattdessen als Verwaltungsakt erlassen wird, dann können Verstöße gegen die darin vorgesehenen Pflichten nicht nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) SGB II mit einer Absenkung der Regelleistung sanktioniert werden. Diese Vorschrift gilt nur für den Verstoß gegen Pflichten, die in einer Eingliederungsvereinbarung festgehalten sind und kann nicht erweiternd dahingehend ausgelegt werden, dass sie auch für die Fälle gelten würde, in denen die Eingliederungsvereinbarung durch einen Verwaltungsakt ersetzt wird.

Wortlaut (http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/64a3cfffd0ab9faec125728b00290daa?OpenDocument#_Sec tion1) des Beschluss