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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verlängerung d. Probezeit wg. Krankheit. Wann beg.Küschutz?


fehlgekauft
13.10.2007, 19:53
Hallo.
Eine Frage zur Probezeit!
Diese hat am 1.08.07 begonnen. Für 6 Monate!
Aber Kollege A wurde vom 1.10. bis voraussichtlich 1.12.07 krank (Klinik und Reha).
Verlängert sich nun die Probezeit automatisch um diese 2 Monate,
oder läuft diese ganz normal weiter?
Falls die Probezeit um diese 2 Monate verlängert wird,
wann fängt dann der Kündigungsschutz (http://bundesrecht.juris.de/kschg/) an?
Nach den 6 Monaten incl. Krankheit, oder nach der verlängerten Probezeit?

Danke
tomtom

Betroffener
14.10.2007, 01:35
Soweit ich das kenne (kann falsch sein), gibt es innerhalb einer Probezeit überhaupt keinen Kündigungsschutz, sondern der beginnt erst mit der Übernahme in ein festes befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit.

Beide Parteien können üblicherweise jederzeit innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen und/oder Einhaltung von Fristen die Probezeit beenden. Auch können Probezeiten in gegenseitiger Abstimmung verlängert (wenn es Ungereimtheiten gab) oder verkürzt werden (z.B. wegen Festeinstellung).

StephanK
14.10.2007, 06:33
Du hast selbst auf das Kündigungsschutzgesetz verwiesen. Die in § 1 Abs. 1 bestimmte Sechsmonatsfrist bezieht sich auf das Arbeitsverhältnis, also das Vertragsverhältnis als solches. Sie läuft deswegen ab dessen erstem Tag kalendermäßig ab, egal ob der/die Arbeitnehmer/in arbeitet, krank ist oder z.B. Kinder gebiert.

Bei einer vertraglich vereinbarten Probezeit gilt das vertraglich Vereinbarte. Wenn die Probezeit einfach nach Monaten vereinbart ist, endet auch sie nach dem Kalender, unabhängig von Krankheitszeiten.